Schlichtungsordnung für das Bistum Münster
Im Bistum Münster wird es künftig einen Schlichtungsrat geben. In Schlichtungsverfahren können kirchliche Verwaltungsentscheidungen dann überprüft werden.
Im Bistum Münster wird es künftig einen Schlichtungsrat geben. In Schlichtungsverfahren können kirchliche Verwaltungsentscheidungen dann überprüft werden.