Gesund an Leib und Seele
Seit Donnerstag, 4. Juli 2024, darf sich die Wallfahrtsstadt Kevelaer nun „staatlich anerkannter Kurort mit Artbezeichnung Ort mit Heilquellen-Kurbetrieb“ nennen.
Seit Donnerstag, 4. Juli 2024, darf sich die Wallfahrtsstadt Kevelaer nun „staatlich anerkannter Kurort mit Artbezeichnung Ort mit Heilquellen-Kurbetrieb“ nennen.