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Vandalismus am Schulzentrum

10. Juli 2017/in Kevelaer/von Kevelaerer Blatt

601.112 Fälle von Sachbeschädigungen wurden im Jahr 2014 deutschlandweit gezählt. Sachbeschädigungen sind die häufigste Form des Vandalismus. Zwar hat sich die Zahl der Sachbeschädigungen im darauffolgenden Jahr um vier Prozent verringert, trotzdem waren es 2015 immer noch 577.017 gezählte Fälle. Unter den Tatverdächtigen im Deliktbereich Sachbeschädigung sind nach Angaben der Polizei 7,7 Prozent Kinder und 16 Prozent Jugendliche.
Wer kennt das nicht: Man fährt mit dem Fahrrad irgendwo hin, und wenn man zum geparkten Rad zurückkommt, fehlt eine Lampe oder Schlimmeres? Dann waren man ein Opfer von Vandalismus. Diese Vorkommnisse finden auch in Kevelaer statt.
Bereits das Luftablassen aus einem Fahrrad, dessen Eigentümer man nicht ist, zählt zu Vandalismus und ist strafbar. Sachbeschädigung kann eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren gem. §303 des Strafgesetzbuches zur Folge haben. Das Beschmieren von Hauswänden oder von öffentlichen Einrichtungen gehört ebenfalls zu Sachbeschädigungen, sofern der Eigentümer dies nicht erlaubt.
Weiterhin zählt auch das Eindringen in leerstehende Häuser dazu. Das beste Beispiel dafür sind die leerstehenden Bauernhöfe hier an der B9 in Kevelaer, in denen wiederholt Jugendliche und Obdachlose Schäden angerichtet haben, weswegen auch schon die Feuerwehr anrücken musste.
Das Verwüsten von Kinderspielplätzen oder Bushaltestellen ist eine weitere Form von Sachbeschädigung und ebenfalls strafbar. Auch das Einschlagen jeglicher Scheiben fällt unter Vandalismus, genauso wie das Verwüsten von Blumengärten im Privatbesitz anderer oder der Öffentlichkeit. Die Verunreinigung von öffentlichen Toiletten und besonders Schultoiletten ist ein ernsthaftes Problem in vielen Städten, auch in Kevelaer.
Ein aktuelles Beispiel für Vandalismus in Kevelaer ist der Schulkiosk auf dem Schulhof des Kardinal-von-Galen-Gymnasiums, denn dieser wurde in der Nacht von Montag, den 3. Juli, auf Dienstag, den 4. Juli, mit grauer Farbe angemalt, sodass die Bilder, die zuvor am Kiosk gemalt waren, nicht mehr sichtbar sind. Die verantwortlichen Täter sind unbekannt.
Die Kosten für die Instandsetzungen von durch Vandalismus geschädigten Objekten übernehmen in der Regel die Städte und Kommunen. Da diese sich über die Steuern und Abgaben der Bürger finanzieren, tragen somit letzten Endes die Bürger die Kosten. Leider ist Vandalismus nicht nur ein Problem in Großstädten, sondern auch immer mehr im ländlichen Bereich. Im Fall des Kiosks im Schulzentrum hat die Kioskbetreiberin als Pächterin von der Stadt die Kosten jedoch selbst getragen.

Simon Klein
9A, Kardinal-von-Galen-Gymnasium

Update: In einer früheren Version des Textes fehlte die Information, dass die Kosten zur Beseitigung des Schadens am Kiosk von der Betreiberin selbst getragen wurden.

Schlagworte: Junge Seite, Polizei
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