Kreis Kleve kontrolliert Impfpflicht
Eine sogenannte „einrichtungsbezogene Impfpflicht“ gegen das Coronavirus gilt für Pflege- und Gesundheitsberufe ab Dienstag, 15. März 2022.
Eine sogenannte „einrichtungsbezogene Impfpflicht“ gegen das Coronavirus gilt für Pflege- und Gesundheitsberufe ab Dienstag, 15. März 2022.