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1,75 Mio. Euro sollen in die Arbeit der „UAK“ fließen. Das beschloss der Kirchensteuerrat nun auf einer Sitzung in Münster. Foto: Pixabay
Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs gestartet

Den Interessen Betroffener verpflichtet

Insgesamt 1,75 Millionen Euro hat der Kirchensteuerrat für die Arbeit einer „Unabhängigen Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs und sexualisierter Gewalt für die Regionen des Bistums Münster“ bereitgestellt. Das Geld soll zur Finanzierung einer hauptamtlich besetzten Arbeitsstelle und für die Organisation der ehrenamtlichen Arbeit eingesetzt werden.

Das Landgericht Kleve verhandelt die Anklage gegen einen Kevelaerer wegen vielfachen sexuellen Kindesmissbrauchs. (Foto: aflo)
Angeklagter muss für fünf Jahre und sechs Monate ins Gefängnis

44-Jähriger wegen Vergewaltigung verurteilt

Ein 44-jähriger Mann aus Hamburg muss sich unter anderem wegen Vergewaltigung vor dem Landgericht Kleve verantworten. Jetzt ist das Urteil gesprochen worden.

Peter Frings ist der Interventionsbeauftragte im Bistum Münster. Foto: Bistum Münster
Künftig können Betroffene ein Widerspruchsrecht in Anspruch nehmen

5,4 Mio. Euro für Opfer sexuellen Missbrauchs

Das Bistum Münster hat in den vergangenen zehn Jahren rund 7,3 Millionen Euro im Kampf gegen sexuellen Missbrauch und als Zahlungen für Betroffene eingesetzt. Über diese Zahlen klärte nun der Interventionsbeauftragte des Bistums Münster, Peter Frings, auf.

Lesung mit Martin Schmitz

Der dunkle Hirte

Über Missbrauch soll endlich gesprochen werden. Dies ist die Auffassung von Martin Schmitz, ehemaliger Ministrant aus Rhede, der von einem pädokriminellen Priester missbraucht wurde.

Das Landgericht Kleve verhandelt die Anklage gegen einen Kevelaerer wegen vielfachen sexuellen Kindesmissbrauchs. (Foto: aflo)
23-Jähriger soll ein 12-jähriges Mädchen vergewaltigt haben. 2019 wurde er bereits wegen sexuellen Missbrauchs verurteilt.

Vier Jahre Haft für Kevelaerer

Zu vier Jahren Haft ist ein 23-jähriger Mann aus Kevelaer vom Landgericht Kleve wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Minderjährigen verurteilt worden.

Das Landgericht Kleve verhandelt die Anklage gegen einen Kevelaerer wegen vielfachen sexuellen Kindesmissbrauchs. (Foto: aflo)
Der Mann hat in Kevelaer eine 12-Jährige in sein Haus gelockt und dort schwer sexuell missbraucht

Vier Jahre Haft für 23-Jährigen

Am gestrigen Mittwoch, 9. Februar 2022, fand am Landgericht Kleve der Prozess gegen einen 23-Jährigen statt.

Rat soll den Straßennamen ändern und sich von Ehrenbürgerwürde distanzieren

Bischof Janssen soll unwürdig sein

Nun hat die Diskussion um das Fehlverhalten und die Taten katholischer Geistlicher ganz konkrete Auswirkungen in der Wallfahrtsstadt Kevelaer…

Schutzkonzept für mehr Sicherheit

Genau hinsehen, wo es Räume für mögliche Übergriffe geben könnte, und genau hinhören, damit insbesondere Kinder und Jugendliche sich nicht schon durch übergriffige Sprache bedrängt fühlen – das sind nur einige Aspekte im sogenannten Institutionellen Schutzkonzept (ISK). Alle Pfarreien und Einrichtungen im Bistum Münster haben die Aufgabe, ein solches ISK zu erstellen – individuell auf die jeweiligen Gegebenheiten vor Ort abgestimmt. Entsprechende Konzepte haben nun die beiden Kevelaerer Pfarreien St. Antonius und St. Marien entwickelt und gemeinsam vorgestellt.

