Angeklagter zu Bewährungsstrafe verurteilt. Seine Frau wurde freigesprochen.

Urteil im Pflegekinder-Prozess gesprochen


Das Landgericht Kleve verhandelt die Anklage gegen einen Kevelaerer wegen vielfachen sexuellen Kindesmissbrauchs. (Foto: aflo)

Am Landgericht Kleve wurde das Urteil im Pflegekinder-Prozess gesprochen. Foto: KB-Archiv

Ein Jahr und sechs Monate auf Bewährung. So lautete das Urteil des Landgerichts Kleve am Mittwoch im Prozess gegen einen Mann aus Kevelaer, der seine Pflegekinder geschlagen haben soll (das KB berichtete). Seine ebenfalls angeklagte Ehepartnerin wurde freigesprochen. 

Die Vorwürfe gegen die 40 und 41 Jahre alten Eheleute waren hart: So sollen sie in der Zeit von 2011 bis 2017 drei minderjährige Pflegekinder mit „fortwährend erzieherisch nicht angezeigten Handlungen“ genötigt bzw. misshandelt haben. Die Kinder sollen mit Brennholz oder mit der flachen Hand geschlagen, sie sollen zu Arbeitseinsätzen im Kuhstall oder im Freien gezwungen worden sein. Die Anklage lautete deshalb: Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht, Misshandlung von Schutzbefohlenen und gefährliche Körperverletzung.

„Handgreiflichkeiten gab es nicht“

Das Gericht sah nun insgesamt sechs Fälle schwerer Körperverletzung gegenüber dem Pflegejungen als erwiesen an. Tatsächlich eingeräumt hat der Angeklagte in seiner Aussage lediglich einen ‚Schubser‘ gegenüber seiner Pflegetochter sowie einen Schlag gegen den Jungen. „Handgreiflichkeiten gab es nicht“, so die Aussage des Mannes. An…