Umweltausschuss winkt den Lärmaktionsplan durch
Seit die Europäische Union eine Umgebungslärmrichtlinie erließ, sind alle Kommunen in den Mitgliedsländern verpflichtet, alle fünf Jahre einen Lärmaktionsplan aufzustellen.
Seit die Europäische Union eine Umgebungslärmrichtlinie erließ, sind alle Kommunen in den Mitgliedsländern verpflichtet, alle fünf Jahre einen Lärmaktionsplan aufzustellen.