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Kevelaerer wegen Nötigung verurteilt

Im Verfahren gegen einen 58-jährigen Hausmeister aus Kevelaer wegen Nötigung hat das Amtsgericht Geldern die Geldstrafe des Mannes und ein Fahrverbot bestätigt. Die zuständige Kammer verwarf den Einspruch des vorbestraften Mannes, der sich gegen den Strafbefehl von 30 Tagessätzen á 30 Euro Geldstrafe und einen Monat Fahrverbot richtete. Jetzt muss er sogar 50 Tagessätze á 30 Euro entrichten.

Der Mann war laut Staatsanwaltschaft am 23. Februar 2020 mit seinem Kastenwagen auf der Alten Weezer Straße unterwegs und wollte in einer verkehrsberuhigten Zone einparken. Dabei habe er ein Ehepaar links auf seinem Parkplatz stehen sehen, habe angehalten und sei dann unerwartet wieder losgefahren. Die Ehefrau konnte sich dabei nur durch einen Sprung zur Seite retten. Ihr Mann machte einen Schritt zur Seite, soweit es möglich war, wurde vom Fahrzeug aber berührt.

Der Angeklagte hatte die Vorwürfe zurückgewiesen. „Es ist absolut unrichtig, was die Herrschaften da erzählt haben.“ Er habe an Verkehrsinseln vorbeifahren und ausholen müssen, sei nicht auf sie zu gefahren oder habe sie berührt. Zwischen ihm und dem Paar sei genug Platz gewesen. 

„Angeschlagen“ und „abgedreht“

Vielmehr hätte das Paar vor Ort direkt an das Auto getrommelt und sei aggressiv gewesen. „Ich nehme an, dass die noch angetrunken waren“, meinte der Angeklagte. Sie hätten „angeschlagen“ und „abgedreht“ gewirkt. „Deshalb gab es ja auch eine Online-Anzeige“, so seine Mutmaßung. Und ein mittlerweile verstorbener Zeuge, der mit einem Hund dort unterwegs war, hätte einen „Winkelblick“ haben müssen, um den Vorgang zu verfolgen, so seine Wahrnehmung. 

Dieser Schilderung standen die schriftliche Aussage des Verstorbenen bei der Polizei und die beiden Aussagen des Ehepaares gegenüber. Die Eheleute gaben an, auf der Straße Richtung Wissenscher Weg unterwegs gewesen zu sein. Der Kastenwagen sei auf die Alte Weezer Straße eingebogen und dann mit unverminderter Geschwindigkeit im Winkel auf sie „zugeschossen“, wie die Frau noch immer „nachhaltig beeindruckt“ von der Situation angab. 

Den Mann am Oberarm getroffen

Es habe sogar einen kurzen Blickkontakt mit dem Fahrer gegeben, aber damit habe man nicht gerechnet. Der Zeuge habe sie beruhigt, sei selbst „fassungslos“ gewesen, gab sie an. Der Mann gab in seiner Aussage an, dass der Fahrer ihn am Oberarm getroffen habe. Als er den Fahrer mit seiner „dicken Zigarre  im Mund“ gefragt habe, ob er sich nicht entschuldigen wolle, habe der die Faust geballt und ihm entgegengerufen: „Was willst Du denn?“ 

Beide versicherten, dass sie sicher auf eine Anzeige verzichtet hätten, wenn der Mann sich entschuldigt oder gesagt hätte, er hätte sie irgendwie nicht gesehen. Entscheidend sei das „aggressive, rücksichtslose Verhalten“ des Mannes in dem Moment gewesen. 

Die Richterin folgte ihrer Darstellung. Das Fahrzeug sei ihnen, „so nahe gekommen, dass sie hätten ausweichen müssen.“ An den Angeklagten gewandt, meinte sie: „Sie haben Ihr Manöver trotzdem so ausgeführt, wie Sie das immer machen. (…) Sie haben es drauf ankommen lassen.“ Es sei „keine Belastungstendenz seitens der Zeugen“ erkennbar gewesen, „dem Angeklagten bewusst ‚einen reinzuwürgen‘“, formulierte es die Richterin etwas salopp. Sein Verhalten und Auftreten vor Gericht lasse darauf schließen, dass es ihm „egal gewesen“ sei und er so fahren musste.