Ausführlich haben die Verantwortlichen jeweils dargestellt, wie es potenziellen Tätern künftig schwer gemacht werden soll, in den Pfarreien Opfer zu finden. Vielmehr sollen Kinder und Jugendliche erleben, dass sie in den kirchlichen Einrichtungen Orte erleben, in denen sie sich wohlfühlen und Personen kennenlernen, denen sie sich anvertrauen können. Gleichzeitig sollen haupt- und ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dafür sensibilisiert werden, mögliche Anzeichen für einen Missbrauch schneller zu erkennen und ernst zu nehmen, wie Ursula Grave-Bousart, Präventionsfachkraft von St. Antonius, erklärt.

Beschwerdewege und Kontaktmöglichkeiten

Kernstück beider Konzepte ist der Verhaltenskodex, an den sich alle halten müssen, die sich in der Pfarrei engagieren. Aufgezeigt sind zudem Beschwerdewege mit Hinweisen, wie man sich verhalten soll, wenn der Verdacht besteht, dass es zu grenzverletzendem Verhalten oder sexualisierter Gewalt gekommen ist. Dazu gibt es Kontaktmöglichkeiten zu Präventionsfachkräften in den Pfarreien und zu staatlichen Stellen. Und auch wenn sie benachbart sind, gibt es unterschiedliche Herausforderungen in Kevelaer.

Wallfahrtsrektor Gregor Kauling, Pfarrer von St. Marien, führt aus: „Nach St. Marien kommen durch die Wallfahrt zahlreiche Menschen von außerhalb, darunter auch viele Kinder und Jugendliche. Das Priesterhaus wird zur Beherbergung und als Übernachtungsmöglichkeit genutzt, das musste in unsere Überlegungen einbezogen werden.“ Andreas Poorten, Pfarrer von St. Antonius, ergänzt: „Auch mit dem ISK bleibt die Präventionsarbeit eine Daueraufgabe, der wir uns immer wieder neu stellen müssen. Daher wird das Konzept auch regelmäßig überprüft und fortgeschrieben.“

Den Verantwortlichen ist es wichtig, dass durch das ISK nicht alle haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiter unter Generalverdacht gestellt werden. Es gehe darum, mögliche Täter abzuschrecken und den Mitarbeitern Sicherheit in ihrem Umgang mit Kindern und Jugendlichen zu geben. Bernadette Baldeau, Präventionsfachkraft von St. Marien erklärt: „Die Konzepte sind für uns und nicht gegen uns entwickelt worden, wir klagen uns nicht gegenseitig an, sondern helfen uns im Umgang miteinander.“

Was ist ein gerechtes Urteil?

Der Missbrauchsprozess gegen einen 50-jährigen Kevelaerer Sozialpädagogen am Klever Landgericht ist zu Ende. Ein Kommentar von Alexander Florié-Albrecht:

Drei Jahre, neun Monate für sechsmaligen schweren sexuellen und 33-fachen sexuellen Missbrauch an Minderjährigen – das sind zunächst mal die Zahlen. Das Verfahren gegen den 50-jährigen Sozialpädagogen hat viele Menschen aufgewühlt.

Da sind als allererstes die Opfer – der Neffe, die acht Kinder. Da sind die Familien der Betroffenen, die Eltern, deren Kinder mit auf den diversen Ferienfreizeiten waren und die sich die Gedanken darüber machen, ob es ihr Kind hätte sein können.

Da ist aber auch die Familie des Täters, deren Mitglieder auf ihre Weise auch Betroffene sind und die mit dem leben müssen, was da geschehen ist. Sie sollte man immer mitbedenken. Und da sind die vielen Menschen der Zivilgesellschaft, die sich für die Ereignisse interessieren, mitempfinden, mitdiskutieren.

Ich habe mir selbst in den letzten Tagen nach dem Urteil immer wieder Gedanken über den Prozess gemacht. Jeder Fall für sich ist vor Gericht einzigartig. Dieser ist so besonders, weil den Mann halb Kevelaer kennt – und er sogar ein Kollege war. Darum nur ein paar Gedanken dazu.

