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„Auf der Rheinstraße in Kevelaer ist die 30er Zone eine Lärmschutzmaßnahme“, schreibt die Stadt zur Erläuterung dieses Bildes. Foto: Wallfahrtsstadt Kevelaer
Eine Beteiligung der Öffentlichkeit ist darin vorgesehen

Lärmaktionsplanung der Stadt

Ein Lärmaktionsplan (kurz LAP) ist ein nachhaltiges und langfristiges Konzept zum Abbau von Lärmbelastungen und für gezielte Maßnahmen zum Lärmschutz. Er wird von Städten und Gemeinden gemäß Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) aufgestellt und regelmäßig überprüft.