Nach Brexit: Brit*innen müssen Aufenthalt melden
Der „Brexit“ betrifft auch Brit*innen im Kreis Kleve: Bis Mittwoch, 30. Juni 2021, müssen sie ihren Aufenthalt bei der Ausländerbehörde des Kreises Kleve anzeigen.
Der „Brexit“ betrifft auch Brit*innen im Kreis Kleve: Bis Mittwoch, 30. Juni 2021, müssen sie ihren Aufenthalt bei der Ausländerbehörde des Kreises Kleve anzeigen.