Fußgängerüberweg widerspricht Vorschriften der StVO

Zebrastreifen am Bahnhof wäre rechtswidrig

Die Kevelaerer CDU hätte am Bahnhofsvorplatz gerne einen Zebrastreifen eingerichtet. Foto: Archiv (CDU Kevelaer)

Man könnte fast denken, Zebrastreifen seien aus der Mode gekommen. Die Einrichtung eines Fußgängerüberweges, wie die Verkehrsanlage im Amtsdeutsch heißt, scheint jedenfalls nicht einfach zu sein, wie das neueste Beispiel eines KBV-Antrags (das KB berichtete) schon andeutete. Auch die von der CDU-Fraktion beantragte Überprüfung, ob am Bahnhof  zwischen Bahnhofsvorplatz und dem neuen Gebäude der Lebenshilfe (Am Bahnhof 58a) eine solche Anlage eingerichtet werden könnte, wurde von der Verwaltung negativ beschieden: „Die Anordnung eines Zebrastreifens widerspricht den Vorschriften der StVO und wäre rechtswidrig“, heißt es zusammenfassend in der Antwort der Verwaltung auf den CDU-Antrag aus 2021.

„Mit der Einrichtung eines Fußgängerüberweges an diesem Verkehrsknotenpunkt verspricht sich die CDU-Fraktion Kevelaer ein Stück mehr Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer, die hier zu Fuß, per Rad und motorisiert unterwegs sind – ganz im Sinne der von der Bundesregierung ausgerufenen Verkehrssicherheitsstrategie ,Vision Zero‘, wonach die Zahl der Verkehrstoten und Schwerstverletzten gegen Null gelenkt werden soll“, hieß es im Antrag der Christdemokraten.

Polizei und Technik

Die Stadtverwaltung hörte zu dem Antrag die örtliche Polizei und die Technischen Betriebe Kevelaer an, zuständig für den Tiefbau. Die Polizei überprüfte den Verkehr mehrfach und zu verschiedenen Tageszeiten. Ergebnis: „Die Frequentierung/Querung an der vorgesehenen Örtlichkeit ist gering.“ Und weiter: „Aus polizeilicher Sicht sind die dort gegebenen Voraussetzungen, Tempo 30 Zone, Ausleuchtung bei Dunkelheit aus…