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Elternbeiträge werden im April ausgesetzt

Die Elternbeiträge in Kitas, Tagespflege und Offenem Ganztag (OGS) werden im Monat April infolge der Corona-Krise landesweit ausgesetzt, dies teilte die Wallfahrtsstadt Kevelaer am Freitagmorgen mit. Familienminister Joachim Stamp (FDP) hatte die Aussetzung am Donnerstag angekündigt. Dies sei mit den kommunalen Spitzenverbänden vereinbart worden.

Die kommunalen Spitzenverbände haben sich der Stadtverwaltung zufolge mit der Landesregierung auf folgenden Kompromiss für den Monat April verständigt:

Die Kommunen verzichten für den Monat April auf die Erhebung der Beiträge in den genannten drei Betreuungsformen. Die Einnahmeausfälle tragen Kommunen und Land jeweils zur Hälfte.
Die Eltern verzichten auf eine Rückerstattung der Beiträge für die beiden letzten Wochen im März. Im Ergebnis führt das dazu, dass alle Beteiligten (Land, Kommunen und Eltern) sich die Ausfälle zu je einem Drittel teilen.
Die Eltern, die ihre Kinder in der Notbetreuung haben, werden nicht zu Beiträgen herangezogen. Sie werden erlassen.

Für die Kevelaerer Eltern und Familien bedeutet dies, dass keine Elternbeiträge für die Inanspruchnahme einer Kindertageseinrichtung (Kita), einer Kindertagespflege und des Offenen Ganztages (OGS) sowie des städtischen Mittagstreffs für den Monat April zu zahlen sind.

Die Abbuchung der Beiträge wird für den Monat April durch die Stadtkasse ausgesetzt.

Wenn Eltern selbst einen Dauerauftrag eingerichtet haben, sollten sie diesen für den Monat April stornieren.

Bürgermeister Dominik Pichler in den Kävels News in unserer Mediathek

Kirchliches Leben in Corona-Zeiten

„Wir bekommen viele Rückmeldungen, dass wir senden. Die Menschen rufen uns an oder senden uns Mails, um sich zu bedanken, dass sie diese Möglichkeit des geistlich spirituellen kirchlichen Lebens erhalten – und Gottesdienste von zu Hause aus erleben können“, sagt Dr. Rainer Killich, Generalsekretär der Wallfahrt St. Marien und stellvertretender Leiter des Priesterhauses.

Auch in Kevelaer und Umgebung haben die Bürger aktuell die Möglichkeit, Gottesdienste digital von zu Hause aus zu schauen. Viele Meldungen erhalte das Priesterhaus von Menschen, die gerne zur Wallfahrt gekommen wären, die nun auch nicht stattfindet, so Killich.

Geistlicher Impuls und ökumenisches Gebet

Besonders gut angenommen werde das ökumenische Projekt „Zeitpunkt Trost“, meint Killich und erklärt: „Vorbereitet und gestaltet wird dieses Angebot von den vier christlichen Kirchengemeinden Kevelaers im Wechsel. Der geistliche Impuls und das ökumenische Gebet nehmen 15 bis 20 Minuten ein und werden im Anschluss an die Gottesdienste gesendet.“ Es sei gut, wenn diese Angebote weiterhin veröffentlicht werden.

Mit allen Maßnahmen, um die sich das Priesterhaus bemüht, wolle man eine seelsorgerische Grundversorgung schaffen, gerade in diesen Zeiten. Auch für das Priesterhaus sei es eine ungewöhnliche Zeit. Aufenthalte im Haus und Seminare wurden storniert, auch weit über die Zeit hinaus nach den Osterferien. Denn wie in anderen Institutionen sei auch hier alles abgesagt bis mindestens zum 19. April.

Dennoch hoffe man auf Mitte Mai mit anderen besseren Ausgangspositionen, sagt Killich, und darauf, Bildungsmaßnahmen vielleicht ab Mitte August wieder anbieten zu können. Weiterhin sehr bedauerlich sei, dass die Erstkommunion abgesagt werden musste, betont Killich.

