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Gelber Porsche 911 Targa gestohlen

Kevelaer-Twisteden (ots) – In der Zeit zwischen Dienstag, 10.30 Uhr, und Mittwoch (21. März 2018), 18.00 Uhr, entwendeten unbekannte Täter am Traberpark einen gelben Porsche 911 Targa mit dem amtlichen Kennzeichen GEL-B911. Der Oldtimer von Baujahr 1977 hat ein abnehmbares schwarzes Stoffverdeck. Er war vor einem Bunker des Parks abgestellt.

Hinweise zu verdächtigen Personen bitte an die Kripo Goch unter Telefon 02823-1080.

Unfallflucht: Grüner Nissan Micra beschädigt

Kevelaer (ots) – Am Dienstag (20. März 2018) zwischen 9.20 und 11.30 Uhr beschädigte ein unbekannter Autofahrer an der Biegstraße einen grünen Nissan Micra am linken Außenspiegel. Der Nissan war auf einem Parkstreifen in der Nähe zur Einmündung Josefstraße abgestellt. Der Verursacher hatte sich unerlaubt vom Unfallort entfernt.

Hinweise bitte an die Polizei Goch unter Telefon 02823-1080.

Zwei hochwertige BMW gestohlen

Kevelaer (ots) – Im Zeitraum zwischen Mittwoch (7. März 2018), 22.15 Uhr, und Donnerstag (8. März 2018), 09.00 Uhr, entwendeten unbekannte Täter im Stadtgebiet von Kevelaer zwei hochwertige Pkw der Marke BMW.

Einen BMW-Diesel der 7er-Baureihe, Baujahr 2016, mit dem Kennzeichen WES-E 2500 stahlen die Täter auf der Heinestraße. Der BMW war in einer Parkbucht vor dem Wohnhaus des Geschädigten abgestellt. Der Tatzeitraum erstreckt sich hier von 22.15 Uhr bis 06.00 Uhr.

Einen schwarzen BMW X3 Diesel, Baujahr 2011, mit dem Kennzeichen KLE-B 9977, stahlen die Unbekannten auf der Konrad-Adenauer-Straße. Den BMW hatte die Fahrzeughalterin in der Hauseinfahrt ihres Grundstücks mit der Fahrzeugfront in Richtung Straße geparkt. Der Tatzeitraum erstreckt sich bei dieser Tat von 23.00 Uhr bis 09.00 Uhr.

Die Polizei sucht Zeugen und bittet diese, sich mit der Kripo in Goch unter der Rufnummer 02823 1080 in Verbindung zu setzen.

Festnahme von rumänischen Menschenhändlern aus Kevelaer

Kevelaer (ots) – Seit September 2017 ermittelt das Kriminalkommissariat 3 der Kreispolizeibehörde Kleve in einer Ermittlungskommission gegen zwei rumänische Tätergruppen mit insgesamt neun Beschuldigten aus Kevelaer. Ihnen wird schwerer Menschenhandel und Zwangsprostitution vorgeworfen. Die Beschuldigten stehen in dem dringenden Tatverdacht junge Frauen aus Rumänien und Moldawien, die zum Teil jünger als 21 Jahre alt waren, unter falschen Versprechungen nach Deutschland gelockt zu haben. Unter Ausnutzung der persönlichen und wirtschaftlichen Zwangslage sowie der auslandsspezifischen Hilfslosigkeit wurden die Frauen gedrängt, die Prostitution aufzunehmen oder fortzusetzen, mit dem Ziel, sie auszubeuten. Hierzu wurden ihnen unter anderem die Pässe weggenommen und Gewalt angedroht. Sie arbeiteten in legalen Clubs, boten aber auch Hostessservice und Wohnungsprostitution an.
Mitte Dezember 2017 nahm die Kripo drei Beschuldigte fest. Ein Haftrichter ordnete Untersuchungshaft gegen einen 38-jährigen Mann und seine 29-jährige Freundin an. Ein 51-jähriger Mann wurde aufgrund eines internationalen Haftbefehls festgenommen. Alle drei sind rumänische Staatsbürger und haben einen Wohnsitz in Kevelaer. Bei einem zweiten Sondereinsatz am Mittwoch (20. Dezember 2017) wurden weitere Beschuldigte vorläufig festgenommen, die nach den polizeilichen Maßnahmen entlassen wurden. Bei beiden Sondereinsätzen fanden die Beamten außerdem eine Reihe gefälschter rumänischer Ausweisdokumente, die in einer Vielzahl von Fällen betrügerisch eingesetzt wurden. Zeitgleich vollstreckten die Zoll- und Finanzbehörden Beschlüsse wegen Beitragsvorenthaltung, Lohn- und Umsatzsteuerhinterziehung sowie versuchter Gewerbe- und Einkommensteuerhinterziehung. An den Einsätzen nahmen von der Kreispolizeibehörde Kleve Beamte des Einsatztrupps und von vier Kriminalkommissariaten sowie Beamte des Zolls, der Steuerfahndung und der Staatsanwaltschaft Kleve teil.

Kevelaererin zu sieben Jahren Haft verurteilt

„Ich gehe davon aus, dass das ein einmaliger Ausrutscher war, und wir uns hier nicht mehr wiedersehen. Ich wünsche Ihnen trotzdem alles Gute“. Mit diesen Worten beendete Richter Jürgen Ruby den Prozess gegen die 50-jährige Kevelaererin, die am Landgericht Kleve wegen versuchten Mordes angeklagt war.
Die Angeklagte hatte vor der Urteilsverkündung noch einmal deutlich gemacht: „Es tut mir leid, ich wollte niemanden umbringen oder dass jemand zu Tode kommt. Ich bereue die Tat.”  Am Ende verurteilte das Gericht die Frau wegen besonders schweren Raubes und gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren.
Damit blieb es unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft und der Nebenklage, die jeweils achteinhalb Jahre gefordert hatten, und über den von der Verteidigung erhofften sechs Jahren. Gegen das Urteil kann bis Mitte nächster Woche noch Revision eingelegt werden.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Frau am 3. Juni vergangenen Jahres bei der damals 91-jährigen Frau, bei der sie früher geputzt hatte, morgens um halb acht geschellt und um Geld zum Telefonieren gebeten habe. Die hatte daraufhin in der Wohnung nach Münzgeld gesucht, war später ins Schlafzimmer gegangen, um dort in einer Dose mit einem Geldumschlag fünf Euro für sie herauszuholen.
Die 50-Jjährige hatte ihr daraufhin von hinten einen Beutel über den Kopf gestülpt und jedes Mal, wenn sie um Hilfe rufen und Gegenwehr leisten wollte, den Beutel mindestens dreimal zugezogen. Daraufhin sei die alte Frau zu Boden gesunken und habe das Bewusstsein verloren. Die 50-Jährige habe der am Boden knienden Frau eine Decke bis über den Kopf gezogen, 330 Euro an sich genommen und die Wohnung verlassen.
Dass die Frau, als die Seniorin nach dem Geld in der Wohnung gesucht habe, schon vorgehatte, Geld zu stehlen, dafür gebe es keine Anhaltspunkte, so der Richter. Dass sie an der Haustür nicht aufgeklärt habe, dass sie nicht die aktuelle Putzfrau Heike sei, für die die Frau sie gehalten haben, mag mit ihrer Bauernschläue zusammenhängen, die der Gutachter am letzten Prozesstag konstatiert hatte. Der hatte auch die Schuldfähigkeit der Frau attestiert.
Sie habe gehandelt als sie die Gelegenheit hatte, so Ruby, „unter Gewalt und unter Inkaufnahme der Erdrosselung des Opfers“, da sie hinter der 91-jährigen stand und deutlich kräftiger war. Allerdings habe die Angeklagte damit aufgehört, sei also juristisch von der Tat zurückgetreten, weswegen das Gericht eine Verurteilung wegen versuchten Mordes – wie von der Nebenklage gefordert – verwarf. Eine gefährliche Körperverletzung liege aber vor, da das Opfer „lebensgefährlich behandelt“ wurde.

Schwere Vorwürfe im Prozess um Messerstecherei in Kevelaer

Im Prozess um eine Messerstecherei in Kevelaer hat das Opfer ihren Ex-Freund – einen 32-jährigen Weezer – schwer belastet.
Im Juli wurde in Kevelaer ein 32-jähriger Weezer unter dem Verdacht festgenommen, seine dort lebenden Ex-Freundin mit einem Messer schwer verletzt zu haben. Das Verfahren gegen den Mann wurde jetzt am Klever Landgericht eröffnet  – die Anklage lautet auf versuchten Totschlag und gefährliche Körperverletzung.
Im Rahmen des ersten Verhandlungstages vernahm Richter Martin Laux die in der Wohnung Beteiligten und die beiden Polizeibeamten, die vor Ort waren. Dabei belastete die heute 19-jährige Schülerin den Angeklagten schwer.
Es habe häufig Streit gegeben. Ihr Ex sei bereits vorher gewalttätig gewesen und habe sie während der Schwangerschaft mit der Tochter in den Bauch geboxt, sie “grün und blau” geschlagen, ihr einmal das Nasenbein gebrochen und gegen die Wand geschleudert. Er habe darauf geachtet, sie nach Möglichkeit nicht im Gesicht zu verletzen, damit es nicht offen sichtbar wird.
Am Tattag sei man mit seinem Cousin und einer Freundin in ihrer Wohnung gewesen. Nachdem die Freundin ihm dort ihren Eindruck eröffnet hatte, man verbringe zu viel Zeit miteinander, sei die Situation eskaliert. Er habe aus der Küche ein Messer geholt, um auf sie loszugehen, sie habe auf dem Sofa gelegen.
Sein Cousin und die Freundin hätten versucht, ihn festzuhalten. Er habe sich losgerissen – bei dem Versuch, ihn abzuwehren, sei es zu Schnittverletzungen an ihrer linken Hand gekommen.  “Er stand über mir und stach mir in die Brust. Sein Gesicht war über und nah an mir. Ich hab wohl die Auegn zugemacht und habe etwas gespürt”, schilderte sie dem Gericht.
Nach der Tat habe die Freundin sie ins Bad geschickt, damit sie in Sicherheit ist. Der Cousin habe sie dann ins Krankenhaus gefahren. Bis heute sei im Bereich der Brust noch alles taub. Sie nehme Schmerzmittel, um die Hand bewegen zu können.
Bereits im April habe der Angeklagte, als er unbedingt das gemeinsame Kind sehen wollte, via Telefon gedroht: “Ich stech Dich ab. Ein Leben ohne mich gibt es nicht.”
Anfang Mai 2016 habe sie sich erneut von ihm getrennt. Mitte Juni habe man in einen gemeinsamen Gespräch die Fortsetzung der Beziehung vereinbart, wenn er eine Therapie oder ein Anti-Aggressionstraining mache. Zu einem endgültigen Schnitt habe ihr der Mut gefehlt. “Und ich wusste, er wird nicht Ruhe geben.”
Eine andere Version
Der Angeklagte schilderte eine andere Version: Die Streitigkeiten in der Beziehung seien entstanden, weil sie immer “schlechte Laune “gehabt” habe. Er habe sich zwischendurch immer wieder von ihr getrennt. Sie habe Weihnachten 2015  “versucht nach mir zu schlagen” und versucht, ihm einen Diebstahl anzuhängen.
Er räumte ein, sie geschlagen zu haben, aber nur, um sich zu wehren. Er habe ihr am 14.  April 2016 gedroht – aber dasselbe solle sie zuvor getan haben. “Ich musste ihr ja irgendwie einen reinwürgen”, sagte der Angeklagte, das sei nicht ernst gemeint gewesen.
In der Wohnung sei es wegen einer Bemerkung zu der angeblichen neuen Frauenbekanntschaft seines Cousins zum Streit gekommen. Das Ganze sei ein  “Unfall” gewesen. Er habe das Messer nur in der Hand gehabt, um Wurst abzuschneiden, beim Losreißen von seinem Cousin sei er gestolpert. “Ich habe gar nicht gemerkt, dass ich sie getroffen habe.”
Energisch zurechtweisen musste Richter Laux dann den Cousin des Angeklagten,  der sich in lockerer Sprache immer wieder korrigierte und der sich nicht daran erinnern konnte oder wollte, ob der Angeklagte gestolpert sei, wie er das Opfer verletzt hat oder das Messer gehalten hat.
“Verkaufen Sie uns nicht für blöd!”, wurde Laux deutlich. Später musste der Zeuge sogar einräumen, dass er entgegen der vorherigen Aussage zu der Freundin des Opfers ein sexuelles Verhältnis hatte. “Sie können hier nicht entscheiden, wo sie lügen und wo sie die Wahrheit sagen. Nehmen Sie das ernst hier”, redete ihm der Richter ins Gewissen.
Zeugen bestätigen das Opfer
Die Freundin des Opfers bestätigte im Wesentlichen die Angaben des Opfers. Die Polizeibeamten machten aufgrund der Aufgeregtheit aller Beteiligten klar, dass sie nicht von einem Unfall ausgingen. Die Polizeibeamten gaben an, dass der Cousin sogar eingeschritten sei, um den Angeklagten von der Tat abzubringen, die beiden weiterstritten, nachdem der Angeklagte aus dem Fenster gesprungen und erfolglos versucht hatte, nochmal in Kontakt mit dem Opfer zu treten.
Danach sei er geflüchtet, aber wiedergekommen, als er das Signal erhalten habe, dass die Polizei da ist. “Er wirkte aufgelöst und alkoholisiert”, habe eine leichte Fahne gehabt, so der Eindruck der Beamten.  Der Prozess wird am 9. Januar fortgesetzt, ein Urteil wird für Mitte Februar erwartet.
(Aflo)

Polizei beschlagnahmt illegale Feuerwerkskörper

Twisteden. Die Polizei hat am Dienstag und Mittwoch (19. und 19. Oktober) in mehreren ehemaligen Militärbunkern im Traberpark tausende illegale Böller beschlagnahmt. Das berichteten überregionale Tageszeitungen und Rundfunkanstalten unter Bezugnahme auf Pressemitteilungen der Deutschen Presse-Agentur (dpa). Demnach hatten die Niederländer ihre deutschen Kollegen um Amtshilfe gebeten, weil das explosive Material in Holland verkauft wurde. Dort wurden drei Verdächtige festgenommen und weitere 2,5 Tonnen Feuerwerkskörper sichergestellt. Bei dem Feuerwerk handelte es sich unter anderem um große Böller und Matten kleinerer, miteinander verbundener Knallkörper. Insgesamt fand die Polizei nach Angaben der Agentur 40 Tonnen der illegalen Böller in den Bunkern.
Den Ermittlungen zufolge wurden sie in einem Lokal auf der niederländischen Seite der Grenze verkauft. Die Verkäufer fuhren mit dem Auto des Kunden zu den Bunkern auf der deutschen Seite und lieferten das Fahrzeug dann beladen wieder vor dem Lokal auf niederländischer Seite ab. Die drei Festgenommenen hätten “eine wichtige Funktion im Handel mit illegalem Feuererk in den Niederlanden” gehabt, teilte die Staatsanwaltschaft mit. In den Bunkern in Deutschland seien auch illegale Zigaretten gefunden worden, um die sich nun der deutsche Zoll kümmere.

Schon wieder Draht an der Friedenstraße gespannt

Kevelaer – Kaum zwei Wochen nach den ersten Vorfällen scheint sich die Serie der “gefährlichen Eingriffe in den Straßenverkehr” an der Friedenstraße fortzusetzen: Am Donnerstag (20. Oktober 2016) gegen 21.30 Uhr befuhr laut aktuellem Polizeibericht eine 55-jährige Frau aus Kevelaer mit ihrem Fahrrad die Friedenstraße in Kevelaer. Im Bereich der Baustelle bemerkte sie in ca. 50 cm Höhe einen quer über die Fahrbahn gespannten Blumenbindedraht. Sie konnte rechtzeitig vor dem Hindernis anhalten und kam nicht zu Schaden.
Am Dienstag (4. Oktober 2016) gegen 7.40 Uhr wäre dort beinahe ein Bauarbeiter über einen Draht gestürzt. Am Mittwoch (5. Oktober 2016) gegen 20.50 Uhr konnte eine Radfahrerin gerade noch rechtzeitig bremsen. Kurz darauf hatten die Täter erneut einen Draht gespannt und ein PKW war in den Draht gefahren.
Hinweise zu verdächtigen Personen bitte an die Polizei Goch unter Telefon 02823/1080.
 

Gefährlich: Draht über Friedenstraße gespannt

Kevelaer – Bislang wurden der Polizei drei Fälle gemeldet, bei denen unbekannte Täter im Bereich einer Baustelle einen Draht über die Fahrbahn der Friedenstraße gespannt hatten. Der Draht war in einer Höhe von ca. 30cm zwischen zwei Bauzäunen gespannt.
Am Dienstag (4. Oktober 2016) gegen 7.40 Uhr wäre beinahe ein Bauarbeiter über den Draht gestürzt.
Am Mittwoch (5. Oktober 2016) gegen 20.50 Uhr konnte eine Radfahrerin gerade noch rechtzeitig bremsen. Kurz darauf hatten die Täter den Draht erneut gespannt und ein PKW war in den Draht gefahren. Ob das Fahrzeug dabei beschädigt wurde, ist noch nicht bekannt.
Der Draht war so stabil gespannt, dass er mit einer Zange durchschnitten werden musste.
Hinweise bitte an die Polizei Goch unter Telefon 02823-1080.

Atempause-Beach auf der Hüls wurde mutwillig zerstört

Der Kevelaer-Beach „Auf der Hüls“ sollte im Rahmen der „Atempause im August“ ein Ort für Entspannung und Entschleunigung sein. Um durchzuatmen wurden einige Sonnenliegen zur Verfügung gestellt, damit die Füße in den Sand gesteckt werden können. Leider wurden dieses Mobiliar und auch der Informationsstand zwischen Dienstagmittag und Donnerstagnachmittag zum wiederholten Mal mutwillig zerstört. Das Kevelaer Marketing bittet Zeugen, die diese Zerstörung beobachtet haben, darum, Hinweise der Polizei, Kriminalkommissariat Goch, unter der Telefon-Nummer 0 28 23 / 10 80 mitzuteilen.
„Ich kann nicht verstehen, wie einige wenige Idioten den Kevelaer-Beach und die gesamte Aktion ‚Atempause im August‘ auf diese Weise sabotieren“, so Bürgermeister Dr. Dominik Pichler, nachdem er von den Schäden erfahren hat. „Wir haben Strafanzeige wegen Sachbeschädigung erstattet. Der Beach wird trotz der Vorfälle weiterhin für alle Besucher zur Verfügung stehen und wir hoffen, dass erneute Meldungen dieser Form ausbleiben.“