Beiträge

Das Landgericht Kleve verhandelt die Anklage gegen einen Kevelaerer wegen vielfachen sexuellen Kindesmissbrauchs. (Foto: aflo)
Angeklagter muss für fünf Jahre und sechs Monate ins Gefängnis

44-Jähriger wegen Vergewaltigung verurteilt

Ein 44-jähriger Mann aus Hamburg muss sich unter anderem wegen Vergewaltigung vor dem Landgericht Kleve verantworten. Jetzt ist das Urteil gesprochen worden.

Das Landgericht Kleve verhandelt die Anklage gegen einen Kevelaerer wegen vielfachen sexuellen Kindesmissbrauchs. (Foto: aflo)
Angeklagter zu Bewährungsstrafe verurteilt. Seine Frau wurde freigesprochen.

Urteil im Pflegekinder-Prozess gesprochen

Ein Jahr und sechs Monate auf Bewährung. So lautete das Urteil des Landgerichts Kleve am Mittwoch im Prozess gegen einen Mann aus Kevelaer, der seine Pflegekinder geschlagen haben soll (das KB berichtete).

Das Landgericht Kleve verhandelt die Anklage gegen einen Kevelaerer wegen vielfachen sexuellen Kindesmissbrauchs. (Foto: aflo)
Prozessauftakt fand am Dienstag in Kleve statt. Fortsetzung in der kommenden Woche.

Ehepaar aus Kevelaer soll Pflegekinder geschlagen haben

Auf einem Bauernhof in Winnekendonk sollen Zustände wie in einem Arbeitslager geherrscht haben: Am Dienstag, 22. März, fand vor der 7. Großen Strafkammer am Landgericht Kleve der Prozess gegen eine Pflegefamilie statt.

Das Landgericht Kleve verhandelt die Anklage gegen einen Kevelaerer wegen vielfachen sexuellen Kindesmissbrauchs. (Foto: aflo)
23-Jähriger soll ein 12-jähriges Mädchen vergewaltigt haben. 2019 wurde er bereits wegen sexuellen Missbrauchs verurteilt.

Vier Jahre Haft für Kevelaerer

Zu vier Jahren Haft ist ein 23-jähriger Mann aus Kevelaer vom Landgericht Kleve wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Minderjährigen verurteilt worden.

Das Landgericht Kleve verhandelt die Anklage gegen einen Kevelaerer wegen vielfachen sexuellen Kindesmissbrauchs. (Foto: aflo)
Der Mann hat in Kevelaer eine 12-Jährige in sein Haus gelockt und dort schwer sexuell missbraucht

Vier Jahre Haft für 23-Jährigen

Am gestrigen Mittwoch, 9. Februar 2022, fand am Landgericht Kleve der Prozess gegen einen 23-Jährigen statt.

Das Landgericht Kleve verhandelt die Anklage gegen einen Kevelaerer wegen vielfachen sexuellen Kindesmissbrauchs. (Foto: aflo)
Der Mann soll in Kevelaer eine 12-Jährige in sein Haus gelockt und dort schwer sexuell missbraucht haben

Prozessauftakt gegen 23-Jährigen wegen schweren sexuellen Missbrauchs

Am kommenden Mittwoch, 9. Februar 2022, findet am Landgericht Kleve der Prozessauftakt gegen einen 23-Jährigen statt.

Das Landgericht Kleve verhandelt die Anklage gegen einen Kevelaerer wegen vielfachen sexuellen Kindesmissbrauchs. (Foto: aflo)
Am Landgericht Kleve wird gegen einen 43-jährigen Mann aus Kevelaer wegen jahrelangen sexuellen Missbrauchs verhandelt

Schwere Vorwürfe gegen Kevelaerer Familienvater

Am Landgericht Kleve hat ein Prozess gegen einen 43-jährigen Kevelaerer begonnen, dem sexueller Missbrauch in 22 Fällen vorgeworfen wird – zehn davon in Form eines schweren sexuellen Missbrauchs.

