DEHOGA geht gerichtlich gegen Coronaschutzverordnung in NRW vor
Der DEHOGA Nordrhein wehrt sich gegen den weiteren Shutdown für das Gastgewerbe. Die aktuelle Coronaschutzverordnung des Landes NRW gibt dem Gastgewerbe weiterhin keine Öffnungsperspektiven. Der DEHOGA Nordrhein hat daher am Donnerstag, 11. März 2021, zwei Klagen (eines Hoteliers und eines Gastronomen), mit einstweiligem Rechtsschutz beim Oberverwaltungsgericht NRW in Münster eingereicht.