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Über vier Jahre Haft wegen des bewaffneten Handels mit Betäubungsmitteln

29. Januar 2020/in Kevelaer, Premium/von Alexander Florie-Albrecht

Im Drogenprozess gegen ein Paar aus Kevelaer hat das Klever Landgericht einen 30-jährigen Mann wegen des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln und des bewaffneten Handels mit Betäubungsmitteln in nicht unerheblicher Menge zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und sechs Monaten verurteilt.

Geldbuße für die Freundin

Die 25-jährige Frau muss wegen Beihilfe eine Geldbuße von insgesamt 110 Tagessätzen zu je 10 Euro zahlen. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Beschuldigte zwischen Ende 2018 und dem 2. Mai letzten Jahres in einer dazu gezielt angemieteten Doppelhaushälfte in Winnekendonk eine professionelle Marihuanaplantage mit betrieben hat. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Erntemenge von 22 Kilogramm benannt.
Erschwerend kam hinzu, dass der junge Mann in der Wohnung seiner Freundin am Herbergskesweg in Kevelaer Drogen und mehrere Waffen deponiert hatte und die Drogen privat verkauft habe.

Zu seinen Gunsten wertete das Gericht, dass er die Existenz der Plantage selbst bei der Polizei angezeigt und den Hauptangeklagten selbst mit ans Messer geliefert hat. „Ohne ihn säßen wir nicht hier und würden andere Dinge tun“, hatte sein Anwalt im Schlussplädoyer dazu ausgeführt. Der Mann war im November 2019 zu einer dreijährigen Freiheitsstrafe verurteilt worden (das KB berichtete).

Die Freundin habe einmal auf der Plantage Pflanzen mit aufgerichtet. Da könne man von einem Beihilfetatbestand sprechen. Sie habe aber ansonsten den Handel nicht aktiv unterstützt, meinte das Gericht: Die Tatsache, dass die Drogen vom Lebenspartner in dem Haus am Herbergskesweg deponiert waren, sei letztendlich nicht als Beihilfe auszulegen.

Der Angeklagte hatte den eigenständigen Handel mit Drogen gestanden, um als selbst Abhängiger den Privatkonsum finanzieren zu können. Daneben waren in der Wohnung der Lebensgefährtin mehrere Waffen gefunden worden, weswegen das Gericht das als „bewaffneten Handel mit Betäubungsmitteln“ wertete.

Hinsichtlich der Plantage hatte der 30-Jährige gestanden, mal Lichter aufgestellt zu haben, dort Türen ausgewechselt und Equipments transportiert zu haben. Das Gericht sah eine aktivere Rolle als „Mittäter“ an. Er habe der Polizei nur von der Plantage erzählt, weil er von dem Täter und einem gewissen „Mario“ als Drahtzieher wohl bedroht worden sei, nachdem Unbekannte die Marihuanapflanzen aus dem Haus entfernt hatten.

Zwei Jahre in eine Entziehungsanstalt

Der 30-Jährige soll auf Anweisung des Gerichts für zwei Jahre in eine Entziehungsanstalt kommen. Bei erfolgreicher Therapie könne man unter Anrechnung der U-Haft die Reststrafe möglicherweise zur Bewährung aussetzen, deutete der zuständige Richter an. Ein Gutachter hatte zuvor von einem „Therapiewillen“ des Mannes gesprochen.

Schlagworte: Betäubungsmittel, Blaulicht, Drogen, Haft, Leben. Urteil
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