Der erste unmittelbare Reflex, der im Internet zu lesen war, lautete: „viel zu wenig, unfassbar, was soll man von der Justiz halten“. Einzelne gingen sogar noch weiter und posteten sinngemäß: Die wahre Strafe, die bringe ich ihm selbst bei.

Von dieser Neigung zur Selbstjustiz halte ich nichts. Wut und Zorn kann ich eher nachvollziehen.

Denn Hand an Kinder zu legen, ist eine der ethisch-moralischen Grenzlinien, die zu überschreiten wir als Gesellschaft mit am meisten verabscheuen und dementsprechend ächten. Das erklärt, warum die moralische Empörung, das Unverständnis ob eines als „mild“ empfundenen Urteils da ist.

Eine Frage, die mir unwillkürlich kam, war: Was ist da ein „gerechtes Urteil“? Kann es das überhaupt geben – egal ob dieser Mann drei, sechs, acht oder zehn Jahre im Gefängnis sitzt?

Die Taten bleiben, die Opfer benötigen einen Weg, damit umzugehen, bei denen sie Unterstützung brauchen. Das ist das eigentlich Wichtige. Der Ruf nach „Justitia“ allein wird nicht zur Aufarbeitung der Geschehnisse genügen.

Die wichtigste Botschaft des Urteils ist diejenige, die für den Neffen und die Kinder sicher zählt: Dass er verurteilt wurde, seine Schuld unmissverständlich klargestellt wurde. Dass er den Körper und das Vertrauen seines Neffen aufs Schwerste missbraucht, dessen Seele beeinträchtigt hat.

Dass er das Vertrauen der Eltern missbraucht hat, die ihm die Kinder für die Ferienfreizeiten in Obhut gegeben haben – und er seine Rolle als verantwortbewusster Jugendleiter abgelegt hat, um sich den Kindern zu nähern, all das bleibt. Inwieweit die Kinder innerlich davon berührt sind, können nur die Kinder selbst und deren Eltern beantworten. In diesem persönlichen Bereich haben wir alle nichts verloren.

Und auch wenn es unangenehm für uns alle ist, besonders für die Angehörigen der Opfer sicher schwer zu ertragen ist: Zu der vollständigen Geschichte gehört noch der Täter.
Es handelt sich nicht um ein „Monster“, sondern um einen Mensch aus unserer Mitte – einem nach Aussagen des Gutachters sogar sensiblen, kreativen, hochintelligenten Mann mit einem IQ von 125 plus. Das macht es umso unverständlicher.

Es handelt sich um einen Mann ohne Selbstvertrauen, dessen jahrelange sexuelle Beziehung zu seinem ein halbes Jahr älteren Cousin ab dem achten Lebensjahr die pädophile Neigung mit begründet hat. Hat das niemand damals bemerkt, habe ich mich im Prozess gefragt.

Der seine Erfahrung mit dem Cousin auf den Neffen übertrug, weil er sie vielleicht als „normal“ begriff – was sie nicht war. Ein Mann, der eine Frau geheiratet und mit ihr zwei Kinder gezeugt hat; eine Frau, die ihm Halt und die zwischenzeitliche Abwesenheit von Pädophilie gegeben hat.

Einen Mann, der vielleicht wirklich aus seiner Wahrnehmung heraus mit seinen Projekten das Selbstbewusstsein von Kindern stärken wollte – und mit den Übergriffen genau das Gegenteil tat. Der sich nicht in Therapie begab, als er begriff, was passierte, weil er es nicht wollte. Der dabei nur verschämt im Verborgenen agieren konnte und glaubte, das so zu tun, „sodass es den Kindern nicht schadet“. Was er dann doch tat. Dessen Leben „vorbei“ ist, weil für ihn alles um ihn herum zusammenbricht – wofür er einzig und allein die volle Verantwortung trägt.

