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Das Landgericht Kleve verhandelt die Anklage gegen einen Kevelaerer wegen vielfachen sexuellen Kindesmissbrauchs. (Foto: aflo)

„Ein kranker Straftäter“

Als seine Mutter ihre Aussage beendet hatte und weinend im Zuschauerraum Platz genommen hatte, gab es für den Angeklagten kein Halten mehr. Als er nicht zu ihr gehen durfte, trat er gegen die Beamten, beschimpfte diese und schlug gegen zwei Corona-Schutzscheiben. Zuvor hatte die Mutter vor der Kammer des Klever Landgerichts ausführlich den Weg des Sohnes vom hochintelligenten, unauffälligen Kind und Schüler zum unsteten, eine bipolare Störung aufweisenden Mann beschrieben. Der wegen bandenmäßigen Geldautomatensprengungen und Einbrüchen Angeklagte hatte vergeblich versucht, die Öffentlichkeit von der Vernehmung ausschließen zu lassen. Das Gericht sah dafür aber keine Grundlage.

Die Mutter hatte über Jahre Notizen über ihren Sohn gemacht und trug diese Erfahrungen dem Gericht zusammenhängend vor. Sie hatte – zweimal den Tränen nahe – ausgeführt, dass ihr Sohn in einem „ständigen Auf und Ab zwischen Extremen” von Hochstimmung und Begeisterungsfähigkeit über Unverstandensein bis völligem Rückzug geschwankt habe.

Bis zum 16. Lebensjahr sei die Kindheit unproblematisch verlaufen. Danach habe es eine Verhaltensänderung gegeben, vielleicht bedingt durch eine Schulsituation, in der er verprügelt wurde und später durch das Trauma bei der „Loveparade“ 2010. „Es ging immer weiter in die falsche Richtung“, berichtete sie von Prügeleien, der Mitgliedschaft in der Hooligan-Szene Köln, notwendigen Schulwechseln. Sie sprach von mehreren Behandlungen durch Psychologen, von „Wahnvorstellungen” und „Halluzinationen“, exzessivem Glücksspiel und Momenten der Normalität als Kellner.

Dazu kam die Wahrnehmung, „Angst vor den eigenen Gedanken“ zu haben, die verschiedenen Delikte und der „krampfhafte“ Versuch, mit Frau und Kind ein Familienleben aufzubauen. „Solange seine eigenen Probleme nicht gelöst sind, kann er das nicht schaffen“, sagte sie. Ihr Sohn sei „nicht nur ein Straftäter, sondern auch ein kranker Straftäter“, der dringend psychologischer Hilfe bedarf.

Lehrbuchhafte bipolare Störung

Der Gutachter schloss sich in seiner Bewertung an, sprach von einer fast „neurotischen Verzerrung der Persönlichkeit“ und einer „lehrbuchhaften bipolaren Störung“, die sich nur mit Medikamenten und einer psychopädagogischen Begleitung lösen lasse. „Er ist ein Mensch, der Hilfe braucht. Ob er sie annimmt, weiß ich nicht.“

Zuvor hatte der ermittelnde Beamte zu den Ermittlungen ausgesagt. Man habe aufgrund der Vergleichbarkeit der Fälle alle fünf versuchten beziehungsweise durchgeführten Sprengungen am Twistedener „Irrland“, in Moers, Tönisvorst, Pulheim und Mülheim-Kärlich als zusammenhängende Taten gewertet. Man habe im Fall Tönisvorst die Spuren aller drei Täter an den Gasflaschen und Kabeln gefunden. Ob der Angeklagte bei der Ausführung die Gasflasche oder die Kabel gehalten habe, lasse sich aus den Spuren aber nicht klar sagen. Außerdem sprach er von einem Telefonat zwischen einem der in Österreich weilenden Täter und dem in Italien arbeitenden Angeklagten, wo sich beide über mögliche weitere Taten unterhalten hätten.

Der Richter trug aus dem Schlussvermerk von Ermittlungen vor, nach denen das Funksignal des Handys des Angeklagten in Tönisvorst, Moers und Twisteden geortet worden und die DNA des Angeklagten in Pulheim festgestellt worden sei. Die Verteidigung widersprach den Schlussfolgerungen aus dem Vermerk.

