Dieser Fall – er ist anders als so viele Verfahren, die man vor Gericht üblicherweise so erlebt. Allein das Alter des Angeklagten – 81 Jahre – ist vor Gericht durchaus eine Seltenheit. Und die Geschichte, die mit dem Vorwurf der schweren Brandstiftung im Zusammenhang stand, beleuchtete ein bisschen die Art und Weise, wie wenig aufmerksam unsere Gesellschaft manchmal gegenüber älteren Menschen ist.
Geboren in Berlin, lebte der frühere Bautechniker bis zum 20. Lebensjahr in Wedding, siedelte dann über in die Schweiz. Immer unterwegs, ledig, ohne Kinder. Dort bleibt er bis etwa „1985, 1990“, bis er nach Deutschland zurückkehrt.
Die nüchterne Erzählung der Tat, wie sie die Staatsanwaltschaft zu Beginn vortrug, war folgende: Am 27. August 2020 steckte der Mann in Kevelaer seine Giebelwohnung in einem Dreifachhaus an, verteilte an fünf verschiedenen Stellen Benzin und zündete dieses an. Das Feuer griff auf das Mobiliar über. Dass es sich ausbreitete, konnte durch die Feuerwehr verhindert werden.
„Ich verstehe es selber nicht“, räumte der Mann die Tat sofort ein, an die er sich im Detail aber nicht mehr erinnern könne. „Ich sollte ausziehen an dem Tag, war eine Woche vorher nicht gut in Schuss, weil ich keine Tabletten genommen habe“, meinte er mit unverkennbarem Berliner Akzent. Er ist Diabetiker.
Eigenbedarf angemeldet
Die Vermieter, die auch auf dem umgebauten Bauernhof wohnen, hatten Eigenbedarf angemeldet, „weil die jüngere Tochter und der Schwiegersohn da einziehen wollten“, obwohl er „fast zehn Jahre“ dort – auch unter dem vorherigen Vermieter – gewohnt hatte. Die Frist zum Verlassen der Dachgeschosswohnung war einmal verlängert worden. Seine Bitte um einen weiteren Aufschub über das Wochenende war abgelehnt worden. Die Gerichtsvollzieherin sollte an diesem Tag um zehn Uhr kommen, das wusste der Mann. Sie hatte ihm zu verstehen gegeben, dass der Vermieter die Möbel behalten kann, wenn er nicht auszieht.
„Ich hatte alle Kleider zusammengepackt, ich war fix und fertig. Ich kann mir nicht vorstellen, dass ich sowas gemacht habe“, sagt er. „Wie konnte ich meine eigene Wohnung anstecken, sagen Sie mir das. Ich habe alles verloren, was ich hatte.“ Wie die über die Jahre zusammengekauften Möbel, die Kleidung, die Erinnerungen.
Einer seiner wenigen Bekannten hatte er am Vorabend eine Nachricht auf das Handy hinterlassen. Dort stand: „Falls wir uns nicht mehr sehen sollten, wünsche ich Dir alles Gute.“ Er habe nie gesagt, dass er sich was antut, sagte die Frau, die er früher bei Spaziergängen mit seinem verstorbenen Schäferhund ab und an besucht hatte. „Aber häufig sagte er: Was soll ich noch, wen hab ich noch auf dieser Welt?“ Nein, umbringen habe er sich nicht wollen, betonte der alte Mann.
Keine unmittelbare Gefahr
Den Benzinkanister habe er als Reserve für das Auto in der Wohnung aufbewahrt, aber nicht bewusst zum Anzünden der Wohnung. Seine DNA wurde von der Polizei auf dem Kanister festgestellt.
Ein Brand-Sachverständiger machte im Verfahren deutlich, dass die geschlossenen Fenster und Jalousien einen dämpfenden Einfluss auf das Feuer gehabt habe. „Ohne Maßnahmen hätte der Brand eine Stunde vor sich hingedümpelt und irgendwann auf die Hauseingangstür übergegriffen.“ Dann erst wäre das Feuer irgendwann zum Dachboden und später auf die Wohnungen durchgedrungen. Eine „Gefährdung für Leib und Leben der Bewohner zu dem Zeitpunkt“ sah er nicht. „Hier wäre keinem was passiert“, war seine Aussage.