Oscarreife Vorstellung“ habe ich im Internet in einem Kommentar gelesen, nach dem Motto: Das war alles nicht echt, der will nur Mitleid. Seine Aussagen aber waren stimmig mit den Bewertungen des Gutachters. Seine Biographie sei keine Ausrede für die Taten, sagte er. Taktik? Vielleicht. Aber das Gericht muss bewerten, was im Verfahren zusammengetragen wird. Das Angebot der 1000 Euro Wiedergutmachung an die Opfer – ein „Zeichen der Reue“, wie der Rechtsanwalt es sagte, oder „ein Witz“, eine „Unverschämtheit“, wie viele im Netz meinen? Das müssen die Betroffenen und deren Familien für sich entscheiden.

Mit Geld lässt sich der Verlust von „Urvertrauen“, den das Gericht festgestellt hat, seitens der Kinder aber sicher nicht wiedergutmachen. Das wieder zu schaffen, diese Aufgabe kommt den Familien, Freunden, dem Umfeld, uns allen zu.

Drei Jahre, neun Monate – „angemessen“ oder nicht? Die Taten selbst „sühnt“ es in dem Sinne nicht, egal wie lange er sitzt. Das kann es auch nicht. Abschreckende Wirkung wie bei Rasern kann eine höhere Strafe kaum erzeugen, wenn die Neigung bleibt. Die ist therapierbar.

Deswegen hat es mich irritiert, warum man ihm nicht eine begleitende Therapie verordnet hat. Denn wenn er wieder in die Gesellschaft zurückkehrt und irgendwo neu anfängt, dann wird die Neigung unbehandelt bleiben. „Eine Rückfallgefahr besteht“, sagte selbst das Gericht. An diesem Punkt ist es eine Antwort schuldig geblieben.

Das Landgericht Kleve verhandelt die Anklage gegen einen Kevelaerer wegen vielfachen sexuellen Kindesmissbrauchs. (Foto: aflo)

Missbrauchsprozess: Suche nach Erklärungen

Vor der öffentlichen Fortsetzung des Prozesses gegen ein Kevelaerer wegen vielfachen sexuellen Kindesmissbrauchs (das KB berichtete) hatte die Kammer des Landgerichts Kleve am Dienstag, 18. Februar 2020, zunächst nichtöffentlich mehrere minderjährige Zeugen vernommen. Im Anschluss daran äußerten sich Ton- und Filmtechniker aus Köln, die mit dem Angeklagten einen Film gedreht hatten, und der beste Freund des Angeklagten, der diesen seit fünfzehn Jahren kennt und mit ihm im Verein die Ferienfreizeiten ausrichtete. Der Freund gab in seiner Aussage an, dass es in den Jahren keinerlei Anzeichen gegeben habe. Auch dass der Angeklagte sich Jungen gegenüber anders verhielt als gegenüber Mädchen, auf den Filmaufnahme kaum Mädchen zu sehen waren, habe niemand in einen Zusammenhang mit solchen Vorfällen gebracht. Als er ihn dann im Sommer letzten Jahres darauf angesprochen habe, habe dieser die Taten abgestritten.

Der Angeklagte reagierte erkennbar emotional auf den Auftritt des Zeugen.

Keiner hat etwas geahnt

Ähnlich wie der Freund klangen die Aussagen zweier weiterer Betreuer. Ein Achterhoeker, dessen Sohn mal mitgefahren war und der als Betreuer auf den Sommer- und Pfingstfreizeiten unterwegs war, gab an, dass ihm nichts aufgefallen sei. Bei den Radtouren seien aber immer so fünf bis zehn Kinder mit dem Angeklagten vorne gefahren. „Das sind Thomas‘ Kinder“, habe es da immer geheißen. Ein 19-jähriger Winnekendonker, der als Jugendlicher auf drei Sommertouren und vier Pfingsttouren mitgefahren war, konnte von keinerlei Auffälligkeiten oder Gerüchten berichten.

Nach einer Pause sagten drei Beamte der Ermittlungskommission aus, die zu den Vorfällen eingerichtet worden war. Die Beamten bestätigten, dass der Angeklagte die Taten zugegeben habe, aber der Neffe als Opfer eine andere Anzahl genannt habe.