Die Moerser Gaststättenbesitzerin, bei der der Angeklagte als Aushilfe gearbeitet hatte, konnte keine Aussage dazu treffen, ob der Angeklagte zum Zeitpunkt der Moerser Geldautomatensprengung gearbeitet hat oder nicht. Dazu gebe es ihres Wissens nach „keine Quittung“, sagte sie aus. „Da müsste ich meinen Mann fragen.“ Die Verteidigung erhofft sich über diese Aussage Entlastung für seinen Mandanten und bestand aus diesem Grund auf eine Vernehmung des Mannes. Das Gericht lud den Mann für den kommenden Montag, 7. September 2020, 9 Uhr, vor. Dann wird wohl auch das Urteil fallen.

Das Landgericht Kleve verhandelt die Anklage gegen einen Kevelaerer wegen vielfachen sexuellen Kindesmissbrauchs. (Foto: aflo)

Die große Beute blieb aus

Wie groß der Druck für den Angeklagten war, erwies sich, als er einen seiner mutmaßlichen Komplizen mit Fragen konfrontierte. „Es geht um meinen Arsch“, wählte er drastische Worte, um seine Situation vor Gericht deutlich zu machen. Vor zwei Jahren sorgte eine Serie von vier Automatensprengungen – unter anderem am Twistedener „Irrland“ – für Aufsehen. Im Oktober letzten Jahres wurden ein 20-jähriger gebürtiger Mülheimer und ein 28-Jähriger aus Krefeld am Landgericht Kleve dafür, für mehrere Einbrüche und den Diebstahl des Fluchtautos zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt. Das Verfahren gegen den 29-jährigen gebürtigen Kerpener wegen Bandendiebstahls in Tateinheit mit Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion war Ende April aber abrupt beendet worden. Er und sein Anwalt hatten die Vernehmung zweier vorher nicht bekannter Zeugen sowie ein Sachverständigen-Gutachten wegen des mögliches Einflusses von Drogen und eines Asperger-Syndroms beantragt.

Im Zuge der Fortsetzung des Prozesses charakterisierte der Staatsanwalt den Angeklagten weiter als „Kopf einer Bande“, die gezielt versucht hatte, die Automaten in die Luft zu sprengen und an das Geld zu gelangen. Erfolgreich war dies allerdings nur im Fall Moers. Dort soll das Trio 1460 Euro erbeutet haben. Ansonsten war es bei Versuchen geblieben, die allerdings mit enormen Sachschäden einhergingen.

Für den eigenen Lebensunterhalt

Der Angeklagte gab über seinen Anwalt lediglich die Beteiligung bei den Einbrüchen im Krefelder „Nordbahnhof“, in der Grefrather Schule, der Kita in Meerbusch und dem Ehepaar in Korschenbroich zu  – allerdings nicht zur Finanzierung der Sprengungen, sondern für den eigenen Lebensunterhalt. Zur eigenen Person und den Taten sagte er sonst nichts.

Anhand der früheren Einlassungen im Verfahren wurde aber deutlich, dass der für ein Raubdelikt 2010 und weiterer Straftaten in Österreich 2018/19 verurteilte Mann Geld beim Glücksspiel verloren und Kokain, Crack, Speed und Alkohol konsumiert haben will. Angeblich habe ihn die Loveparade-Katastrophe von Duisburg 2010 „verdreht“.

Im Krefelder „Nordbahnhof“ habe er zusammen mit seinem Komplizen gearbeitet, sei mit ihm 2018 nach Spanien gegangen. Später zog es ihn allein nach Rom, um dort ein Spielcafé zu betreiben. Im Winter 2018 ging er dann gemeinsam mit seinem Kumpanen nach Österreich und verübte dort weitere Straftaten.

Belastung für den Angeklagten

Ein Schulfreund des bereits verurteilten 20-jährigen Mühlheimers bestätigte, dass dieser ihm vor gut zwei Jahren von den Geldautomatensprengungen zu dritt „im Umfeld von Krefeld“ erzählt habe. Auch der 28-jährige Mittäter aus Krefeld bestätigte, dass der Angeklagte, mit dem er 2010 bereits eine Straftat verübt hatte, bei allen Taten dabei gewesen sei. Man habe sich dazu im Sommer 2018 mehrmals getroffen. Die Idee zu den Sprengungen sei von dem Angeklagten ausgegangen, der gesagt habe, man solle den Beispielen aus Frankreich und den Niederlanden folgen. Sein Komplize sei eher ein „Mitläufer“ gewesen. Er selbst habe sich „breitschlagen lassen“, mitzumachen, weil er sich dem acht Jahre zuvor im Gefängnis sitzenden alten Freund verbunden gefühlt habe. Bei den Sprengungen habe er mit Abstand Schmiere gestanden. Die beiden anderen Männer hätten dann die Propangasflaschen zu den Automaten gebracht und die Schläuche eingeführt.