Der alte Mann verließ nach dem Legen des Brandes die Wohnung, fuhr zum Bahnhof, stieg in den Zug und fuhr nach Berlin. „Ich hab geguckt, wo ich früher gewohnt habe.“ Einr Blick zurück in eine Vergangenheit, die schöner war.
In der Zeit fahndete die Polizei mit Suchhunden und Drohnen nach dem alten Mann, „weil wir gedacht haben, er tut sich was an.“ Das berichtet der ermittelnde Beamte in dem Prozess. Die Suche führte bis zum Bahnhof, ging bis in die Abendstunden. Dann wurde sie erfolglos abgebrochen.
Dass er in Berlin übernachtet hat, verneinte der Angeklagte. Den Tag darauf fuhr er mit dem Zug wieder zurück. Ein paar Tage später kam er „nicht akkurat“ aussehend zum Stall der Bekannten. Sie überzeugte ihn, zur Polizei zu gehen und fuhr ihn auf die Wache nach Uedem. „Das haben Sie prima gemacht“, gab es für die Alltagsbegleiterin dafür vom Richter ein ausdrückliches Lob. Immer wieder kam der alte Mann über sich selbst ins Grübeln. „Das ist mir ein Rätsel, dass mir das mit 80 passieren konnte. Das muss ein Filmriss gewesen sein.“
Eine Kurzschlussreaktion
Der Richter bezeichnete die Tat später als einen „Kurzschluss“ – einen, der immerhin eine sechsstellige Schadenssumme verursacht hat, weswegen das Urteil später auf „schwere Brandstiftung“ lautete. Der anwesende Vermieter sprach von „130 000 bis 150 000 Euro“. Genaue Zahlen habe er nicht.
Die Anwältin des Mannes sprach von einer „Überforderung“ angesichts der Situation. Denn er habe nicht mehr gewusst, wohin. Eine Ersatzwohnung habe er einfach nicht bekommen, obwohl er gesucht habe. „Entweder waren es immer Wohnungen in der zweiten und dritten Etage“, wo er sich wo er sich mit seiner Bandscheibe und dem Rollator hätte hinaufquälen müssen. Oder die Vermieter wollten schlicht einen 80-Jährigen nicht mehr haben, sagte der Angeklagte. „Es kam immer die Frage: Wie alt sind Sie? Da sagen die alle: Wir rufen Sie wieder an, aber das tut keiner.“ Eine Wohnung schien er in Wetten gefunden zu haben. „Aber die Vermieter waren selber 80 und sagten: Nein, nicht noch einen.“
Und er habe niemanden gekannt, der ihm hätte helfen können. „Das Sozialamt Kevelaer sagte, sie könnten mir eine Obdachlosen-Dingsbums besorgen.“ Von einer Wohnung für einen Mann, der jahrzehntelang für 800 Euro Rente gearbeitet hat, war da nicht die Rede, sagte er. „Keiner hat ihn anscheinend da unterstützt, das halte ich für erschreckend“, sagte seine Anwältin in ihrem Plädoyer.
Offene Fragen
Selbst der Staatsanwalt plädierte auf 21 Monate mit Bewährung, sprach von einer „problematischen Lebenssituation“, sah auch wenig Sinn in der „abschreckenden Wirkung“ einer Inhaftierung. Das halbe Jahr Untersuchungshaft in Kleve und Fröndenberg hätten ihre Spuren hinterlassen, sagte seine Anwältin. Das Gericht entschied letztendlich auf eine Bewährungsstrafe von eineinhalb Jahren.
Der alte Mann wird jetzt im Weezer Petrusheim unterkommen, um dort seinen Lebensabend zu verbringen. „Keine schöne Lebenssituation, aber eine Konsequenz, die er sich selbst hat zuschulden kommen lassen“, nannte das der Richter. Nicht ohne anzumerken, dass er es „sinnvoll“ gefunden hätte, wenn man durch caritative Einrichtungen wie Diakonie oder Caritas für den Mann mehr hätte machen können.