So mussten auch die Konfirmationen in den evangelischen Kirchengemeinden im Kreis Kleve abgesagt und verschoben werden. Auch dort versucht man, die Menschen auf digitalen Wegen zu erreichen. So macht die evangelische Kirchengemeinde Kevelaer auf das Online-Angebot des ökumenischen Projekts „Zeitpunkt Trost“ auf ihrer Homepage aufmerksam – auch mit dem Hinweis, dass diese Andacht über den Fernsehsender EWTN gesehen werden kann.

Außerdem wird darauf aufmerksam gemacht, dass Menschen an jedem Sonntag einen Gottesdienst aus einer Gemeinde der Evangelischen Kirche im Rheinland mitfeiern können – live zu sehen im Internet unter www.ekir.de.

In Kevelaer sind die Kirchen und Kapellen zum privaten persönlichen Gebet täglich von 6.30 Uhr bis 18 Uhr geöffnet. Zu denselben Zeiten ist das Fenster der Gnadenkapelle zum Kapellenplatz hin geöffnet, sodass die Bürger mit Blick auf das Gnadenbild beten können.

Die nicht öffentlichen, täglich gefeierten Hl. Messen in der Basilika ab 11.30 Uhr werden montags bis samstags live über den Fernsehsender EWTN und auf der Internetseite www.wallfahrt-kevelaer.de übertragen.

Im unmittelbaren Anschluss an die Übertragung der Gottesdienste wird dann gegen 12.15 Uhr das Angebot „Zeitpunkt Trost“ ebenfalls live aus der Basilika übertragen. So möchte man auch hier in dieser Zeit den Menschen Nähe bieten und durch den täglichen geistlichen Impuls soll Gottes Wort den Menschen Hoffnung und Trost schenken. Die Basilika wird täglich erst nach dem Ende der Übertragungen geöffnet, etwa von 12.30 Uhr bis 18 Uhr.

Vorabendmesse und Gottesdienst am Sonntag

Die Vorabendmesse samstags ab 18.30 Uhr wird ebenfalls bei EWTN und auch bei Radio Horeb sowie auf www.wallfahrt-kevelaer.de gesendet. Sonntags kann ab 11.30 Uhr ein Gottesdienst auf der Internetseite der Wallfahrt Kevelaer mitgefeiert werden.

Die Pforte des Priesterhauses ist täglich von 10 bis 12 Uhr für dringende Angelegenheiten geöffnet. Telefonisch sind die Mitarbeiterinnen der Pforte werktags von 9 bis 16 Uhr sowie samstags und sonntags von 9 bis 13 Uhr erreichbar.

Infos und Hilfen für die Wirtschaft

Nachdem die gesellschaftliche Seite der Corona-Pandemie in den vergangenen Tagen im Fokus der Politik stand, scheint sich das Augenmerk nun auch konkret immer mehr auf finanzielle und wirtschaftliche Aspekte der Krise zu richten. Ministerpräsident Armin Laschet hatte mehrfach angekündigt, man müsse auch an die wirtschaftlichen Folgen der Krise denken und hier entsprechende Maßnahmen und Hilfen vorsehen. Die Wirtschaftsförderung Kevelaer meldet sich nun mit ersten Details zum Soforthilfeprogramm von Bund und Land. “Es ist meines Erachtens sehr wichtig, dass politisch alles getan wird, um die bisherigen gesunden und wettbewerbsfähigen Unternehmen mit effektiven Maßnahmen und finanziellen Unterstützungen durch die Corona-Krise zu begleiten und vorhandene Arbeitsplätze zu sichern”, schreibt der Kevelaerer Wirtschaftsförderer Hans-Josef Bruns.

Ihn erreichten am Montagabend die vom Bundeskabinett verabschiedeten Eckpunkte zu dieser Förderung. Am Mittwoch soll der Bundestag und am kommenden Freitag auch der Bundesrat darüber beraten und beschließen. In einer Zusammenfassung dieser Eckpunkte aus dem Bundeswirtschaftsministerium heißt es wörtlich:

“Es gibt erheblichen Bedarf für unbürokratische Soforthilfe zugunsten von Kleinstunternehmen aus allen Wirtschaftsbereichen sowie Soloselbständigen und Angehörigen der Freien Berufe, die in der Regel keine Kredite erhalten und über keine Sicherheiten oder weitere Einnahmen verfügen.