Der heute 21-jährige gebürtige Mülheimer bestätigte, den Angeklagten im Krefelder „Nordbahnhof“ für den Einbruch die Falltür geöffnet zu haben und auf die Idee mit dem Fluchtauto-Schlüssel und dem Einbruch gekommen zu sein.  Er bestätigte dass der Angeklagte und er Gas und Sauerstoff in die Geldautomaten eingeführt hätten, während der andere Verurteilte die Gegend absicherte. In Moers sei die Tür weggeflogen, in Kevelaer habe lediglich eine Verpuffung stattgefunden. Und in Mülheim-Kärlich sei die Gasflasche an der Glastür explodiert. Danach habe er von solchen Versuchen Abstand genommen.

Der Prozess wird am kommenden Donnerstag, 20. August, um 8 Uhr fortgesetzt.

Rucksack aus Opel Corsa gestohlen

In der Nacht von Sonntag, 14. Juni 2020, auf Montag, 15. Juni 2020, drangen unbekannte Täter am Theodor-Heuss-Ring ohne Aufbruchspuren in einen grauen Opel Corsa ein, der dort auf einem Stellplatz abgestellt war. Sie stahlen einen schwarzen Rucksack mit Sportbekleidung aus dem Wagen. Die Kripo Goch bittet Zeugen, sich unter Tel. 02823-1080 zu melden.

Einbruch in Zustellstützpunkt der Post

Montagnacht gegen 3.20 Uhr informierte eine aufmerksame Kevelaererin die Polizei über einen Einbruch im Zustellstützpunkt der Post auf der Gelderner Straße. Die Zeugin konnte unbekannte Personen im Gebäude beobachten, die bei Eintreffen der Polizei bereits die Flucht ergriffen hatten. Die unbekannten Täter waren vermutlich über ein aufgedrücktes Kellerfenster in den Zustellstützpunkt eingedrungen. Hier öffneten sie diverse Pakete und flüchteten anschließend über ein Fenster zur Gelderner Straße aus dem Gebäude. Was entwendet wurde, ist bisher unbekannt.

Hinweise zu verdächtigen Personen oder Beobachtungen nimmt die Kripo Goch unter Tel. 02823-1080 entgegen.

Unbekannte brechen in ein Haus auf der Friedenstraße ein

Am Freitag, 12. Juni 2020, zwischen 9 Uhr und 14.30 Uhr, stiegen Unbekannte in den gesicherten Garten eines Grundstücks auf der Friedenstraße ein und schlugen ein Loch in die Scheibe einer Terrassenschiebetür. Durch das Loch gelangten sie ins Objekt und durchsuchten fast alle Räumlichkeiten nach Diebesgut. Ob etwas gestohlen worden ist, kann zurzeit noch nicht gesagt werden. Hinweise werden erbeten an die Polizei in Goch unter Tel. 02823/108-0.

Unfallflucht: Straßenlaterne und Schutzplanke beschädigt

Zwischen Dienstag, 9. Juni 2020, und Mittwoch, 10. Juni 2020, kam es auf der Industriestraße zu einer Verkehrsunfallflucht. Am Mittwochvormittag wurden Polizeibeamte zur Industriestraße gerufen. Auf Höhe der Hausnummer 16 fanden die Beamten eine umgeknickte Straßenlaterne sowie eine stark beschädigte Schutzplanke vor, die vermutlich durch einen Unfall entstanden sind.

Vermutlich handelte es sich bei dem Unfallverursacher um einen LKW oder Sattelzug, der beim Rangieren den Schaden verursacht hat. Anschließend entfernte er sich ohne den Schaden zu melden und seine Personalien zu hinterlassen. Hinweise zum Unfallverursacher nimmt die Polizei Goch unter Tel. 02823-1080 entgegen.

Einbruch in Wohnung eines Seniorenheims

Am Donnerstagmittag, 4. Juli 2020, zwischen 11.30 Uhr und 13 Uhr drangen unbekannte Täter durch eine Terrassentür in die Erdgeschosswohnung des Seniorenheims an der Straße Klostergarten ein. Sie durchwühlten alle Behältnisse und entwendeten Schmuck sowie eine Tasche samt Geldbörse. Hinweise zu verdächtigen Personen nimmt die Kripo Goch unter Tel. 02823-1080 entgegen.

