Wenn dat man gut geht…
Das mag sich so mancher vor der Wahl gefragt haben. Jeder Kandidat, jede Partei hatte da so die eigenen, recht spezifischen Bedenken: Der amtierende Bürgermeister, ob man ihn so ähnlich abwatschen würde wie weiland in Wetten – und? Alles paletti.
Sein Gegenkandidat „vonne Schwatten“, trotz Stimmenmehrheit seiner Partei – Bauchlandung. Trotzdem kann und darf sich „Super-Mario“ aus mehreren Gründen trösten lassen: Zum einen durch die grandiose Haltung seines obsiegenden Gegenspielers – das nenne ich Fair play pur. Das ist Streitkultur, wie ich sie mir immer und überall wünsche.
Und da ist zum anderen sein Weezer Leidensgenosse, den man bei und nach seiner Niederlage ebenfalls im Regen hat stehen lassen. Ganz schön unchristlich… Wie lautet der schöne Spruch dazu? Geteiltes Leid ist halbes Leid. Das ist doch wiederum christlich gedacht, oder? Ein etwas schwächerer Trost, zugegeben.
Die Wahlbeteiligung von 54 Prozent – immerhin 5 Prozent mehr als letztens, bravo! – haut mich auch nicht gerade vom Hocker. Bei allgemeiner Meckerei zu diesem oder jenem Thema ist man sonst deutlich stärker vertreten…
Und dann kommt da noch die Stichwahl um die Besetzung des Landratspostens und ein weiteres Mal mein Seufzer: Wenn das man gut geht…
Da flatterte den Wahlberechtigten – also auch mir – ein großer Umschlag ins Haus mit dem Inhalt der Unterlagen für die Stichwahl und als deren wichtigster Teil der Wahlschein. Darauf soll man nun entweder die Kandidatin Frau Gorißen oder den Herrn Driessen ankreuzen.
Beinahe fehlerfrei steht dort u.a. zu lesen: „Silke Gorißen, selbständige Rechtsanwältin“. Ich erinnere mich, dass man schon mehrmals wegen Druck- und anderer Formfehler die Unterlagen hat neu und ein weiteres Mal verschicken müssen. Seit der Rechtschreibreform in 2005 (= vor 15 Jahren!) empfiehlt der Duden eine andere, vielfach weniger missverständliche Schreibweise diverser Wörter und Begriffe.
Bleibt mir daher nur zweierlei zu hoffen, dass a) oben erwähnte Meckerer deshalb nicht schon wieder Morgenluft wittern; b) der erfolgte Rechtschreibfehler für diesen Wahlgang rechtlich ohne Bedeutung ist.
Mechel hat ausgerechnet für mich diese Ermahnung parat: „Wat moj’e dann ok ömmer so genau hinkieke! Papier es doch völ geduldiger as gej!“
Euer Hendrick