Beiträge

Wo darf Kevelaer wachsen?

Der Entwurf für den neuen Regionalplan geht in die nächste Runde. Seit dem 6. Dezember befindet sich der Plan in der Offenlage. Noch bis zum 17. Januar 2020 können Stellungnahmen bei der Bezirksregierung eingereicht werden. Für Kevelaer geht es um fünf potenzielle künftige Gebiete, die als Allgemeine Siedlungsgebiete (ASG) ausgewiesen werden könnten. Von diesen Vorschlägen der Stadt hat es jedoch nur einer in den Entwurf geschafft.

Maßgeblich war für die Bezirksregierung diesmal die Erreichbarkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln. Während die Stadtverwaltung diesbezüglich auch Kevelaers Ortschaften dank der Bürgerbusse gut angebunden sieht – auch an den Bahnverkehr – beurteilt die Bezirksregierung das im Regionalplan für die Flächen in Twisteden und Winnekendonk anders, obwohl man in Gesprächen der Kevelaerer Argumentation durchaus habe folgen können, wie Ludger Holla schildert.

Am wenigsten kann Holla die Entscheidung für Twisteden nachvollziehen, weil dort bereits das Irrland und der Traberpark als Allgemeine Siedlungsbereiche ausgewiesen sind, nicht aber der eigentliche Ort. Das hatte die Stadt ändern und zugleich im Süden weiteren Siedlungsraum schaffen wollen. „Das heißt aber nicht, dass wir in Twisteden nicht weiter Wohnraum entwickeln können“, betont Holla. Allerdings muss sich dieser am Eigenbedarf, also an der Nachfrage aus dem Ort orientieren.

In Winnekendonk liegt noch nicht besiedelte Fläche zwischen dem von Kevelaer gewünschten ASG und der bisherigen Bebauung. Daher kritisierte die Bezirksregierung Erreichbarkeit und Infrastruktur. Nach erfolgtem Lückenschluss ist Holla jedoch optimistisch, dass diese Fläche dann Zustimmung finden könnte.

Ein KO-Kriterium?

Kritisch sieht die Bezirksregierung auch, wenn zu wenig Wohneinheiten je Hektar vorgesehen sind – aus ökologischer Sicht ein sinnvolles Herangehen. Ob am Ortsrand einer Stadt wie Kevelaer jedoch Einfamilienhäuser auf 400 Quadratmetern Grundstücksgröße wirklich ein KO-Kriterium sein sollten und ausschließlich Mehrfamilienhäuser einen neuen Siedlungsbereich legitimieren, das sieht man in Kevelaer ebenfalls anders.

In Kevelaer selbst standen drei Flächen zur Debatte. Die Fläche im Süden hat die Bezirksregierung vor allem abgelehnt, weil ÖPNV-Erreichbarkeit und Infrastruktur unzureichend sind. „Das ist keine grundsätzlich negative Aussage, daran können wir arbeiten“, sieht Holla dieses Gebiet perspektivisch durchaus als Option.

Ähnlich ist die Situation im Westen, zwischen Hüls und OW1. Im Prinzip ist hier die Bewertung der Bezirksregierung positiv. Weil jedoch Infrastruktur und Erreichbarkeit schlechter abschneiden als beim letzten Vorschlag im Norden, muss diese Fläche zunächst zurückstehen. Für Holla entspricht das genau dem, was die Stadt sich erhofft hat. Die Zeichen seien gut, dass man hier weiter entwickeln könne, wenn die Hüls voll sei. „Jetzt wär das auch utopisch“, so Holla.

Nahe Infrastruktur und erreichbarer Bahnhof

Der einzige ASB, der jetzt also im Regionalplan neu ausgewiesen werden dürfte, liegt im Norden Kevelaers, entlang der B9. Eine Dichte von 35 bis 60 Wohneinheiten je Hektar ist geplant, was die Bezirksregierung überzeugt, ebenso die nahe Infrastruktur und der erreichbare Bahnhof. Kritisch kommentiert Düsseldorf zwar die Lage im Überschwemmungsgebiet der Niers und die Planer in Düsseldorf und Kevelaer müssen sich fragen lassen, ob es in Zeiten zunehmender Starkregenereignisse klug ist, dort Wohnbebauung zu entwickeln. Doch Holla hält die Problematik für beherrschbar: „Das Problem mit Starkregen haben wir ja überall in Kevelaer.“

Wahrscheinlich ist diese zweite Auslage des Regionplanentwurfs auch die letzte. Danach müsste noch der Regionalrat zustimmen, bevor die Umsetzung erfolgt.

Einzusehen sind die Unterlagen online unter http://www.bezreg-duesseldorf.nrw.de/planen_bauen/regionalplan/rpdaenderungen/01rpdaen.html. Stellungnahmen wären einzu­reichen an die Bezirks­regierung Düsseldorf, Dezernat 32, Postfach 300865, 40408 Düsseldorf, Fax 0211 / 475-2982 oder E-Mail Dez32.regionalplanung@brd.nrw.de.