Beiträge

Bei der L486 Ortsumfahrung Kevelaer ist der Baubeginn für 2020 fest eingeplant

Dem Landtag wurde in diesen Tagen das Landesstraßenbauprogramm 2020 übermittelt. Das Landesstraßenbauprogramm 2020 berücksichtigt auch den aktuellen Stand des Projekts „2. Bauabschnitt L 486 Ortsumfahrung Kevelaer (B 9 – A 57)“.

Die Ortsumfahrung war zwar schon im Bauprogramm des Jahres 2019 enthalten, zum vorliegenden Planfeststellungbeschluss für die Baumaßnahme sind derzeit jedoch noch zwei Klagen beim Verwaltungsgericht anhängig, deren Klagebegründungen bislang auch noch ausstehen. Diese Klagen besitzen noch eine aufschiebende Wirkung für die Baumaßnahme. Mit einer Verhandlung dieser beiden Klagen wird frühestens Ende 2019 gerechnet. Mit dem Bau der Maßnahme soll nach entsprechender Entscheidung dann schnellstmöglich begonnen werden.

Das nordrheinwestfälische Verkehrsministerium hat in 2017 die Grundsatzentscheidung getroffen, dass künftig alle Maßnahmen, die in einem Jahr bestandskräftiges Baurecht erhalten, auch ins jährliche Bauprogramm aufgenommen werden, und das gilt somit dann auch für die L486 in Kevelaer.

Damit soll verhindert werden, dass mit einer Maßnahme, die im Laufe eines Jahres Baurecht erhält, nur deshalb nicht begonnen werden kann, weil sie nicht im jährlichen Bauprogramm steht. Derartige vermeidbaren Verzögerungen sollten ausgeschlossen werden, damit der notwendige Infrastrukturausbau in Nordrhein-Westfalen schneller vorankomme, so das nordrhein-westfälische Verkehrsministerium.

„Sobald also für die L486 Baurecht besteht, kann endlich ohne weitere Verzögerung mit dem 2. Bauabschnitt der langersehnten Ortsumgehung begonnen werden. Das ist dann hoffentlich das gute Ende einer sehr langen Geschichte, um die wir hier im Wahlkreis lange gerungen haben“, zeigt sich Margret Voßeler-Deppe MdL (CDU) zuversichtlich hinsichtlich der noch zu entscheidenden Klagen.