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Symbolbild für Lärmaktionsplanmaßnahmen. Foto: KB-Archiv
Verwaltung: „Für uns ist damit alles getan“

Umweltausschuss winkt den Lärmaktionsplan durch

Seit die Europäische Union eine Umgebungslärmrichtlinie erließ, sind alle Kommunen in den Mitgliedsländern verpflichtet, alle fünf Jahre einen Lärmaktionsplan aufzustellen.

„Auf der Rheinstraße in Kevelaer ist die 30er Zone eine Lärmschutzmaßnahme“, schreibt die Stadt zur Erläuterung dieses Bildes. Foto: Wallfahrtsstadt Kevelaer
Eine Beteiligung der Öffentlichkeit ist darin vorgesehen

Lärmaktionsplanung der Stadt

Ein Lärmaktionsplan (kurz LAP) ist ein nachhaltiges und langfristiges Konzept zum Abbau von Lärmbelastungen und für gezielte Maßnahmen zum Lärmschutz. Er wird von Städten und Gemeinden gemäß Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) aufgestellt und regelmäßig überprüft.