Mann entblößt sich und onaniert in Kevelaerer Innenstadt

Ein bislang unbekannter Mann entblößte sich am Donnerstag, 21. Mai 2020, gegen 11.50 Uhr, gegenüber einer vorbeilaufenden 24-jährigen Frau aus Kevelaer. Die junge Dame lief über die Busmannstraße, wo der Täter auf einer Bank saß. Als die Frau den Mann passierte, hob er sein Shirt und zeigte sein entblößtes Glied. Als die Dame kurze Zeit später nochmal an dem Mann vorbei lief, manipulierte er an seinem Genital und onanierte in der Öffentlichkeit.

Die 24-Jährige informierte telefonisch die Polizei. Währenddessen entfernte sich der Täter auf einem schwarzen Herrenfahrrad in Richtung Peter-Plümpe-Platz. Bei dem Täter soll es sich um einen 25 bis 30 Jahre alten Mann mit westeuropäischem Aussehen handeln. Nach den Angaben der Zeugin sei der Mann auffällig dick gewesen, sein Gewicht wurde auf mindestens 140 kg geschätzt. Der Täter trug ein weißes Langarmshirt, ein schwarzes Basecap und schwarze Kopfhörer.

Die Kripo Goch bittet nun Zeugen, die Hinweise zu der Person geben können, sich unter Tel. 02823-1080 zu melden

Das Landgericht Kleve verhandelt die Anklage gegen einen Kevelaerer wegen vielfachen sexuellen Kindesmissbrauchs. (Foto: aflo)

Der Überfall lief anders als geplant

Im Verfahren gegen einen 55-jährigen Mann und eine 51-jährige Frau aus Goch wegen versuchten schweren Raubes und gefährlicher Körperverletzung sind jetzt die Urteile gesprochen worden. Das Landgericht Kleve verurteilte den 55-Jährigen zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und elf Monaten. Damit blieb das Gericht deutlich unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die zuvor fünf Jahre und sechs Monate Haft für ihn gefordert hatte. Seine 51-jährige Komplizin erhielt eine zweijährige Bewährungsstrafe. Der Staatsanwalt hatte für sie eine Strafe von 120 Tagessätzen zu je 450 Euro gefordert. Dem Mann war vorgeworfen worden, im Januar 2015 am Kevelaerer Rewe-Markt die Filialleiterin mit einer Sturmmaske und Pfefferspray  angegriffen zu haben, um an die Tageseinnahmen von rund 15.000 Euro zu gelangen.

Seine Komplizin, die in dem Rewe-Markt angestellt war, soll ihn dabei im Vorfeld mit Informationen versorgt haben, um ihm den Überfall zu ermöglichen. Der war aufgrund des Widerstandes der Filialleiterin und einer ihrer Kolleginnen am Ende aber nicht erfolgreich gewesen. In dem Verfahren hatte sich der unter anderem wegen Nötigung und Hehlerei vorbestrafte Mann, der zwischenzeitlich auch mal Mitglied der Rockergruppe „Bandidos“ in Kleve war, über seinen Anwalt für schuldig bekannt. Die Mitarbeiterin des Rewe-Marktes sei eine Freundin seiner Frau gewesen.

Die Mitangeklagte hatte am ersten Prozesstag angegeben, nur Informationen an den Mann weitergegeben zu haben, weil sie sich von ihm eingeschüchtert und bedroht gefühlt haben will. Sie habe nicht damit gerechnet, dass er die Tat an diesem Tag vollziehen würde und deshalb nicht gewusst, wer unter der Maske steckt. Der Mann hatte seinerseits davon gesprochen, dass geplant gewesen sei, dass seine Komplizin das Geld haben und er sie überfallen sollte, damit es nicht nach einer Absprache aussieht. Das gestaltete sich am Tatabend dann völlig anders.

Einer der am Tatort herangeeilten Polizisten gab als Zeuge an, dass nach seiner Auffassung der Überfall kein zufälliger „Glückstreffer“ des Mannes gewesen sein kann. Und das Gericht hatte aus einzelnen gegenseitigen Whats­App-Nachrichten der beiden Angeklagten zitiert.

Zwei Transporter aufgebrochen

In der Nacht von Dienstag, 17. Dezember 2019, auf Mittwoch, 18. Dezember 2019, schlugen unbekannte Täter auf der Feldstraße an einem Opel Vivaro und einem Citroen Berlingo jeweils die Scheibe der Fahrertür ein, um sich Zugang zu den Fahrzeugen zu verschaffen. Die beiden PKW waren auf einem Parkplatz abgestellt. Die Täter stahlen mehrere Werkzeugmaschinen aus den Fahrzeugen, unter anderem einen Bohrhammer und eine Bohrmaschine der Marke Würth. Hinweise zu verdächtigen Personen oder Beobachtungen bitte an die Kripo Goch unter Tel. 02823-1080.