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Gericht weist Klage gegen die OW1 ab

Am 13. Dezember vergangenen Jahres zelebrierten zahlreiche Kevelaerer Politiker/innen und Bürger/innen den symbolischen ersten Spatenstich für den zweiten Bauabschnitt der OW1 (das KB berichtete). „Ein schnelles, reibungsloses und vor allem unfallfreies Bauen“, wünschte sich Verkehrsminister Hendrik Wüst an diesem Tag. Gleichzeitig wusste er: „Es gibt immer welche, die dafür sind, und es gibt immer welche, die dagegen sind.“ So hatte zwei Tage vor dem Spatenstich das Verwaltungsgericht Düsseldorf noch einen Eilantrag gegen den sofortigen Baubeginn der OW1 abgelehnt. Davon unbenommen waren die beiden Hauptklagen gegen den Planfeststellungsbeschluss. Würden die Kläger letztinstanzlich gewinnen, müssten ggf. bereits erfolgte Baumaßnahmen rückgängig gemacht werden.

Die noch ausstehende Klage wies das Verwaltungsgericht Düsseldorf allerdings nun ab. Wie Nicola Haderlein, Pressedezernentin des Verwaltungsgerichts Düsseldorf, der Redaktion mitteilte, sei das Urteil vom 1. Juli den Beteiligten am 6. Juli zugestellt worden. Die Kläger hatten beantragt, den Planfeststellungsbeschluss der Bezirksregierung Düsseldorf aufzuheben, ersatzweise den Beschluss um festgelegte Aspekte zu ergänzen. Gegen das Urteil können die Kläger die Zulassung der Berufung beantragen.

Bereits im Mai diesen Jahres war ein bedeutender Schritt in Richtung OW1 gemacht worden. Dabei ging es zunächst um die Bodenordnung (das KB berichtete). Diesbezüglich mussten sich das Land und die Eigentümer der vom Bau der OW1 betroffenen Flächen einigen. In der damaligen Mitteilung heißt es: „Der Flurbereinigungsbeschluss, der im Frühjahr öffentlich bekannt gemacht wurde, ist zwischenzeitlich bestandskräftig. Das heißt: Keiner der ca. 120 Eigentümer hat Widerspruch gegen die Bodenordnung eingelegt.“ Nach diesem Übereinkommen der Parteien wurde nun, circa zwei Monate später, mit der Abweisung der Klage der nächste wichtige Schritt für den Bau der OW1 gegangen.

Er übersah das Kind

Im Prozess gegen einen 86-jährigen Unternehmer aus Weeze ist das Verfahren gegen eine Zahlung von 12.000 Euro an die Staatskasse (bis zur Zahlung der Summe vorläufig) eingestellt worden. Nach einer kurzen Prozesspause erklärte sich der Angeklagte zur Zahlung der Summe bereit. Daraufhin stimmte die Staatsanwaltschaft zu, der Richter verkündete dementsprechend das Urteil. Das Gericht sah weder eine Absicht des Mannes bei dem Unfall und erkannte auch keine Probleme hinsichtlich der Fahrtüchtigkeit des Mannes an. Strittig blieb bis zum Schluss, ob der Mann das Kind eventuell doch hätte sehen können und der Unfall vermeidbar gewesen wäre. Der Richter glaubte dem Angeklagten, dass er das Kind nicht gesehen hat.

Am Prozesstag stand die Aussage des Vaters des Kindes im Mittelpunkt. Der 38-jährige Kevelaerer schilderte plastisch, wie er und seine Tochter vom Einkaufen kamen, in die Marienstraße in Gegenfahrtrichtung „im Schritttempo“ fuhren. Er selbst sei durch eine Beschädigung an der Hose dann kurz abgelenkt gewesen, weswegen er nicht gesehen habe, wie der Mercedes des Angeklagten aus der Bonifatiusstraße herausgefahren sei. „Plötzlich schrie meine Tochter wie am Spieß“, berichtete der Vater. Sie sei wohl vor dem Auto „wie angewurzelt stehengeblieben“, sagte er. Ob sie mehr rechts oder links gestanden habe, vermochte er nicht zu sagen. Der Autofahrer sei ganz langsam über seine Tochter hinweg gefahren „wie Papier, das durch den Schredder gezogen wird.“

Er habe Krach gemacht, genauso wie eine Frau in einem Auto, was der Fahrer nicht wahrnahm.Daraufhin sei er vom Rad abgesprungen, um den Wagen herum gelaufen, habe die Tür geöffnet und dem Fahrer gesagt, dass er halten soll. Er habe dann seine Tochter unter dem Auto herausgezogen und selbst zum nahegelegenen Kevelaerer Krankenhaus gebracht. Das Kind habe unter anderem einen Schädelbasisbruch und mehrere Brüche erlitten, legte er diverse Atteste der Duisburger und Moerser Klinik vor, in dem die Tochter behandelt beziehungsweise später nochmal nachuntersucht worden ist. Die Tochter sei am 8. Mai eingeliefert, am 30. Mai schon entlassen worden. Sie habe früh erste eigene Schritte unternehmen und ein paar Tage später auch erstmals wieder Treppen laufen können. In den Untersuchungen danach seien bislang keine weiteren Schäden festgestellt worden.

