Umweltausschuss winkt den Lärmaktionsplan durch
Seit die Europäische Union eine Umgebungslärmrichtlinie erließ, sind alle Kommunen in den Mitgliedsländern verpflichtet, alle fünf Jahre einen Lärmaktionsplan aufzustellen.
Seit die Europäische Union eine Umgebungslärmrichtlinie erließ, sind alle Kommunen in den Mitgliedsländern verpflichtet, alle fünf Jahre einen Lärmaktionsplan aufzustellen.
Ein Lärmaktionsplan (kurz LAP) ist ein nachhaltiges und langfristiges Konzept zum Abbau von Lärmbelastungen und für gezielte Maßnahmen zum Lärmschutz. Er wird von Städten und Gemeinden gemäß Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) aufgestellt und regelmäßig überprüft.