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Symbolbild für Lärmaktionsplanmaßnahmen. Foto: KB-Archiv
Verwaltung: „Für uns ist damit alles getan“

Umweltausschuss winkt den Lärmaktionsplan durch

Seit die Europäische Union eine Umgebungslärmrichtlinie erließ, sind alle Kommunen in den Mitgliedsländern verpflichtet, alle fünf Jahre einen Lärmaktionsplan aufzustellen.