Vogelgrippe-Prävention: Stallpflicht im Nordkreis

Nach Erlass des NRW-Umweltministeriums hat jetzt der Kreis Kleve die Stallpflicht für Geflügel angeordnet. Neben anderen Regionen in Nordrhein-Westfalen ist auch das nördliche Gebiet des Kreises Kleve betroffen. Ab Mittwoch muss das Geflügel in Bedburg-Hau, Emmerich am Rhein, Kalkar, Kleve, Kranenburg und Rees in den Stall. Die Aufstallungspflicht gilt sowohl für gewerbliche als auch private Tierbestände. Die betroffenen Tierarten sind Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse.