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Marion Dietz klagte gegen einen Mahnbescheid, da sie angeblich ihren Laden an einem verbotenen verkaufsoffenen Sonntag geöffnet hatte

Sonntagsöffnung sollte teuer werden

Erst vor viereinhalb Jahren hat Marion Dietz ihre „Kreativstube“ an der Hauptstraße eröffnet. Dass sie einige Zeit später wegen eines Mahnbescheids von 528,50 Euro im Fokus stehen würde, hätte sie sich sicher nicht träumen lassen.

Gericht weist Klage gegen die OW1 ab

Am 13. Dezember vergangenen Jahres zelebrierten zahlreiche Kevelaerer Politiker/innen und Bürger/innen den symbolischen ersten Spatenstich für den zweiten Bauabschnitt der OW1 (das KB berichtete). „Ein schnelles, reibungsloses und vor allem unfallfreies Bauen“, wünschte sich Verkehrsminister Hendrik Wüst an diesem Tag. Gleichzeitig wusste er: „Es gibt immer welche, die dafür sind, und es gibt immer welche, die dagegen sind.“ So hatte zwei Tage vor dem Spatenstich das Verwaltungsgericht Düsseldorf noch einen Eilantrag gegen den sofortigen Baubeginn der OW1 abgelehnt. Davon unbenommen waren die beiden Hauptklagen gegen den Planfeststellungsbeschluss. Würden die Kläger letztinstanzlich gewinnen, müssten ggf. bereits erfolgte Baumaßnahmen rückgängig gemacht werden.

Die noch ausstehende Klage wies das Verwaltungsgericht Düsseldorf allerdings nun ab. Wie Nicola Haderlein, Pressedezernentin des Verwaltungsgerichts Düsseldorf, der Redaktion mitteilte, sei das Urteil vom 1. Juli den Beteiligten am 6. Juli zugestellt worden. Die Kläger hatten beantragt, den Planfeststellungsbeschluss der Bezirksregierung Düsseldorf aufzuheben, ersatzweise den Beschluss um festgelegte Aspekte zu ergänzen. Gegen das Urteil können die Kläger die Zulassung der Berufung beantragen.

Bereits im Mai diesen Jahres war ein bedeutender Schritt in Richtung OW1 gemacht worden. Dabei ging es zunächst um die Bodenordnung (das KB berichtete). Diesbezüglich mussten sich das Land und die Eigentümer der vom Bau der OW1 betroffenen Flächen einigen. In der damaligen Mitteilung heißt es: „Der Flurbereinigungsbeschluss, der im Frühjahr öffentlich bekannt gemacht wurde, ist zwischenzeitlich bestandskräftig. Das heißt: Keiner der ca. 120 Eigentümer hat Widerspruch gegen die Bodenordnung eingelegt.“ Nach diesem Übereinkommen der Parteien wurde nun, circa zwei Monate später, mit der Abweisung der Klage der nächste wichtige Schritt für den Bau der OW1 gegangen.