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Kevelaerer muss in psychiatrische Klinik

In einem Verfahren wegen sexueller Belästigung und Körperverletzung hat das Landgericht Kleve einen 27-jährigen psychisch beeinträchtigten Mann aus Kevelaer zur Einweisung in eine psychiatrische Klinik verurteilt.
Der Mann hatte im Stadium der Schuldunfähigkeit mehrfach „junge Frauen angesprochen, die ihm gefallen haben“ und versucht, sie zu umarmen und an der Brust zu streicheln. Dies geschah unter anderem am 6. August 2018 am Kevelaerer Bahnhof sowie Anfang Januar 2019 zweimal in einer Einrichtung in Kleve sowie Ende Januar in der Klinik in Bedburg-Hau.
Mit der Faust ins Gesicht
Als die Frauen es sich verbaten oder sich wehrten, habe er vornehmlich mit der Faust gegen das Gesicht der Frauen geschlagen. Eine Mitarbeiterin der Klever Einrichtung sprach davon, dass er sie sogar am Hals gedrückt und gegen die Wand gepresst habe. Zudem habe er in Weeze eine Fensterscheibe eingeschlagen und in Goch eine Tür eingetreten.
Der Richter machte deutlich, dass der Angeklagte „nicht straffähig“ für seine Taten sei, da ihm die Einsichtsfähigkeit fehle: „Er wusste nicht, dass er was tut, das nicht erlaubt ist“, was auf seiner psychischen Erkrankung beruhe.
Weitere Taten möglich
Die Sexualtaten hielten sich in Grenzen, „richteten sich aber gegen Zufallsopfer, die bis heute psychisch beeinträchtigt sind“, unterstrich der Richter nach der Vernehmung mehrerer Opfer auch aus Kevelaer. Sie berichteten zum Teil von Albträumen und Problemen im Alltag bis heute.
Außerdem hätten sich die Faustschläge jeweils gegen den Kopf der Opfer gerichtet. Die Vielzahl der Taten, auch während seiner Unterbringung, seien „das sicherste Anzeichen für Gefährlichkeit“. Solche Situationen drohten auch in Zukunft, bezog sich der Richter auf die Ausführungen des psychologischen Schachverständigen. Dieser hatte auf lange Sicht sogar von „möglichen drohenden Vergewaltigungen und damit auf schwerwiegende Straftaten“ gesprochen.
Der junge Täter folge aufgrund seiner psychischen Beeinträchtigung seinem unmittelbaren Impuls der Triebbefriedigung, so der Sachverständige. Er habe kognitive Einschränkungen, sei „wie ein dreijähriges Kind“ und könne die Unangemessenheit seines Verhaltens nicht erkennen oder empfinden, was andere wollen: „Er will das haben, und bei Zurückweisung reagiert er mit Gewalt.“
Ein langer Weg
Eine sozial- und heilpädagogische Betreuung sei erforderlich, bis er eines Tages in einem gesicherten Bereich oder vielleicht wieder in einer Werkstatt für Behinderte arbeiten kann, wo er schon mal war, so der Experte. „Das wird aber ein sehr langer Weg, um da hinzukommen.“ Die Behandlungsmöglichkeiten in einer forensischen Klinik könnten aber dazu beitragen.
In einer Verfahrenspause konnten man den jungen Mann nur mit Mühe davon abhalten, sich einer jungen Frau zu nähern, die er auf dem Flur wahrgenommen hatte. Das Gericht stufte ihn daraufhin als „nicht verhandlungsfähig ein“, ließ ihn nach Essen in seine aktuelle Unterbringung zurückfahren und setzte das Verfahren ohne ihn fort.
Die Eltern des jungen Mannes hatten ausgeführt, wie sie ihn auch zu Hause versucht hatten, zu betreuen. Sie suchten nach dem Auslöser für die aggressiven Handlungen seit 2018. Ihre persönliche Betroffenheit und die Belastung aufgrund der Situation waren im Verfahren deutlich spürbar.
Ihr Sohn sei über viele Jahre behandelt worden und in diversen Einrichtungen, unter anderem in Winnekendonk, gewesen, machten sie den Lebensweg des jungen Mannes nachvollziehbar. „Das hat alles nicht geholfen“, lautete am Ende das Fazit des Richters.