Das Landgericht Kleve verhandelt die Anklage gegen einen Kevelaerer wegen vielfachen sexuellen Kindesmissbrauchs. (Foto: aflo)

Gocher gesteht versuchten Raub in Kevelaer

Einem 55-jährigen Mann aus Goch wird vorgeworfen, im Januar 2015 mit einer Sturmmaske und Pfefferspray die Filialleiterin am Kevelaerer REWE-Markt angegriffen zu haben, um an die Tageseinnahmen von ca. 15.000 Euro zu kommen. Eine 51-jährige Frau, die in dem Markt angestellt war, soll ihn dabei im Vorfeld mit Informationen versorgt haben, um ihm den Überfall zu ermöglichen, der aufgrund des Widerstandes der Filialleiterin und einer Kollegin nicht erfolgreich war. Das Verfahren gegen den Mann und die Frau wurde am Landgericht Kleve eröffnet. In dem Verfahren bekannte sich der unter anderem wegen Nötigung und Hehlerei vorbestrafte Mann, der zwischenzeitlich Mitglied der Rockergruppe „Bandidos“ in Kleve war, über seinen Anwalt für schuldig.

Die Mitarbeiterin des REWE-Marktes sei eine Freundin seiner Frau gewesen. Die Idee zu dem Überfall sei auf einer Feier im Sommer 2014 entstanden. Der Mann nannte Geldnot als Motiv. Demnach sollte er „etwas mehr von der Beute“ erhalten. Er gab zu, auf die Filialleiterin zugerannt zu sein und versucht zu haben, ihr die Handtasche mit dem Geld zu entreißen. Eigentlich sei das Ganze anders gedacht gewesen: Seine Mitkomplizin habe ihm versichert, dass sie das Geld an dem Abend nach Ladenschluss an sich nehmen wollte, er sie dann ‚beraubt‘ und mit Pfefferspray besprüht, damit das Ganze nicht nach einer Absprache aussieht.

Überfallene dachte erst an einen Scherz

Das Pfefferspray gegen die Filialleiterin habe er aber nur „aus Versehen“ verwandt, gab er an. Dem widersprach das überfallene Opfer entschieden. Im Rahmen ihrer Aussage gab sie an, dass man zuvor einen „recht witzigen Abend“ gehabt habe und nach Feierabend gegen 22.15 Uhr in Richtung der Autos gegangen sei. Sie habe erst an einen Scherz geglaubt, als sie die herannahenden Schritte hörte. Dann habe sie den mit einer Sturmhaube maskierten Täter wahrgenommen, der unmittelbar und gezielt immer wieder das Pfefferspray ins Gesicht gesprüht habe. Intuitiv habe sie dann die Tasche in den Wagen geworfen, sich selbst in den Wagen hineinfallen lassen und auf der Tasche gesessen.

„Geredet hat der Angreifer nicht“, gab sie an. „Und egal in welche Richtung ich meinen Kopf gedreht habe – er hat immer weiter gezielt in meine Augen gesprüht.“ Ein Arzt hatte später Ätzungen an den Augen festgestellt. Sie habe selbst solche Schmerzen noch nie erlebt, ernsthaft kurz daran gedacht, ihm die Tasche zu überlassen, da man in so einem Fall ja versichert sei. „Aber er hat mir so wehgetan, dass ich in dem Moment dachte: Nee!“

Der Räuber floh ohne erzielte Beute

Die Kollegin der überfallenen Frau, die vor Gericht ebenfalls als Zeugin aussagte, gab an, ihrer Kollegin zu Hilfe geeilt zu sein. Der Räuber sei daraufhin geflohen, vorbei an seiner vermeintlichen Komplizin, die an diesem Abend ebenfalls Schichtende hatte. Die Mitangeklagte bestätigte lediglich, Informationen an den Mann weitergegeben zu haben, weil sie sich von dem Mann eingeschüchtert und bedroht gefühlt habe. Sie habe noch am Vortag der Tat den Mann gebeten, den Überfall nicht zu begehen und habe  nicht damit gerechnet, dass er das am nächsten Tag tun würde. Deswegen habe sie nicht gewusst, wer unter der Maske steckt. Einer der am Tatort herangeeilten Polizisten gab als Zeuge an, dass nach seiner Auffassung der Überfall kein zufälliger „Glückstreffer“ des Mannes gewesen sein könne. 

