Eine neue Umgangsweise mit nachgemeldeten Corona-Fällen sorgt für Verwirrung

Wer blickt da noch durch?

Es gibt unterschiedliche Darstellungsweisen der 7-Tage-Inzidenz. Symbolfoto: Pixabay

Die Herleitung der sogenannten 7-Tage-Inzidenz dürfte den meisten inzwischen geläufig sein. Dass die Auflistung der Werte der vergangenen Tage für den Kreis Kleve allerdings vermeintliche Unstimmigkeiten aufwies, sorgte für Verwirrung. Eine alternative Darstellungsweise der Inzidenzwerte ist der Auslöser.

Wirft man einen Blick auf die Inzidenzwerte für den Kreis Kleve, erkennt man seit dem Wochenende Schwankungen. So führte der Kreis in einer Meldung am 30. April beispielsweise für den 25. April eine 7-Tage-Inzidenz von 164,8 auf, in der Meldung am Folgetag wird für den 25. April ein Wert von 174,4 angegeben. Ein Tag und zwei Werte also. Ähnliche Schwankungen ziehen sich auch durch die übrigen aufgelisteten Tage.

Am Sonntag lieferte der Kreis dann sogleich eine Bemerkung dazu – wohlwissend, dass die Inzidenzwerte derzeit maßgeblich für mögliche Einschränkungen oder Lockerungen im Rahmen der Bundes-Notbremse“ sind: Seit Freitag, 30. April, verwende das RKI demzufolge erstmals eine Liste mit nachträglich aktualisierten Werten. „Das bedeutet, dass sich die gemeldeten Inzidenzen in den kommenden Tagen noch erhöhen werden, weil an den Folgetagen Fälle mit einem zurückliegenden Meldedatum nachübermittelt werden. Diese Nachmeldungen werden dem Tag des Meldedatums nachträglich zugewiesen.“

Die Inzidenzwerte schwanken

Was uns das sagen soll? Das RKI rechnet im Falle von nachträglich übermittelten Corona-Fällen diese rückwirkend auf den Tag des eigentlichen Meldedatums, was dazu führt, dass sich auch die betreffenden Inzidenzwerte nachträglich verändern. In Anbetracht der Tatsache, dass genau diese Werte ausschlaggebend für Maßnahmen der Bundes-Notbremse sind, klingt das recht abenteuerlich. Ob ein Kreis oder eine kreisfreie Stadt in NRW von Verschärfungen der Bundes-Notbremse aufgrund zu hoher Inzidenzzahlen betroffen ist, gibt das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) NRW bekannt. 

Wie es funktionieren soll, bei ständig schwankenden und sich nachträglich verändernden Inzidenzzahlen noch zu bestimmen, in welcher Region nun gelockert oder eingeschränkt wird? Offensichtlich gar nicht. Denn meldete der Kreis Kleve noch am 2. Mai, dass das Land NRW künftig für mögliche Verschärfungen der Corona-Schutzmaßnahmen „die korrigierten Werte des RKI“ heranziehe, sah es zwei Tage später schon wieder anders aus.

Nicht korrigierte Werte bleiben relevante Größe

Noch am Dienstag, 4. Mai, erhielt die KB-Redaktion auf Anfrage bei der Kreisverwaltung Kleve folgende Information: „Das MAGS hat dem Kreis Kleve am Freitag mitgeteilt, dass das RKI ab sofort diese rückwirkend korrigierten Werte veröffentlicht, das Ministerium diese Werte für genauer hält und sie daher (dauerhaft) verwenden wird.“ Weitere Details könne man seitens der Verwaltung nicht nennen.

Das MAGS NRW teilte daraufhin auf Anfrage der Redaktion mit, dass das RKI auch vorher bereits beide Werte veröffentlicht habe, „wobei nicht klargestellt wurde, welche zur Grundlage gelegt werden sollen. Bisher wurden seitens des MAGS die korrigierten Werte des RKI berücksichtigt, da diese das Infektionsgeschehen realistischer abbilden. Nach der Klarstellung durch das RKI wird das Ministerium vor dem Hintergrund einer bundeseinheitlichen Vorgehensweise nunmehr dazu übergehen, die „eingefrorenen“ Werte als Grundlage für die Feststellung nach § 28b des Infektionsschutzgesetzes zu verwenden.“ Dieses Vorgehen dürfte zumindest für mehr Transparenz und Klarheit in der Bevölkerung sorgen.

Der „eingefrorene“ Wert meint dabei den zuerst gemeldeten Wert für einen Tag. Die nachträglich korrigierten Werte sind zwar weiterhin in gesonderten Auflistungen einsehbar, diese wirken sich allerdings nicht auf das Greifen der Bundes-Notbremse in einer Region aus. Daher hat sich der Kreis Kleve dazu entschlossen, künftig lediglich die „eingefrorenen“ Werte zu veröffentlichen, nicht die korrigierten. 

Soweit der Stand der Dinge. Wir bemühen uns auch weiterhin, eventuelle Ungereimtheiten bei der Darstellung der Zahlen aufzuklären und eine nachvollziehbare Darstellung beizubehalten.