Eckpunkte des Soforthilfe-Programms:

Finanzielle Soforthilfe (steuerbare Zuschüsse) für Kleinstunternehmen aus allen Wirtschaftsbereichen sowie Soloselbständige und Angehörige der Freien Berufe bis zu 10 Beschäftigten.
Bis 9.000€ Einmalzahlung für 3 Monate bei bis zu 5 Beschäftigten (Vollzeitäquivalente)
Bis 15.000€ Einmalzahlung für 3 Monate bei bis zu 10 Beschäftigten (Vollzeitäquivalente)
Sofern der Vermieter die Miete um mindestens 20 % reduziert, kann der ggf. nicht ausgeschöpfte Zuschuss auch für zwei weitere Monate eingesetzt werden.
Ziel: Zuschuss zur Sicherung der wirtschaftlichen Existenz der Antragsteller und zur Überbrückung von akuten Liquiditätsengpässen, u.a. durch laufende Betriebskosten wie Mieten, Kredite für Betriebsräume, Leasingraten u.ä (auch komplementär zu den Länderprogrammen)

Voraussetzung: wirtschaftliche Schwierigkeiten in Folge von Corona. Unternehmen darf vor März 2020 nicht in wirtschaftlichen Schwierigkeiten gewesen sein. Schadenseintritt nach dem 11. März 2020.

Antragstellung: möglichst elektronisch; Existenzbedrohung bzw. Liquiditätsengpass bedingt durch Corona sind zu versichern.

Technische Daten: Mittelbereitsstellung durch den Bund (Einzelplan 60); Bewirtschaftung durch BMWi, Bewilligung (Bearbeitung der Anträge, Auszahlung und ggfs. Rückforderung der Mittel durch Länder/Kommunen; Rechtsgrundlage: Bundesregelung Kleinbeihilfen 2020. Kumulierung mit anderen Beihilfen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie, aber auch mit bestehenden deminimis-Beihilfen grundsätzlich möglich. Eine Überkompensation ist zurückzuzahlen. Bei der Steuerveranlagung für die Einkommens – oder Körperschaftsteuer im kommenden Jahr wird dieser Zuschuss gewinnwirksam berücksichtigt.

Programmvolumen: bis zu 50 Mrd.€ bei maximaler Ausschöpfung von 3 Mio. Selbständigen und Kleinstunternehmen über 3+2 Monate. Nicht verwendete Haushaltsmittel fließen in den Haushalt zurück.”

Diese Förderung soll nach Meldungen des Landes noch um die Landesförderung “Soforthilfe” in NRW ergänzt und aufgestockt werden.

Dazu heißt es aus NRW: “Nordrhein-Westfalen wird diese Corona-Soforthilfen schnellstmöglich an die Unternehmen weiterreichen. Darüber hinaus plant die Landesregierung das Sofortprogramm des Bundes aufzustocken und zusätzlich Unternehmen mit zehn bis 50 Beschäftigten Zuschüsse in Höhe von 25.000 Euro zahlen.” Eine entprechende Vorlage wollen Wirtschaftsminister Prof. Dr. Andreas Pinkwart und Minister der Finanzen Lutz Lienenkämper dem Kabinett umgehend vorstellen.

“Wirtschafts- und Digitalminister Andreas Pinkwart: „Die kleinen und mittleren Unternehmen spielen eine Schlüsselrolle in der nordrhein-westfälischen Wirtschaft. Nahezu die Hälfte der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist in diesen Betrieben beschäftigt. Deshalb begrüßen wir die umfassenden Hilfen, die der Bund für KMU und Solo-Selbstständige nun bereitstellt. Wir wollen darüber hinaus die Unternehmen mit zehn bis 50 Beschäftigten durch direkte Zuschüsse vor Finanzierungsengpässen bewahren und die Voraussetzungen schaffen, dass sie ihr bewährtes Personal behalten können. Nur so können sie nach der Krise am Aufschwung teilhaben.“

Lutz Lienenkämper Minister der Finanzen, fügte hinzu: „Wir werden den NRW-Rettungsschirm nach Beschlussfassung durch den Landtag nutzen, um die heimische Wirtschaft mit ihren vielen Kleinen und Mittleren Unternehmen und damit auch deren Arbeitsplätze und Aufstiegschancen so gut wie möglich durch die Krise zu bringen. Es geht darum, dass denen schnell und vor allem unbürokratisch geholfen werden kann, die diese Hilfe nun dringend benötigen. Ohne Mitnahmeeffekte und falsche Anreize.“

Zurzeit laufen die Abstimmung mit dem Bund über die Programmrichtlinien und das Antragsverfahren. Das Land wird die Öffentlichkeit nach dem Kabinettbeschluss informieren.”

