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Missbrauchsprozess beginnt Freitag

Die Selbstanzeige eines Kevelaerer Sozialpädagogen im Sommer vergangenen Jahres hatte die Ermittlungen ins Rollen gebracht: Damals wurde zum einen eine aktuelle Anzeige wegen eines Vorfalls während einer Ferienfreizeit öffentlich, die der heute 50-Jährige begleitet hatte. Zum anderen soll es Druck seitens eines früheren Opfers gegeben haben, das damit drohte, zur Polizei zu gehen. Das Ergebnis dieser Ermittlungen mündet nun am morgigen Freitag vor dem Klever Landgericht in einen Strafprozess. Die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft: sexueller Missbrauch von Kindern in 52 Fällen in Tateinheit mit schwerem sexuellem Missbrauch eines Kindes in elf Fällen, in weiterer Tateinheit mit sexuellen Übergriffen in weiteren fünf Fällen und versuchten sexuellen Übergriffs in noch einmal fünf weiteren Fällen. Hinzu komme der Besitz kinderpornografischen Bildmaterials.

Das Gros der Vorwürfe konzentriert sich auf Vergehen gegen einen Neffen des Angeklagten in den Jahren 1998 bis 2002 in der damaligen Wohnung des Kevelaerers und während zweier Urlaube in den Niederlanden. Die Staatsanwaltschaft spricht von mindestens 42 sexuellen Handlungen zum Nachteil des damals noch keine 14 Jahre alten Verwandten. Weitere zehn Fälle listet die Staatsanwaltschaft, die Teilnehmer von sozialen Projekten oder Jugendfreizeiten betreffen, die der Angeklagte insbesondere für sozial benachteiligte Kinder bis zum Sommer 2019 regelmäßig organisiert hatte. Neben 2019 betreffen die Vorwürfe mindestens die Jahre 2018 und 2016.

Der Angeklagte arbeitete auch als Fotograf und Filmemacher

Beim kinderpornografischen Material soll es sich um 27 Fotos handeln, die die Polizei bei einer Wohnungsdurchsuchung des Angeklagten im Sommer 2019 sichergestellt hat. Hinweise darauf, dass der Kevelaerer mit dem Bildmaterial gehandelt habe oder Teil eines Kinderpornorings sei, gebe es laut Staatsanwaltschaft nicht. Der Angeklagte arbeitete auch als Fotograf und Filmemacher.

Der Kevelaerer Sozialpädagoge befindet sich nach seiner Selbstanzeige seit dem 25. Juli 2019 in Untersuchungshaft. Haftverschonung hatte das Gericht wegen möglicher Wiederholungsgefahr abgelehnt.

Automatenknacker sind geständig

Die Staatsanwaltschaft Kleve wirft einem 28-jährigen Krefelder und einem 20-jährigen Mülheimer vor, gemeinsam mit einer dritten Person von Ende September bis Oktober vergangenen Jahres Geldautomaten in Tönisvorst, Puhlheim, Moers und Mülheim-Kärlich gesprengt zu haben. Außerdem sollen der Krefelder und der dritte Mann Ende Dezember 2018 mehrere Einbrüche verübt haben.

In der Nacht vom 18. auf den 19. Oktober 2018 (das KB berichtete) sprengte das Trio auch den Geldautomaten am Twistedener Scheidweg in der Nähe vom „Irrland“. Dabei wurde die Abdeckung des Geldautomaten abgerissen und etwa 20 Meter weit fortgeschleudert. Der Tresor im Geldautomaten wurde oberflächlich beschädigt und konnte durch die Täter nicht geöffnet werden.

Der Ermittlungsleiter der Polizei führte aus, dass die Sprengungen alle nach demselben Muster abgelaufen sind. Die Männer hebelten die Automatenverkleidung auf, verlegten dort Schläuche, stellten eine Propangasflasche dazu und entzündeten sie erst über Mullbinden, dann mit einer flüssigen Lunte. Das Gemisch in Tönisvorst entzündete sich jedoch nicht. In Pulheim kam es nicht zur Explosion, weil die Täter wegen des LEG-Tanks und der Nähe zur Tankstelle die Tat nicht vollzogen. Der Anwalt des Krefelders monierte, dass dieser Fall im Verfahren nicht hätte zugelassen werden dürfen.

Dem Trio auf der Spur

In Moers erfolgte eine Explosion, wobei der Tresor bis zum Fahrbahnrand flog, das Geld teilweise verbrannte. Am Ende fehlten 1460 Euro. In Mülheim-Kärlich blieb das Trio wie in Twisteden ohne zählbares Ergebnis – darum später auch die Diebstähle. Der Beamte sprach von „gefährlichem Halbwissen“, was die Methode anging, und einer „Sache für Amateure“. Über die zurückgelassenen Tatwerkzeuge, DNA-Spuren und der Handy-Überwachung kam man dem Trio schließlich auf die Spur.

Beide Angeklagten gaben sich geständig. Als Motiv gab der junge Krefelder an, dass er die Taten wohl aus alter Verbundenheit mit dem polizeilich als Hooligan eingestuften dritten Mann begangen habe. Neun Jahre zuvor hatte er in Bayern mehrere Raubüberfälle – darunter auch mit schwerer Körperverletzung – begangen, erhielt aber eine Jugendstrafe auf Bewährung, während der Komplize einsaß. Der 20-jährige Mülheimer nannte Geldprobleme und das Gefühl, nicht mehr weiter zu wissen, als seine Motive. Außerdem wurden gravierende Probleme im familiären Umfeld deutlich. Nach dem Pulheim-Ereignis habe er aufgehört, sei nach Österreich gegangen. Dort habe der dritte Mann ihn aufgesucht und zu weiteren Taten verleitet.

Eine Gutachterin des Jugendamtes empfahl, den 20-Jährigen strafrechtlich nicht als „Jugendlichen“, sondern als „Heranwachsenden“ einzuordnen. Das Verfahren wird am 10. Oktober mit den Plädoyers und dem Urteil abgeschlossen.