In dem Verfahren wurden auch Kurzvideos der Überwachungskameras vom Tathergang gezeigt. Das Gericht zitierte des Weiteren aus einzelnen gegenseitigen Whatsapp-Nachrichten der beiden Angeklagten. Der Prozess wird am 18. März fortgesetzt.

Im Keller Hanf angebaut

Am Landgericht Kleve ist ein 22-jähriger Kevelaerer wegen unerlaubten Handels mit Betäubungsmitteln in nicht unerheblicher Menge zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt worden. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der gebürtige Niederländer gemeinsam mit einem Mann aus Winnkendonk und einem „Mario“ aus den Niederlanden als Drahtzieher an der Kevelaerer Straße 22 in Winnekendonk eine Marihuana-Plantage angelegt hat. Die Staatsanwaltschaft hatte vier Jahre und vier Monate gefordert, der Kevelaerer Anwalt des Angeklagten eine mildere Strafe.

Auch eine junge Winnekendonkerin, die der Angeklagte als Mitwirkende genannt hatte, soll in die Sache verstrickt sein. Sowohl gegen sie als auch gegen den anderen Winnekendonker wird in absehbarer Zeit ein Verfahren eröffnet. Für den Anbau sei das Gebäude im Dezember 2018 angemietet worden. Im Kellergeschoss des Gebäudes habe es drei Räume gegeben, in denen mehrere Hunderte Pflanzen gepflegt wurden.

Der leitende Ermittler in dem Fall sprach bei seiner Aussage von über 550 Töpfen, deren Abdrücke man auf dem Boden gezählt habe. Daneben wurden unter anderem noch Pflanzenreste und Amphetamine gefunden. Das Gericht ging in dem Urteil von einer Jahresmenge von produzierbaren 22 Kilogramm Marihuana aus.

Im Urteil sprach der Richter von einem Zusammenfinden einer „Bande“, das allerdings nicht auf Dauer angelegt gewesen sei und das deshalb nicht als „bandenmäßiges Vergehen“ zu werten sei. Der Angeklagte habe mit den anderen Beteiligten aber mitverantwortlich entschieden, die Plantage einzurichten, sei für die Anmietung und teilweise auch Pflege der Pflanzen mit zuständig gewesen. „Mario“ sei der Geldgeber gewesen und der Winnekendonker hatte das Equipment.

Aufklärungshilfe geleistet

Ende April hatte sich der Winnekendonker an die Polizei gewandt, Handel mit Betäubungsmitteln zugegeben und den Hinweis auf die Plantage gegeben. Nach seinen Angaben soll die Plantage plötzlich entwendet worden sein. Daraufhin habe man sich zu dritt getroffen, wobei es von Seiten des Drahtziehers fast zu Handgreiflichkeiten gekommen sein soll. Als man dann den Angeklagten aufsuchte, habe der sofort den Schlüssel für das Objekt herausgegeben, man sei zum Objekt gefahren und habe dort die ausgeräumten Kellerräume vorgefunden, so der ermittelnde Beamte. Man habe berücksichtigt, dass der Angeklagte bisher straffrei gewesen sei, sprach der Richter in seinem Urteil auch von „Aufklärungshilfe von erheblichem Gewicht“ seitens des Angeklagten, die zu der relativ geringen Strafe geführt habe.

Er habe mit dazu beigetragen, die Sachlage aufzuklären. Und er habe sich ausführlich zu den beiden anderen Beteiligten geäußert, allerdings nicht  zu dem Drahtzieher. Der leitende Ermittler sprach in seiner Aussage davon, dass der 22-Jährige wohl „Repressalien befürchtet“ habe.