Günstiger Krankheitsverlauf

„Sie hatte danach aber generell große Angst und Panik vor Autos“, schilderte der Vater. Aber auch das habe sich gebessert. Jetzt fahren sie wieder Laufrad. Allerdings habe sie noch Angst, wenn es an Stichstraßen wie an der Bonifatiusstraße vorbeigehe. Sie habe aber deutlich an Sicherheit im Verkehr gewonnen. Die Ärzte hätten den Krankheitsverlauf als „ungewöhnlich günstig“ eingeordnet, so der Vater. Zivilrechtlich sei der Unfall über die Versicherungen außergerichtlich mit einer Summe von 16.000 Euro Schmerzensgeld abgegolten worden.

Danach versuchten ein Sachverständiger und ein Gutachter der Verteidigung, den Ablauf der Geschehnisse nochmal im Detail nachzuvollziehen. Dabei war der Punkt, wo sich der Wagen beim Aufprall befand, genauso in der Diskussion wie die Geschwindigkeiten der Beteiligten, die Sichtmöglichkeiten und die Blickrichtung des Angeklagten. Die Reaktionsfähigkeit des 86-jährigen Fahrers spielte dabei erstaunlicherweise keine Rolle. Der Sachverständige machte nochmal deutlich, dass das Kind beim Zusammenprall mittig des Wagens stand. Das belegten auch die Spuren am Wagen und die Kratzspuren am Boden. „Mit einer langsamen Annäherung an den Ort, bei Schrittgeschwindigkeit kann man das Kind sehen“, war seine Auffassung.

Der Gegengutachter machte deutlich, dass in jedem durchgerechneten Fall sehr wenig Zeit gewesen wäre, um bei Sicht des Kindes zu reagieren. Es gebe in Bezug auf die Wege der Beteiligten und die Zeit viele denkbare Optionen.

Urteil im Prozess wegen sexuellen Missbrauchs

Im Prozess gegen einen 50-jährigen Sozialpädagogen aus Kevelaer ist heute das Urteil gefallen. Der Angeklagte wurde am Landgericht Kleve zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und neun Monaten verurteilt. Die Kammer sah es als erwiesen an, dass sich der Mann des schweren sexuellen Missbrauchs an Minderjährigen in sechs Fällen und sexuellen Missbrauchs an Minderjährigen in 33 Fällen schuldig gemacht hat.

Der Mann hatte sich zwischen 1998 und 2002 mehrfach an seinem Neffen vergangen. Außerdem hatte er sich zwischen 2013 und 2019 acht Jungen während der von ihm durchgeführten Ferienfreizeiten sexuell genähert.

Ausführliche Informationen zu der Begründung des Gerichts folgen auf unserer KB-Homepage in Kürze.

Verfahren wurde endgültig eingestellt

Im Prozess gegen einen 28-jährigen Kevelaerer wegen gemeinschaftlicher Körperverletzung hat das Geldern Amtsgericht jetzt das Verfahren eingestellt. Das Gericht konnte nach der erneuten Beweisaufnahme nicht zweifelsfrei klären, ob der junge Mann vor fünf Jahren zu Karneval an einer Schlägerei am „Altstadt Treff“ beteiligt war.

Der Auseinandersetzung war damals die Provokation des Vater des Angeklagten vorausgegangen, der einen Kneipengast beschimpft und des Diebstahls beschuldigt hatte. Daraufhin erfolgte die Attacke durch den Mann und seinen Sohn gegen den Gast, der zu Boden fiel und danach getreten worden sein soll. Er erlitt Kopfverletzungen. Eine weitere Person, die zwischen die Fronten des Kampfes geriet, konnte weglaufen und Passanten dazu bewegen, die Polizei zu rufen.

Während das Hauptopfer im Verfahren den Angeklagten zweifelsfrei als Mittäter identifizierte, konnte der zweite attackierte Mann dazu keine klare Aussage treffen. Die Verlobte des Angeklagten sagte aus, dass er in der gemeinsamen Wohnung oberhalb der Gaststätte warr und die Tür abgeschlossen gewesen sei, während sie bei ihrer Mutter kurz unten war. Somit erwies sich die Sachlage für das Gericht als nicht eindeutig.

Der Angeklagte hatte im Jahr 2016 bei dem ersten Verfahren einer Einstellung (bei einer Geldstrafe und 30 Stunden gemeinnützige Arbeit) zugestimmt. Das Geld hatte er dann bezahlt. Die Stunden hatte der Mann allerdings bisher nicht abgeleistet, so dass das Verfahren nicht beendet war und somit nochmal vor Gericht ging.