Verfahren wurde endgültig eingestellt
Im Prozess gegen einen 28-jährigen Kevelaerer wegen gemeinschaftlicher Körperverletzung hat das Geldern Amtsgericht jetzt das Verfahren eingestellt. Das Gericht konnte nach der erneuten Beweisaufnahme nicht zweifelsfrei klären, ob der junge Mann vor fünf Jahren zu Karneval an einer Schlägerei am „Altstadt Treff“ beteiligt war.
Der Auseinandersetzung war damals die Provokation des Vater des Angeklagten vorausgegangen, der einen Kneipengast beschimpft und des Diebstahls beschuldigt hatte. Daraufhin erfolgte die Attacke durch den Mann und seinen Sohn gegen den Gast, der zu Boden fiel und danach getreten worden sein soll. Er erlitt Kopfverletzungen. Eine weitere Person, die zwischen die Fronten des Kampfes geriet, konnte weglaufen und Passanten dazu bewegen, die Polizei zu rufen.
Während das Hauptopfer im Verfahren den Angeklagten zweifelsfrei als Mittäter identifizierte, konnte der zweite attackierte Mann dazu keine klare Aussage treffen. Die Verlobte des Angeklagten sagte aus, dass er in der gemeinsamen Wohnung oberhalb der Gaststätte warr und die Tür abgeschlossen gewesen sei, während sie bei ihrer Mutter kurz unten war. Somit erwies sich die Sachlage für das Gericht als nicht eindeutig.
Der Angeklagte hatte im Jahr 2016 bei dem ersten Verfahren einer Einstellung (bei einer Geldstrafe und 30 Stunden gemeinnützige Arbeit) zugestimmt. Das Geld hatte er dann bezahlt. Die Stunden hatte der Mann allerdings bisher nicht abgeleistet, so dass das Verfahren nicht beendet war und somit nochmal vor Gericht ging.