Vergabe der Termine im Impfzentrum beginnt

„Endlich können wir auch im Impfzentrum in Kalkar starten“, blickt Landrätin Silke Gorißen auf den 1. Februar. Dann sollen dort die ersten Personen aus der Zielgruppe der Über-80-Jährigen ihre Corona-Schutzimpfung erhalten. In den kommenden Tagen erhalten rund 21.000 Bürger*innen aus dem Kreisgebiet, die bis Ende Januar 80 Jahre und älter sind, Post aus dem Kreishaus. Personen, die in den darauffolgenden Monaten 80 Jahre alt werden, haben dann ebenfalls einen vorrangigen Anspruch auf die Schutzimpfung. Wann und wie diese Personen angeschrieben werden, hat das Land NRW noch nicht festgelegt. 

Die Personen, die nun Post vom Kreis Kleve bekommen, können ab kommendem Montag, 25. Januar, ihre Impftermine vereinbaren. Die Vereinbarung der Termine ist ausschließlich über die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein möglich, und zwar online unter www.116117.de oder täglich von 8 bis 22 Uhr unter der kostenfreien Telefonnummer 0800-11611701. Dort werden direkt beide erforderlichen Impftermine vereinbart. Die Termine werden schriftlich bestätigt. Am Impfzentrum direkt oder beim Kreis Kleve können keine Termine vergeben werden. 

Menschen, die in Senioren- und Pflegeheimen leben, erhalten das Anschreiben des Kreises Kleve ebenfalls. Personen, die bereits in der Einrichtung geimpft wurden, können den Brief ignorieren, da die Ärzt*innen der Kassenärztlichen Vereinigung in diesen Tagen und Wochen bereits dabei sind, alle Bewohner*innen zwei Mal zu impfen. 

Erforderliche Unterlagen fürs Impfzentrum

Am jeweils vereinbarten Impf-Tag werden im Impfzentrum bestimmte Unterlagen benötigt: Neben der Terminbestätigung sind dies der Personalausweis, gegebenenfalls der Allergiepass sowie die Nachweise und Formulare, die die Personen per Post erhalten. Im Impfzentrum besteht die Möglichkeit, offene Fragen zur Impfung mit Ärzten zu besprechen. Als Nachweis über die Impfung erhalten die geimpften Personen dann im Zentrum eine Bescheinigung. 

Das Impfzentrum Kreis Kleve in Kalkar ist an sechs Tagen in der Woche (freitags bis mittwochs) geöffnet. Das Land NRW hat bereits für die ersten beiden Wochen die einheitlichen Uhrzeiten von 14 bis 20 Uhr festgelegt.

Landrätin Silke Gorißen informiert die Bürger*innen in ihrem Anschreiben ferner darüber, dass sie eine Begleitperson zum Impfzentrum mitbringen können. Für den Fall, dass die impfwillige Person nach der Terminvereinbarung in ihrem Umfeld niemanden findet, der ihn oder sie zum Impfzentrum bringt, listet das Schreiben die konkreten Ansprechpartner*innen in den 16 Kommunen im Kreisgebiet auf, die über mögliche Hilfs- und Transferangebote der Kommunen informieren. Unter bestimmten Umständen übernehmen die Krankenkassen auf Grundlage des § 60 SGB V die Kosten für den Transport mobilitätsbeeinträchtigter Menschen, die nicht selbstständig zum Impfzentrum kommen können. Dies muss vor dem Termin von der Krankenkasse genehmigt werden.