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Fahrer eines schwarzen Geländewagens flüchtete vor Kontrolle

Polizei sucht Zeugen einer Verfolgungsfahrt

Am Mittwoch, 1. September, zwischen 15.38 Uhr und 16.05 Uhr, lieferte sich in Wetten ein schwarzer Geländewagen eine Verfolgungsfahrt mit der Polizei, weil sich der Fahrzeugführer einer Verkehrskontrolle durch Flucht entziehen wollte.

Kevelaerer Autofahrer flieht von einer Polizeikontrolle

Einer beabsichtigten Kontrolle durch eine Polizeistreife hat sich in den frühen Morgenstunden am Samstag, 14. November 2020, ein zunächst unbekannter Autofahrer entzogen. Er sollte mit seinem Opel Astra gegen 3.20 Uhr auf einem Firmengelände an der Sonsbecker Straße im Ortsteil Kervenheim kontrolliert werden. Als die Beamten sich vor seinem Fahrzeug befanden, startete der Verdächtige den Motor und fuhr an. Hierbei gelang es einem der Beamten, sich mit einer Hand an der Motorhaube abzustützen und vom Fahrzeug wegzudrehen.

Im Zuge der Nahbereichsfahndung konnte in Tatortnähe der mutmaßliche Fahrer des Wagens, ein 41 Jahre alter Mann aus Kevelaer, festgenommen werden. Bei ihm fanden die Beamten ein Einhandmesser. Der Grund für seine Flucht war auch schnell klar. Gegen ihn lag ein Haftbefehl vor. Einen Führerschein hatte der Mann auch nicht. Und schließlich ließen die Beamten ihm eine Blutprobe entnehmen, weil der Verdacht bestand, dass er unter dem Einfluss von Rauschmitteln steht. Das Fahrzeug des Festgenommenen wurde sichergestellt.

Polizei, Zoll und BAG kontrollierten

Im Rahmen einer landesweiten Verkehrskontrollaktion (TISPOL „Truck“) führte der Verkehrsdienst der Polizei Kleve von Mittwoch bis Freitag der vergangenen Woche mit dem Zoll sowie dem Bundesamt für Güterverkehr (BAG) gemeinsame Kontrollen in Kevelaer auf dem Parkplatz B 9 Krautparsch und in Kranenburg auf dem Waldparkplatz an der B 504 durch. Insgesamt wurden 52 LKW aus unterschiedlichsten Nationen überprüft.
Die Beamten stellten zehn Ordnungswidrigkeiten wegen fehlender oder unzureichender Ladungssicherung, Handy-Benutzung am Steuer, Verstoß gegen Sozialvorschriften und technischer Mängel am Fahrzeug fest.
In elf Fällen wurden Verwarngelder erhoben, unter anderem wegen Nichtmitführens von erforderlichen Dokumenten. Drei Fahrzeugführern musste die Weiterfahrt untersagt werden, ein Fahrer aus den Niederlanden hatte keine gültige Fahrerlaubnis.
Der Zoll spürte zudem drei Vergehen wegen Steuerhinterziehung auf und konnte bei einem Fahrer eine Steuerschuld an Ort und Stelle vollstrecken.