Im Anschluss daran äußerte sich der Sachverständige in dem Prozess, Martin Platzen, dessen differenzierte Ausführungen für manche betroffene Mutter im Saal schwer zu ertragen waren. Er machte in seiner Bewertung drei Problemfelder im Zusammenhang mit dem Angeklagten deutlich: dessen sexuelle Ausrichtung auf Jungen, dessen Depression und die Frage, inwieweit eine Alkoholisierung im Zusammenhang mit den Taten stehe.

Die Pädophilie sei nur eine prägende Facette der Sexualität des Angeklagten, da dieser auch Kontakte zu Frauen gehabt und mit seiner Ehefrau Kinder gezeugt habe. Dass die Pädophilie sich so herausgebildet habe, liege in seiner Biographie begründet. Er habe zu seinem Cousin bereits mit acht, neun Jahren sexuelle Kontakte mit hoher Intensität gehabt, „die aus dem Rahmen fallen“.

Die Annäherung an den Neffen habe der Angeklagte als „Fortsetzung dessen, was er als Junge erlebt hat“, aufgefasst – und dann so empfunden, dass das im Einvernehmen geschah. „Die ,Freiwilligkeit‘ eines Kindes ist in dem Alter keine Freiwilligkeit“, machte der Gutachter unmissverständlich klar, dass es im Prozess um aktive Handlungen von Pädophilie und klare Eingriffe in die Intimsphäre von Kindern gehe. „Das hätte er wissen müssen.“

Die Neigung breche durch, „wenn nicht die Chance auf Spannungsabbau“ bestehe. Dass in der Zeit zwischen 2001 und 2012 nichts passiert sei, habe an der regelmäßigen Sexualität mit seiner Frau gelegen. Dazu komme eine extreme Angst vor Entdeckung.

Der Gutachter beschrieb den Angeklagten als „frei von aggressivem Verhalten in der Pädophilie. Das ist einer, der sich maximal an schlafende Kinder rantraut, der aber nicht Kinder quälen kann. Weiter kann er gar nicht.“

Er beschrieb den Angeklagten weiter als „feingeistigen“ und überdurchschnittlich intelligenten Menschen, der sich immer selbst als „Loser“ und „Underdog“ gesehen habe. Bis Mitte 20 habe er sich gegen den Willen der Eltern nie auflehnen können, als Liebhaber „keine Erfolgserlebnisse eingefahren“. Platzen meinte: „Wer eine Null ist, traut sich nichts zu, auch als Mann nicht.“

Die Ehefrau sei ein „Fels in der Brandung“ gewesen, die Kreativität als Pädagoge und Filmemacher „Rettungsanker, wo er seine Fähigkeiten hineinlegen konnte.“ Das extreme Engagement im sozialen Bereich und für Kinder rühre aus seiner eigenen Geschichte, in der er es gern gehabt hätte, in seinen Fähigkeiten gefördert zu werden. Er habe „kein Zeltlager gemacht, um Kinder zu verführen, aber zugelassen, der Situation nachzugeben“.

Geplatzte Lebenslüge

Der Alkohol könne in Kombination mit der Depression zur Enthemmung geführt haben – und der Wahrnehmung, dass die Kinder nichts von seinen Übergriffen mitbekommen. Von einem „Alkoholrausch“ könne man aber hier nicht sprechen.

Der Gutachter sprach bezüglich des Angeklagten von einer geplatzten „Lebenslüge“: nach außen hin Familienvater und positiver Akteur, auf der anderen Seite Pädophilie ausübend, wovon die Ehefrau nichts wusste, und „immer so, dass es keiner merkt. Das war die Konzeption.“ Umso größer seien jetzt der Zusammenbruch und der Selbstekel angesichts der Taten.

Der Gutachter prognostizierte, dass es zukünftig keine Übergriffe dieser Art mehr geben werde. Denn alle wüssten jetzt, was der Angeklagte getan habe. „Das blockiert jede Aktivität.“ Der Gutachter empfahl Antidepressiva sowie eine Verhaltens- und Sexualtherapie.

Am Freitag, 28. Februar, wird der Prozess mit den Plädoyers der Anwälte fortgesetzt, die unter Ausschluss der Öffentlichkeit vorgenommen werden. Im Anschluss ist mit dem Urteil zu rechnen.