Eine Übersicht der bereits bestehenden Unterstützungsmöglichkeiten hat die Kevelaerer Wirtschaftsförderung auf der Homepage der Stadt unter www.kevelaer.de / Wirtschaft / Wirtschaftsförderung zusammengestellt.

“Es bleibt zu hoffen, dass die angekündigte schnelle und unbürokratische Umsetzung durch direkte Zuschüsse auch wirklich so kommt, denn auch viele Kevelaerer Unternehmen sehen sich gegenwärtig kaum in der Lage, ihren laufenden Verpflichtungen nachzukommen”, so der Kevelaerer Wirtschaftsförderer Hans-Josef Bruns.

 

Pragmatische Lösungen für Eltern und Unternehmer in der Krise

In einer Telefonkonferenz am Dienstagnachmittag haben die Fraktionsvorsitzenden der im Kevelaerer Rat vertretenen Parteien und die Verwaltungsspitze die aktuelle Krisensituation  besprochen.

Ordnungsamtschef Ludger Holla gab eingangs einen Überblick über die Arbeit des Krisenstabs in den vergangenen Tagen und Wochen. Man war sich darüber einig, dass den Bürgern, aber auch den Unternehmern unbürokratisch und rasch geholfen werden muss. Insofern konnte der Kämmerer Ralf Püplichuisen berichten, dass die Stadt derzeit bereits Anträge von Unternehmen auf Stundung der Gewerbesteuervorauszahlung bzw. auf eine Herabsetzung unbürokratisch bewillige, beziehungsweise Zahlungsziele großzügig aussetze.

Bürgermeister Dominik Pichler teilte mit, bereits gezahlte Gebühren für eine Sondernutzung   anteilig je nach Länge der derzeitigen Schließung der Geschäfte und Gastronomiebetriebe an diese zurückzuzahlen.

Darüber hinaus verständigten sich die Fraktionsvorsitzenden Mario Maaßen (CDU), Horst Blumenkemper (SPD), Günter Krüger (KBV), Ulrich Hünerbein-Ahlers (Grüne) und Jürgen Hendricks (FDP) mit dem Bürgermeister und dem Leiter des Fachbereichs Jugend und Schulen, Ulrich Berns, darauf, die Elternbeiträge für Kindergarten und OGS zunächst zwar weiter in voller Höhe einzuziehen, über eine Rückzahlung an die Eltern aber in den Juni-Sitzungen von Jugendhilfe- und Schulausschuss sowie des Rates zu diskutieren. Dann sei hoffentlich absehbar, über welchen Zeitraum man sich eigentlich unterhalte, da derzeit nicht klar ist, wann Schulen und Kindergärten wieder öffnen.

Fachbereichsleiter Ulrich Berns machte aber deutlich, dass es schon jetzt für die Eltern die Möglichkeit gibt, mit dem Jugendamt beziehungsweise Schulamt in Kontakt zu treten und über die Stundung von Beiträgen zu sprechen, wenn dies aufgrund der finanziellen Situation erforderlich sei. Hier finde man dann pragmatische Lösungen, versprach Berns und benannte entsprechende Ansprechpartnerinnen in der Verwaltung:

Elternbeiträge für die Inanspruchnahme des Offenen Ganztages (OGS) / Städtischen Mittagstreffs

Birgit Kempen-Voß
Telefon: (0 28 32) 122-419
E-Mail: birgit.kempen-voss@kevelaer.de

Angelika Looschelders
Telefon: (028 32) 122-412
E-Mail: angelika.looschelders@kevelaer.de

Elternbeiträge für die Inanspruchnahme einer Kindertageseinrichtung / einer Kindertagespflege:

