Was ist ein gerechtes Urteil?
Der Missbrauchsprozess gegen einen 50-jährigen Kevelaerer Sozialpädagogen am Klever Landgericht ist zu Ende. Ein Kommentar von Alexander Florié-Albrecht:
Drei Jahre, neun Monate für sechsmaligen schweren sexuellen und 33-fachen sexuellen Missbrauch an Minderjährigen – das sind zunächst mal die Zahlen. Das Verfahren gegen den 50-jährigen Sozialpädagogen hat viele Menschen aufgewühlt.
Da sind als allererstes die Opfer – der Neffe, die acht Kinder. Da sind die Familien der Betroffenen, die Eltern, deren Kinder mit auf den diversen Ferienfreizeiten waren und die sich die Gedanken darüber machen, ob es ihr Kind hätte sein können.
Da ist aber auch die Familie des Täters, deren Mitglieder auf ihre Weise auch Betroffene sind und die mit dem leben müssen, was da geschehen ist. Sie sollte man immer mitbedenken. Und da sind die vielen Menschen der Zivilgesellschaft, die sich für die Ereignisse interessieren, mitempfinden, mitdiskutieren.
Ich habe mir selbst in den letzten Tagen nach dem Urteil immer wieder Gedanken über den Prozess gemacht. Jeder Fall für sich ist vor Gericht einzigartig. Dieser ist so besonders, weil den Mann halb Kevelaer kennt – und er sogar ein Kollege war. Darum nur ein paar Gedanken dazu.
Der erste unmittelbare Reflex, der im Internet zu lesen war, lautete: „viel zu wenig, unfassbar, was soll man von der Justiz halten“. Einzelne gingen sogar noch weiter und posteten sinngemäß: Die wahre Strafe, die bringe ich ihm selbst bei.
Von dieser Neigung zur Selbstjustiz halte ich nichts. Wut und Zorn kann ich eher nachvollziehen.
Denn Hand an Kinder zu legen, ist eine der ethisch-moralischen Grenzlinien, die zu überschreiten wir als Gesellschaft mit am meisten verabscheuen und dementsprechend ächten. Das erklärt, warum die moralische Empörung, das Unverständnis ob eines als „mild“ empfundenen Urteils da ist.
Eine Frage, die mir unwillkürlich kam, war: Was ist da ein „gerechtes Urteil“? Kann es das überhaupt geben – egal ob dieser Mann drei, sechs, acht oder zehn Jahre im Gefängnis sitzt?
Die Taten bleiben, die Opfer benötigen einen Weg, damit umzugehen, bei denen sie Unterstützung brauchen. Das ist das eigentlich Wichtige. Der Ruf nach „Justitia“ allein wird nicht zur Aufarbeitung der Geschehnisse genügen.
Die wichtigste Botschaft des Urteils ist diejenige, die für den Neffen und die Kinder sicher zählt: Dass er verurteilt wurde, seine Schuld unmissverständlich klargestellt wurde. Dass er den Körper und das Vertrauen seines Neffen aufs Schwerste missbraucht, dessen Seele beeinträchtigt hat.
Dass er das Vertrauen der Eltern missbraucht hat, die ihm die Kinder für die Ferienfreizeiten in Obhut gegeben haben – und er seine Rolle als verantwortbewusster Jugendleiter abgelegt hat, um sich den Kindern zu nähern, all das bleibt. Inwieweit die Kinder innerlich davon berührt sind, können nur die Kinder selbst und deren Eltern beantworten. In diesem persönlichen Bereich haben wir alle nichts verloren.
Und auch wenn es unangenehm für uns alle ist, besonders für die Angehörigen der Opfer sicher schwer zu ertragen ist: Zu der vollständigen Geschichte gehört noch der Täter.
Es handelt sich nicht um ein „Monster“, sondern um einen Mensch aus unserer Mitte – einem nach Aussagen des Gutachters sogar sensiblen, kreativen, hochintelligenten Mann mit einem IQ von 125 plus. Das macht es umso unverständlicher.
Es handelt sich um einen Mann ohne Selbstvertrauen, dessen jahrelange sexuelle Beziehung zu seinem ein halbes Jahr älteren Cousin ab dem achten Lebensjahr die pädophile Neigung mit begründet hat. Hat das niemand damals bemerkt, habe ich mich im Prozess gefragt.
Der seine Erfahrung mit dem Cousin auf den Neffen übertrug, weil er sie vielleicht als „normal“ begriff – was sie nicht war. Ein Mann, der eine Frau geheiratet und mit ihr zwei Kinder gezeugt hat; eine Frau, die ihm Halt und die zwischenzeitliche Abwesenheit von Pädophilie gegeben hat.
Einen Mann, der vielleicht wirklich aus seiner Wahrnehmung heraus mit seinen Projekten das Selbstbewusstsein von Kindern stärken wollte – und mit den Übergriffen genau das Gegenteil tat. Der sich nicht in Therapie begab, als er begriff, was passierte, weil er es nicht wollte. Der dabei nur verschämt im Verborgenen agieren konnte und glaubte, das so zu tun, „sodass es den Kindern nicht schadet“. Was er dann doch tat. Dessen Leben „vorbei“ ist, weil für ihn alles um ihn herum zusammenbricht – wofür er einzig und allein die volle Verantwortung trägt.
Oscarreife Vorstellung“ habe ich im Internet in einem Kommentar gelesen, nach dem Motto: Das war alles nicht echt, der will nur Mitleid. Seine Aussagen aber waren stimmig mit den Bewertungen des Gutachters. Seine Biographie sei keine Ausrede für die Taten, sagte er. Taktik? Vielleicht. Aber das Gericht muss bewerten, was im Verfahren zusammengetragen wird. Das Angebot der 1000 Euro Wiedergutmachung an die Opfer – ein „Zeichen der Reue“, wie der Rechtsanwalt es sagte, oder „ein Witz“, eine „Unverschämtheit“, wie viele im Netz meinen? Das müssen die Betroffenen und deren Familien für sich entscheiden.
Mit Geld lässt sich der Verlust von „Urvertrauen“, den das Gericht festgestellt hat, seitens der Kinder aber sicher nicht wiedergutmachen. Das wieder zu schaffen, diese Aufgabe kommt den Familien, Freunden, dem Umfeld, uns allen zu.
Drei Jahre, neun Monate – „angemessen“ oder nicht? Die Taten selbst „sühnt“ es in dem Sinne nicht, egal wie lange er sitzt. Das kann es auch nicht. Abschreckende Wirkung wie bei Rasern kann eine höhere Strafe kaum erzeugen, wenn die Neigung bleibt. Die ist therapierbar.
Deswegen hat es mich irritiert, warum man ihm nicht eine begleitende Therapie verordnet hat. Denn wenn er wieder in die Gesellschaft zurückkehrt und irgendwo neu anfängt, dann wird die Neigung unbehandelt bleiben. „Eine Rückfallgefahr besteht“, sagte selbst das Gericht. An diesem Punkt ist es eine Antwort schuldig geblieben.