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Polizei identifiziert einen Kevelaerer und einen Gelderner nach 35 Einbrüchen

Erfolg für die Ermittlungskommission “Glockenturm”: Die Kriminalpolizei hat bei ihren umfangreichen Ermittlungen die richtigen Puzzlestücke zusammengesetzt und so zwei Täter identifiziert, denen eine Reihe von Einbrüchen vor allem auf Gelderner und Gocher Stadtgebiet aber auch in den Nachbarkreisen Wesel und Viersen zur Last gelegt wird. Unter anderem aufgrund von hinterlassenen DNA-Spuren konnte die Polizei ihnen insgesamt 35 Taten seit dem Jahr 2018 nachweisen. Der 31-Jährige aus Kevelaer und der 28-Jährige aus Geldern sind demnach oftmals als Duo auf Beutezug gegangen und hatten es vor allem auf Schulen abgesehen: 15-mal stiegen sie in Schulgebäude ein, etwa in die Grundschulen in Winnekendonk im Dezember 2019 und in Geldern Anfang Februar dieses Jahres. In 13 Fällen handelte es sich bei den Tatobjekten um Pfarrgemeindehäuser. Dazu zählte beispielsweise das Issumer Pfarrbüro, in das Anfang Februar eingebrochen wurde.

Auf die Spur des 31-Jährigen kamen die Kriminalbeamten auch aufgrund seiner Nachlässigkeit: Bei einer Wohnungsräumung im Oktober 2019 entdeckte der Vermieter des 31-Jährigen in dessen Wohnung eine Vielzahl von Beutestücken, die die Kripo verschiedenen Einbruchstaten zuordnen konnte. Schnell stellten die Ermittler fest, dass der Mann mit dem 28-Jährigen befreundet ist, der in der Vergangenheit schon mehrfach aufgrund gleichgelagerter Delikte polizeilich in Erscheinung getreten war. Der jüngere der beiden Täter wurde letztlich in Kempen bei einem Einbruch in ein Pfarrhaus auf frischer Tat festgenommen. Im August wurde der Mann zu zwei Jahren und acht Monaten Haft verurteilt. Das Urteil ist bereits rechtskräftig. Gegen den 31-Jährigen wurde ein Haftbefehl erwirkt. Als der Fahndungsdruck zu groß wurde, stellte er sich im vergangenen Juni der Polizei in Geldern und befindet sich derzeit in Untersuchungshaft.

Bei der Auswertung der Spuren förderte das LKA in Düsseldorf weitere Treffer zu Tage. Im Rahmen von DNA-Auswertungen konnte bei einer Tat auch die Beteiligung eines 33-Jährigen Verwandten des 28-Jährigen nachgewiesen werden. Das Verfahren gegen ihn wird gesondert geführt. Auch fünf männliche Täter im Alter von 18 bis 29 Jahren konnten im Zuge der Ermittlungen identifiziert werden und müssen sich für vier weitere Schuleinbrüche verantworten. Die Verfahren befinden sich aktuell zur Bearbeitung bei der Staatsanwaltschaft Kleve

Über vier Jahre Haft wegen des bewaffneten Handels mit Betäubungsmitteln

Im Drogenprozess gegen ein Paar aus Kevelaer hat das Klever Landgericht einen 30-jährigen Mann wegen des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln und des bewaffneten Handels mit Betäubungsmitteln in nicht unerheblicher Menge zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und sechs Monaten verurteilt.

Geldbuße für die Freundin

Die 25-jährige Frau muss wegen Beihilfe eine Geldbuße von insgesamt 110 Tagessätzen zu je 10 Euro zahlen. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Beschuldigte zwischen Ende 2018 und dem 2. Mai letzten Jahres in einer dazu gezielt angemieteten Doppelhaushälfte in Winnekendonk eine professionelle Marihuanaplantage mit betrieben hat. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Erntemenge von 22 Kilogramm benannt.
Erschwerend kam hinzu, dass der junge Mann in der Wohnung seiner Freundin am Herbergskesweg in Kevelaer Drogen und mehrere Waffen deponiert hatte und die Drogen privat verkauft habe.

Zu seinen Gunsten wertete das Gericht, dass er die Existenz der Plantage selbst bei der Polizei angezeigt und den Hauptangeklagten selbst mit ans Messer geliefert hat. „Ohne ihn säßen wir nicht hier und würden andere Dinge tun“, hatte sein Anwalt im Schlussplädoyer dazu ausgeführt. Der Mann war im November 2019 zu einer dreijährigen Freiheitsstrafe verurteilt worden (das KB berichtete).

Die Freundin habe einmal auf der Plantage Pflanzen mit aufgerichtet. Da könne man von einem Beihilfetatbestand sprechen. Sie habe aber ansonsten den Handel nicht aktiv unterstützt, meinte das Gericht: Die Tatsache, dass die Drogen vom Lebenspartner in dem Haus am Herbergskesweg deponiert waren, sei letztendlich nicht als Beihilfe auszulegen.

Der Angeklagte hatte den eigenständigen Handel mit Drogen gestanden, um als selbst Abhängiger den Privatkonsum finanzieren zu können. Daneben waren in der Wohnung der Lebensgefährtin mehrere Waffen gefunden worden, weswegen das Gericht das als „bewaffneten Handel mit Betäubungsmitteln“ wertete.

Hinsichtlich der Plantage hatte der 30-Jährige gestanden, mal Lichter aufgestellt zu haben, dort Türen ausgewechselt und Equipments transportiert zu haben. Das Gericht sah eine aktivere Rolle als „Mittäter“ an. Er habe der Polizei nur von der Plantage erzählt, weil er von dem Täter und einem gewissen „Mario“ als Drahtzieher wohl bedroht worden sei, nachdem Unbekannte die Marihuanapflanzen aus dem Haus entfernt hatten.

Zwei Jahre in eine Entziehungsanstalt

Der 30-Jährige soll auf Anweisung des Gerichts für zwei Jahre in eine Entziehungsanstalt kommen. Bei erfolgreicher Therapie könne man unter Anrechnung der U-Haft die Reststrafe möglicherweise zur Bewährung aussetzen, deutete der zuständige Richter an. Ein Gutachter hatte zuvor von einem „Therapiewillen“ des Mannes gesprochen.