Kristina Crom
Telefon: (0 28 32) 122-604
E-Mail: kristina.crom@kevelaer.de

Mareike Player
Telefon: (0 28 32) 122-609
E-Mail: mareike.player@kevelaer.de

Christina Geurtz
Telefon: (0 28 32) 122-601
E-Mail: christina.geurtz@kevelaer.de

Alle Details zum landesweiten Kontaktverbot

Die NRW-Landesregierung hat am Sonntag ein weitreichendes Kontaktverbot für Nordrhein-Westfalen per Rechtsverordnung erlassen, das am heutigen Montag, 23. März 2020, um 0.00 Uhr in Kraft getreten ist. Demnach werden Zusammenkünfte und Ansammlungen in der Öffentlichkeit von mehr als zwei Personen untersagt. Ausgenommen ist die Verwandten in gerader Linie, Ehegatten, Lebenspartnerinnen und Lebenspartner sowie in häuslicher Gemeinschaft lebende Personen, die Begleitung minderjähriger und unterstützungsbedürftiger Personen, zwingend notwendige Zusammenkünfte aus geschäftlichen, beruflichen und dienstlichen sowie aus prüfungs- und betreuungsrelevanten Gründen. Die Nutzung des Öffentlichen Personennahverkehrs bleibt zulässig.

Ministerpräsident Armin Laschet erklärte: „Während die Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger erkannt hat, dass es um Leben und Tod geht, beobachten wir aber auch noch viel Unvernunft. Es gibt immer noch Menschen, die Regeln und Empfehlungen missachten und sich so maximal unsolidarisch und gefährlich verhalten. Das dulden wir nicht.“ Mit der neuen Rechtsverordnung überwache man nicht die Vernünftigen, sondern bestrafe die Uneinsichtigen.

Zur Umsetzung der Rechtsverordnung sind die zuständigen Behörden gehalten, die Bestimmungen energisch, konsequent und, wo nötig, mit Zwangsmitteln durchzusetzen. Dabei werden sie von der Polizei unterstützt. Verstöße werden als Ordnungswidrigkeiten mit einer Geldbuße bis zu 25.000 Euro und als Straftaten mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren verfolgt. Die zuständigen Behörden sind gehalten, Geldbußen auf mindestens 200 Euro festzusetzen.

Neben dem weitreichenden individuellen Kontaktverbot hat die Landesregierung weitere Restriktionen beschlossen. Einige zentrale Änderungen im Überblick:

Stationäre Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen
Besuche sind grundsätzlich untersagt, wenn sie nicht der medizinischen oder pflegerischen Versorgung dienen oder aus Rechtsgründen erforderlich sind. Die Einrichtungsleitung soll Ausnahmen unter Schutzmaßnahmen und nach Hygieneunterweisung zulassen, wenn es medizinisch oder ethisch-sozial geboten ist (z.B. auf Geburts- und Kinderstationen sowie bei Palliativpatienten).

Handwerk, Dienstleistungsgewerbe
Handwerker und Dienstleister können ihrer Tätigkeit mit Vorkehrungen zum Schutz vor Infektionen weiterhin nachgehen. Augenoptikern, Hörgeräteakustikern, orthopädischen Schuhmachern und anderen Handwerkern mit Geschäftslokal ist dort aber der Verkauf von nicht mit handwerklichen Leistungen verbundenen Waren untersagt; ausgenommen ist notwendiges Zubehör. Dienstleistungen, bei denen ein Mindestabstand von 1,5 Metern von Mensch zu Mensch nicht eingehalten werden kann (insbesondere von Friseuren, Nagelstudios, Tätowierern, Massagesalons), sind untersagt. Therapeutische Berufsausübungen, insbesondere von Physio- und Ergotherapeuten, bleiben gestattet, soweit die medizinische Notwendigkeit der Behandlung durch ärztliches Attest nachgewiesen wird und strenge Schutzmaßnahmen vor Infektionen getroffen werden.

Handel
Der Betrieb von Bau- und Gartenbaumärkten bleibt zur Versorgung von Gewerbetreibenden und Handwerkern zulässig. Anderen Personen darf der Zutritt nur gestattet werden, wenn zum Schutz vor Infektionen geeignete Vorkehrungen getroffen sind (insbesondere Maßnahmen zur Sicherstellung von Mindestabständen und Schutzvorrichtungen für das Kassenpersonal), unter diesen Voraussetzungen dürfen auch Floristen ihren Betrieb fortsetzen.

