Laut dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) werden in Deutschland pro Stunde etwa 320.000 Einwegbecher für Heißgetränke verbraucht. Das entspricht fast 3 Milliarden Einwegbechern pro Jahr. Die Verwendung von Einweggeschirr und Einwegbechern trägt mittlerweile erheblich zu unserem erhöhten Abfallaufkommen bei, – denn die Becher mit Deckel werden oft achtlos weggeworfen und landen in unserer Umwelt.

Um Ressourcen zu sparen und Müll zu reduzieren, sind seit dem 1. Januar 2023 Letztvertreibende von Einwegkunststoffverpackungen für Lebensmittel und Einwegbechern in Deutschland dazu verpflichtet, die darin angebotenen Waren auch in Mehrwegverpackungen anzubieten. Allerdings sind kleine Unternehmen mit weniger als fünf Beschäftigten und einer Verkaufsfläche von maximal 80 m² davon ausgenommen (gemäß § 33 des Verpackungsgesetzes). In Kevelaer gibt es über 30 solcher kleineren Betriebe wie Pizzerien, Imbisse und Kioske, die von dieser Verpflichtung befreit sind.
Um den Ansatz „weniger Plastik in Kevelaer“ zu unterstützen, ist es aber sehr wichtig, dass auch kleinere Betriebe Mehrwegsysteme einführen. Nur so können sich diese Systeme flächendeckend in unserer Stadt etablieren. Deshalb unterstützt die Wallfahrtsstadt Kevelaer diese Betriebe ab dem 1. Juli 2023 finanziell bei der Einführung eines Mehrwegsystems mit einer Förderung von 150,00 Euro pro Betrieb.

Poolsystem

Ein Beispiel: Ein Betrieb bietet Kaffee zum Mitnehmen an und möchte auf Mehrwegbecher umsteigen. Der Betrieb entscheidet sich für ein Poolsystem, das etwa 350 Euro pro Jahr kostet. Bei einem Poolsystem stellt ein Dienstleistungsunternehmen die Mehrwegbehälter bereit. Es bietet den Vorteil, dass der Betrieb sich nicht selbst um die Verwaltung der Mehrwegbehälter kümmern muss. Stattdessen erfolgt dies durch das Dienstleistungsunternehmen, das die Behälter bereitstellt. Der Betrieb kann sich somit auf sein Kerngeschäft konzentrieren. Außerdem wird man als Partnerbetrieb eines Mehrweg-Poolsystems online gelistet.

Durch die Verwendung von Mehrwegbechern leisten Betriebe und ihre Kundinnen und Kunden einen positiven Beitrag zur Reduzierung von Plastikmüll und agieren ressourcenschonend. Kundinnen und Kunden, die ein höheres Umweltbewusstsein haben, werden diese Betriebe gezielt ansteuern und können ohne schlechtes Gewissen Getränke und Speisen To-Go genießen.

Übrigens: Laut § 34 des Verpackungsgesetzes müssen kleine Betriebe, die kein Mehrwegsystem anbieten, auf Wunsch der Kundinnen und Kunden Essen und Getränke in mitgebrachte Behälter abfüllen. Außerdem sind alle Betriebe verpflichtet, deutlich auf ihr Mehrwegangebot hinzuweisen.
Ansprechpartner für die Förderung von Mehrwegsystemen für kleine Betriebe ist Umweltschutzbeauftragter Sébastien Belleil. Kontakt per E-Mail an sebastien.belleil@kevelaer.de.