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Verfahren für Betroffene möglichst einfach gestalten

Die Vollversammlung der Deutschen Bischofskonferenz hat vor kurzem beschlossen, die „Zahlungen zur Anerkennung des Leids“ an Opfer sexualisierter Gewalt neu zu regeln. Im Bistum Münster soll das Verfahren für die Opfer möglichst einfach und unbürokratisch gestaltet werden.

Der Interventionsbeauftragte des Bistums, Peter Frings, erläutert, wie das Verfahren im Bistum Münster in Anlehnung an den Beschluss der Bischofskonferenz aussehen wird: „Betroffene, die in den vergangenen Jahren beim Bistum Münster schon einen Antrag auf Anerkennung des Leids gestellt und Zahlungen erhalten haben, werden im Laufe des Monats Oktober von uns angeschrieben werden.

In diesem Schreiben sollen die Betroffenen konkret über die weitere Vorgehensweise nterrichtet werden, damit sie sich nicht alle erneut an das Bistum wenden müssen. Es ist uns wichtig, den Betroffenen die Last zu nehmen, durch ein erneutes Antragsverfahren gehen zu müssen.“

Die Höhe der Leistungen, so hatte es die Bischofskonferenz beschlossen, soll sich dabei an den Zahlungen orientieren, die staatliche Gerichte Opfern in vergleichbaren Fällen zugesprochen haben. Um bei der Bearbeitung der Fälle und der Höhe der Leistungen eine einheitliche Vorgehensweise in allen Bistümern sicher zu stellen, wird beim Verband der Diözesen Deutschlands ein Gremium eingerichtet, das verbindlich über die Höhe der Leistungen in den Einzelfällen entscheidet.

Die Bistümer werden die Entscheidungen dieses Gremiums umsetzen. Frings betont weiter, dass es dem Bischof von Münster, Dr. Felix Genn, ein Anliegen sei, für diese Zahlungen keine Kirchensteuermittel aufzuwenden. Da das Bistum aber in erster Linie über Kirchensteuereinnahmen finanziert werde, sei dies nur möglich, wenn die Zahlungen an die Opfer nicht aus dem Bistumshaushalt erfolgten. „Der Kirchensteuerrat, dessen Zuständigkeit sich auch auf den Haushalt des Bischöflichen Stuhls erstreckt, hat daher in seiner jüngsten Sitzung dem Wunsch des Bischofs entsprochen, zur Finanzierung von Zahlungen zur Anerkennung des Leids Geldanlagen des Bischöflichen Stuhls in Höhe von rund 5,2 Millionen Euro zu veräußern.“

Der Bischöfliche Stuhl, so erläutert Peter Frings, sei eine eigene Körperschaft des öffentlichen Rechts und verfüge als solche über ein eigenes Vermögen. „Die Zahlungen zur Anerkennung des Leids werden folglich nicht aus Kirchensteuermitteln erfolgen“, macht der Interventionsbeauftragte des Bistums Münster deutlich.

Sollten die Mittel von 5,2 Millionen Euro nicht ausreichen, alle Zahlungen zur Anerkennung des Leids zu erfüllen, werde der Bischöfliche Stuhl in Höhe der gegebenenfalls noch bestehenden Deckungslücke vom Bistum ein Darlehen erhalten, das dann in den kommenden Jahren aus den zu erwartenden Erträgen des Bischöflichen Stuhls zurückgezahlt werde.