Gastronomie
Der Betrieb von Restaurants, Gaststätten, Imbissen, Mensen, Kantinen und anderen gastronomischen Einrichtungen ist untersagt. Die Belieferung mit Speisen und Getränken sowie der Außer-Haus-Verkauf ist zulässig, wenn die zum Schutz vor Infektionen erforderlichen Abstände eingehalten werden. Der Verzehr ist in einem Umkreis von 50 Metern um die gastronomische Einrichtung untersagt.

Veranstaltungen, Versammlungen, Gottesdienste, Beerdigungen
Veranstaltungen und Versammlungen sind untersagt. Ausgenommen sind Veranstaltungen, die der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung oder der Daseinsfür- und -vorsorge (insbesondere Blutspendetermine) zu dienen bestimmt sind. Versammlungen zur Religionsausübung unterbleiben; Kirchen, Islam-Verbände und jüdische Verbände haben entsprechende Erklärungen abgegeben. Zulässig sind Erd- und Urnenbestattungen sowie Totengebete im engsten Familien- und Freundeskreis.

Bibliotheken
Bibliotheken einschließlich Bibliotheken an Hochschulen haben den Zugang zu ihren Angeboten zu beschränken und nur unter strengen Schutzauflagen (insbesondere Besucherregistrierung mit Kontaktdaten, Reglementierung der Besucherzahl, Vorgaben für Mindestabstände zwischen Lese- und Arbeitsplätzen von 2 Metern, Hygienemaßnahmen, Aushänge mit Hinweisen zu richtigen Hygienemaßnahmen) zu gestatten.

Corona: Maßnahmen und Verfügungen der Wallfahrtsstadt Kevelaer

Geschäfte geschlossen, Veranstaltungen abgesagt, Regelungen für Reiserückkehrer und Risikogruppen: Mit sogenannten “Allgemeinverfügungen” reagieren die städtischen Ordnungsbehörden auf die Gefahrenlage der Corona-Pandemie. Anbei eine Übersicht der von der Wallfahrtsstadt Kevelaer ergiffenen Maßnahmen und erlassenen Allgemeinverfügungen mit entsprechenden Links. Die aktuellsten Meldungen sind zuerst aufgeführt.

20.03.2020: Ratssitzung abgesagt
Bürgermeister Dr. Dominik Pichler sagt die Ratssitzung am 31.03.2020 ab: “Aufgrund der sich mit Sicherheit in den nächsten Tagen und Wochen weiter verschärfenden Situation habe ich in Absprache mit meinem allgemeinen Vertreter Ludger Holla heute entschieden, die ursprünglich für den 31. März geplante Ratssitzung schon jetzt abzusagen und nicht mehr länger zu warten. Zunächst ist geplant, die geplanten Tagesordnungspunkte in einer noch zu terminierenden Sonderratssitzung Ende April zu behandeln. Falls dies aufgrund der dann vorherrschenden Situation nicht möglich ist, werden die Tagesordnungspunkte im kommenden Sitzungszyklus behandelt werden.”
Zuvor waren bereits alle Ausschussitzungen für den Zeitraum bis zum 19. April abgesagt worden. Die Ratssitzung sollte unter besonderen Vorsichtsmaßnahmen (besonderer räumlicher Abstand zwischen den Teilnehmer*innen) im Bühnenhaus stattfinden.

Allgemeinverfügung Reiserückkehrer vom 19.03.2020.
Personen, die sich innerhalb der letzten 14 Tage in einem Risikogebiet oder einem besonders betroffenen Gebiet in Deutschland entsprechend der jeweils aktuellen Festlegung durch das Robert-Koch-Institut (RKI) aufgehalten haben, dürfen für einen Zeitraumvon 14 Tagen seit Rückkehr aus einem dieser Gebiete Gemeinschaftseinrichtungen nicht betreten.
Gemeinschaftseinrichtungen sind nach dieser Definition “Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen, Heilpädagogische Kindertageseinrichtungen, „Kinderbetreuung in besonderen Fällen“, Schulen und Heime, in denen überwiegend minderjährige Personen betreut werden) sowie betriebserlaubte Einrichtungen nach § 45 SGB VIII (stationäre Erziehungshilfe) und stationäre Einrichtungen der Pflege und der Eingliederungshilfe und besondere Wohnformen im Sinne des SGB IX sowie ähnliche Einrichtungen”.

