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Umfangreiche Flurbereinigung für den OW 1-Fortbau

In Winnekendonk informierten die Bezirksregierung gemeinsam mit dem Landesbetrieb Straßenbau NRW über den Bau der Ortsumgehung Winnekendonk L 486 (den zweiten Bauabschnitt der OW 1)und die geplante Flurbereinigung. Von den Maßnahmen betroffene Eigentümer, Pächter und interessierte Bürger aus Winnekendonk waren der Einladung der Bezirksregierung Düsseldorf gefolgt.
Im Mittelpunkt stand in der Öffentlichen Begegnungsstätte dabei die vorgesehene Ortsumgehung Winnkendonk und das dafür vorgesehene Flurbereinigungsverfahren für den hierfür berührten Bereich östlich der K 33 zwischen Winnekendonk und Wetten.
Sieben Jahre nicht miteinander gesprochen
„Das ist ein informeller Termin. Wir wollen mit Ihnen ins Gespräch kommen, nachdem wir sieben Jahre lang nicht mit Ihnen gesprochen haben“, begrüßte Ralph Marten, bei der Düsseldorfer Bezirksregierung zuständig für ländliche Entwicklung und Bodenwesen, die Zuhörer.
2010 sei er selbst bei der Erörterung der Ortsumgehung mit dabeigewesen. Das Projekt sei nach dem Erörterungstermin damals „stecken geblieben“, bevor es jetzt 2017 „wundersamerweise wieder etwas Tempo bekommen hat.“
Man wolle jetzt unabhängig von dem Detailfortschritt der Straßenplanung besprechen, wie es mit der Flurbereinigung laufen soll. Dazu habe er in den letzten Monaten bereits diverse Gespräche mit der Stadt, der Landwirtschaft, mit der Kammer und dem Verband geführt. Er glaube, da „was Vernünftiges auf die Beine zu stellen.“
Im Anschluss daran erläuterte Heinz-Gerd Brewald von der Regionalniederlassung Niederrhein des Landesbetriebs Straßenbau in Wesel, wo die Entwurfsplanung und der Planfeststellungsentwurf entstanden ist, die Historie des Verfahrens und den aktuellen Stand.
„Das Projekt hat durch die Bildung der neuen Landesregierung einen neuen Schub bekommen“, skizzierte er nochmal das Procedere der Vergangenheit – vom Planfeststellungsverfahren 2009 über die Erörterung im Oktober 2010 bis zu den Planungsänderungen 2011. Der Planfeststellungsbeschluss werde jetzt für Ende 2018 erwartet.
Man rede hier von einer Strecke von rund 5,3 Kilometern mit einem erwarteten Verkehr von rund 10 000 bis 15 000 Fahrzeugen pro Tag und einem Querschnitt von elf Metern inklusive Bankett.
Darin vorgesehen sei ein höhenfreier Knotenpunkt im Bereich L468n/B9 – die Anschlussrampe im höhenfreien Knoten mit der B 9 sei bereits im ersten Abschnitt gebaut worden. Dazu kämen drei höhengleiche Knotenpunkte im Bereich K 30, K 33 und L 362 und ein fünfarmiger Kreisverkehr an der L 362 plus weitere fünf Ingenieurbauwerke. Das Wirtschaftswegenetz werde der neuen L 486 n angepasst.
Zum Flächenausgleich würden damit rund 44,8 Hektar an Fläche überplant – für die Straße und die Neuanlage von Wegen rund 16,7 Hektar, für die landschaftspflegerischen Maßnahmen außerhalb der Straße rund 28,1 Hektar. Davon lägen 12,3 Hektar im nahen Umfeld der Trasse – und allein 15,8 Hektar im Bereich des Niers­auenprojekts. Die Strecke werde nur an einer Stelle Lärmschutz bekommen, an der ein Gebäude betroffen sei. Eine gesundheitliche Gefährdung aufgrund von schadstoffgefährdeten Immissionen sei ausgeschlossen. Auch lufthygienisch bestünden gegen das Projekt keine Bedenken.
Als Gründe für den hohen Flächenbedarf nannte er die Verringerung der Umweltbeeinträchtigungen im Bereich der Ortsdurchfahrt Winnekendonk, die Beeinträchtigung von Wald, Gehölzen, Streuobstwiesen und landwirtschaftlichen Nutzflächen, die Zerschneidung und Beeinträchtigung von Gewässern wie der Issumer Fleuth oder der Water Forth, des Landschaftsbildes sowie der Kulturlandschaft.
Dazu komme noch der Konflikt mit den Jagdgebieten von Fledermäusen, der Verlust von Brutrevieren und Probleme für Kiebitz, Steinkauz oder Turmfalke. Auch Schutzgebiete wie das Landschaftsschutzgebiet „Issumer Fleuth“ oder das Landschaftsschutzgebiet „Kevelaerer Donkenland“ seien betroffen, die „Fleuthkuhlen“ dagegen nicht.
Straßen NRW habe das Flurbereinigungsverfahren angeregt, erläuterte Rolf Wilden von der Bezirksregierung dann ausführlich die Gesetzgebung zur Flurbereinigung, das Verfahren zur Unternehmensflurbereinigung mit Aufklärung der Eigentümer, dem Flurbereinigungsbeschluss, der Gründung einer Teilnehmergesellschaft hin bis zur Schlussfeststellung. Das könne der Erfahrung nach zehn Jahre dauern.
Er machte dabei deutlich, dass eine Flurbereinigung für den westlichen Bereich nicht nötig sei, wohl aber östlich der K 33. Im Bereich Niers bis K 33 gebe es nur einen Eigentümer, dessen Bewirtschaftungsfläche durchschnitten werde. Dahinter werde es nötig sein, den Bereich neu zu ordnen. „Wir werden das Neuordnungsgebiet neu vermessen müssen.“ Eine Abgrenzung falle da aber schwer. „Wir brauchen da aber eine Grenze, die altes und neues Kataster einschließt.“
Zur Kompensation fielen allein mit dem Niersauenprojekt Kevelaer-Binnenfeld schon knapp 16 Hektar an nötiger Ausgleichsfläche weg – blieben noch 29 übrig. Die Stadt Kevelaer habe weitere sieben Hektar in Aussicht gestellt, Strassen NRW fünf Hektar in Trassennähe.
Es fehlen noch viele Kompensationsflächen
Es gebe also noch einen Fehlbedarf, „aber ein gutes Stück ist schon da.“ Wilden gab sich zuversichtlich, da noch Flächen zu erwerben.“ Doch in dem Satz steckte auch ein kleiner Appell an die Anwesenden. „Der verbleibende Landverlust soll dabei auf mehrere Schultern verteilt werden, um Nachteile für die allgemeine Landeskultur zu vermeiden“, unterstrich Wilden.
Wenn ein Landverlust eintrete, müsse der mit den landwirtschaftlichen Berufsvertretungen und der Landwirtschaftskammer geregelt werden. „Wir sehen ja, Sie sind nicht auf Krawall gebürstet, aber wir müssen dann irgendwann mal Entscheidungen treffen, die wir durchhalten wollen“, schloss Ralph Marten nach gut eindreiviertel Stunden das Treffen.