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Missbrauch: Vorwürfe gegen Kevelaerer

„Schwerer sexueller Missbrauch“ – so lautet der Vorwurf der Klever Staatsanwaltschaft gegen einen 49-jährigen Kevelaerer. Dieser hatte im Juni über seinen Anwalt Selbstanzeige zu einem knapp zwei Jahrzehnte alten Vorfall erstattet. Damit reagierte der Beschuldigte vermutlich auf einen weiteren Vorfall, der sich unlängst in Ratzeburg ereignet haben soll. Dort war der Kevelaerer mit einer Jugendgruppe auf einer von ihm organisierten Reise unterwegs.

Selbstanzeige

Während es sich bei der Selbstanzeige um rund 40 Fälle sexueller Handlungen an einem Kind aus dem Verwandtenkreis des Beschuldigten handelt, die zwischen 1998 und 2002 stattgefunden haben, soll der jüngste Vorfall nach KB-Informationen sexuelle Handlungen im Beisein eines Jugendlichen betreffen.

Untersuchungshaft

Der Kevelaerer befindet sich seit dem 25. Juli in Kleve in Untersuchungshaft. Für die selbst angezeigten Taten erwarten den 49-Jährigen im Fall einer Verurteilung mindestens zwei Jahre Haft. Verjährt seien die Taten jedenfalls nicht, erklärte die Staatsanwaltschaft.

DNA-Spuren

Ob sich die Vorwürfe aus Ratzeburg erhärten – nach KB-Informationen soll es DNA-Spuren geben, die den Kevelaerer belasten – ermittelt die Kriminalpolizei derzeit. Aussagen des Beschuldigten zu den jüngsten Vorwürfen soll es nach KB-Informationen bislang nicht geben.

Weitere Ermittlungen

Ermittelt wird ebenfalls, ob es weitere Missbrauchsfälle gegeben hat. Der Kevelaerer hat seit 2002 regelmäßig Jugendfreizeiten begleitet und Projekte mit Jugendlichen durchgeführt, insbesondere mit Jugendlichen aus gesellschaftlich benachteiligten Familien.

Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Kevelaerer

Die Staatsanwaltschaft Kleve ermittelt gegen einen 49-jährigen Sozialpädagogen aus Kevelaer in einem “Ermittlungsverfahren wegen des Vorwurfs des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern u.a.”. Das teilte der Pressesprecher, Oberstaatsanwalt Günter Neifer, am Freitagmorgen in einer Pressemitteilung mit.
Weiter heißt es darin: “Die Ermittlungen wurden Anfang Juli 2019 aufgrund einer von dem Verteidiger des Beschuldigten bei der Staatsanwaltschaft Kleve eingereichten Selbstanzeige eingeleitet. Darin bezichtigt sich der Beschuldigte selbst, bis 2002 einen Minderjährigen aus seiner Verwandtschaft wieder-holt sexuell missbraucht zu haben.
Auf Veranlassung der Staatsanwaltschaft Kleve erließ das Landgericht Kleve am 24. Juli 2019 gegen den Beschuldigten Haftbefehl wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern und schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern in der Zeit von 1998 bis 2002 in insgesamt 40 Fällen. Der Haftbefehl wurde am Folgetag, dem 25. Juli 2019 vollstreckt. Seitdem befindet sich der Beschuldigte in Untersuchungshaft.
Die polizeilichen Ermittlungen werden durch die Kriminalpolizei der Kreispolizeibehörde Kleve geführt. Die Ermittlungen erstrecken sich auch auf mögliche Taten zum Nachteil weiterer Geschädigter.
Weitere Angaben zu dem Verfahren können im Hinblick auf die andauernden Ermittlungen derzeit nicht gemacht werden.”