Allgemeinverfügung Betretungsverbote Pflege- und Betreuungseinrichtungen vom 19.03.2020.
Betretungsverbote für Tages- und Nachtpflegeeinrichtungen im Sinne des Elften Buches Sozialgesetzbuch, von tagesstrukturierenden Einrichtungen der Eingliederungshilfe (Werkstätten, Tagesstätten oder sonstige vergleichbare Angebote), für Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation sowie von interdisziplinären oder heilpädagogischen Frühförderstellen, heilpädagogischen Praxen und Autismuszentren und Ausnahmen.

Änderung der Allgemeinverfügung am 18.03.2020.
Schließung der Geschäfte des Einzelhandels, Möglichkeit der Sonntagsöffnung und Ausnahmen
(Ausdrücklich nicht geschlossen wird der Einzelhandel für Lebensmittel, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, Banken und Sparkassen, Poststellen, Frisöre, Reinigungen, Waschsalons, Zeitungsverkaufsstellen, Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte und der Großhandel. Dienstleister und Handwerker können ihrer Tätigkeit weiterhin nachgehen.)
Schließung von Kneipen, Cafés, Eiscafes, Bars, Shisha-Bars und ähnlichen Einrichtungen
Zeitliche Beschränkung des Besuchs von Restaurants und Speisegaststätten
Hotelbetriebe, Ferienwohnungen sowie weitere Übernachtungsangebote dürfen nur zu notwendigen und ausdrücklich nicht zu touristischen Zwecken genutzt werden
Die Durchführung von Reisebusreisen ist ab sofort untersagt

Anordnung einer Allgemeinverfügung vom 16.03.2020.
Veranstaltungen
Besuch von Restaurants und Gaststätten
Schließung von Bars, Clubs, Museen
Zusammenkünfte von Sportvereinen

Weitere Maßnahmen zur Coronapandemie
Die Stadt gibt auf ihrer Internetseite weitere Maßnahmen bekannt. Hier finden sich auch Ansprechpartner und Links, beispielsweise für einen Einkaufs-Service der Stadtverwaltung für Personen, die unter häuslicher Quarantäne stehen sowie Senioren und kranke Menschen.

Maßnahmen zur Eindämmung der Coronapandemie
Die Stadt gibt auf ihrer Internetseite Maßnahmen bekannt. Hier finden sich auch Ansprechpartner und Links.

Ratssitzung abgesagt

Bürgermeister Dr. Dominik Pichler sagt die Ratssitzung am 31.03.2020 ab: “Aufgrund der sich mit Sicherheit in den nächsten Tagen und Wochen weiter verschärfenden Situation habe ich in Absprache mit meinem allgemeinen Vertreter Ludger Holla heute entschieden, die ursprünglich für den 31. März geplante Ratssitzung schon jetzt abzusagen und nicht mehr länger zu warten. Zunächst ist geplant, die geplanten Tagesordnungspunkte in einer noch zu terminierenden Sonderratssitzung Ende April zu behandeln. Falls dies aufgrund der dann vorherrschenden Situation nicht möglich ist, werden die Tagesordnungspunkte im kommenden Sitzungszyklus behandelt werden.”
Zuvor waren bereits alle Ausschussitzungen für den Zeitraum bis zum 19. April abgesagt worden. Die Ratssitzung sollte unter besonderen Vorsichtsmaßnahmen (besonderer räumlicher Abstand zwischen den Teilnehmer*innen) im Bühnenhaus stattfinden. Unter anderem sollten hier wichtige Beschlüsse, etwa zur Umgestaltung des Peter-Plümpe-Platzes, fallen.

PAROOKAVILLE sendet kompletten Re-Stream

Die notwendigen Maßnahmen zur Virus-Eindämmung sind in aller Munde, die aktuelle Einschränkung der Freizeitgestaltung ist dabei ein entscheidender Faktor. Auch das PAROOKAVILLE Festival beteiligt sich aktiv und unterstützt zahlreiche Aufrufe, wie
#flattenthecurve
#stayhome
#washyourhands
#keepdistance
#followtheinstructions
#savethesummer
Damit sich möglichst viele daran halten und trotzdem nicht auf ihre Lieblings-DJs verzichten müssen, liefert das Elektro-Festival jetzt das “original PAROOKAVILLE-Feeling” in die Wohnzimmer, heißt es in einer entsprechenden Pressemitteilung.
“Der komplette Re-Stream von PAROOKAVILLE 2019 bringt die Superstars Armin van Buuren, Alan Walker, KSHMR, Robin Schulz, Steve Aoki, Timmy Trumpet, Yellow Claw und viele mehr in bester Bild- und Sound-Qualität ab Freitag, 20.03., 19 Uhr zu den Fans nach Hause.
Die Streams sind kostenlos abrufbar auf YouTube und Twitch.”
FR, 19:00-02:00h: https://youtu.be/thCZ202Y5yQ
SA, 19:00-02:00h: https://youtu.be/7R2AhnD2t8Q
SO, 18:00-01:00h: https://youtu.be/VYzpiYMqCgw

Volksbank an der Niers setzt auf Nutzung der DigitalFiliale

Auch in den Zeiten des Coronavirus ist die Volksbank an der Niers für ihre Mitglieder und Kunden da: „Die Bargeld- und Kreditversorgung steht“, versichert Vorstandsmitglied Johannes Janhsen, in einer Pressemitteilung am Freitagnachmittag. Allerdings werden ab Montag, 23. März, alle Geschäftsstellen der Volksbank an der Niers für den Kundenverkehr geschlossen. “Wir verstärken mit diesem Vorgehen die Bemühungen zur Eindämmung des Coronavirus”, erläutert Vorstandsmitglied Johannes Janhsen die Maßnahme und ergänzt: “Die Gesundheit unserer Mitglieder und Kunden sowie unserer Mitarbeiter stellt ein hohes Gut dar. Den Appell der Bundesregierung, Kontakte auf ein Mindestmaß zu reduzieren, nehmen wir ernst.”

Alle Geldautomaten sowie Selbstbedienungsbereiche der Geschäftsstellen stehen wie gewohnt zur Verfügung. Und: „Wir sind weiterhin unter den bekannten Rufnummern telefonisch erreichbar“, stellt Janhsen heraus und verweist gleichzeitig auf das Angebot der DigitalFiliale. Die DigitalFiliale ist jüngst an den Start gegangen und kann viele Finanzanliegen für die Mitglieder und Kunden regeln. Zu erreichen ist die DigitalFiliale telefonisch oder per WhatsApp unter 02831-970 970 oder per E-Mail unter service@vb-niers.de. „Regeln Sie Ihre Gelddinge in diesen Tagen einfach und bequem von zu Hause aus – per Online-Banking, VR-BankingApp oder eben die DigitalFiliale“, empfiehlt Janhsen.

Besonderes Anliegen der Volksbank an der Niers sei es, in diesen Zeiten mittelständische Gewerbebetriebe, Gartenbau, Landwirtschaft und Selbstständige zu unterstützen. „Die ergriffenen Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus werden sich massiv auf die Wirtschaft auswirken und längerfristige Folgen nach sich ziehen“, beschreibt Johannes Janhsen die Situation und bekräftigt: „Auch in dieser schwierigen Situation stehen wir Ihnen als starker Partner zur Seite und geben Ihnen die größtmögliche Hilfestellung.“ Alle Berater der gewerblichen Kunden seien weiterhin für ihre Kunden erreichbar, um schnellstmöglich gemeinsame Lösungen zur Bewältigung der großen Herausforderungen zu entwickeln. Insbesondere gehe es dabei um die kurzfristige Bereitstellung von sinnvollen und erforderlichen Krediten.

3D-Grafik des SARS-CoV-2-Virions (Grafik: Public Domain)

EILNACHTRAG NRW Einzelhandel ab Mittwoch 18.3.2020 geschlossen

Die Staatskanzlei NRW teilt noch am späten Dienstagabend mit, dass mit wenigen versorgungsrelevanten Ausnahmen alle Verkaufsstellen des Einzelhandels zu schließen sind.
NICHT zu schließen ist der Einzelhandel für Lebensmittel, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, Banken und Sparkassen, Poststellen, Frisöre, Reinigungen, Waschsalons, der Zeitungsverkauf, Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte und der Großhandel.
Dienstleister und Handwerker können ihrer Tätigkeit weiterhin nachgehen.

Den detaillierten Erlass kann man hier nachlesen.