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Kinder saßen am Fenster

Der Nikolaus des „Theaterverein Gemütlichkeit“ besuchte die Familien Zuhause. Dort schaute er im goldenen Buch nach, wie sich die Mädchen und Jungen im zurückliegenden Jahr betragen haben.

Clemens Spittmann vom Theaterverein und sein Nikolausteam, mit Jonas und Georg Werner, Stefan Spittmann und Ulli Merz, gaben traditionell wieder alles, um den Kindern und Eltern mit dem Nikolausbesuch wieder eine große Freude zu bereiten.

Viele Kervenheimer Familien hatten den heiligen Mann eingeladen. Und der Nikolaus besuchte sie auch in diesen schwierigen Zeiten. Allerdings kam er diesesmal nicht ins Haus, aber die Kinder konnten ihn am weihnachtlich geschmückten Fenster sehen und zuwinken.
Bei geschlossenem Fenster konnten die Jungen und Mädchen im kleinen Kreis den Nikolausgedanken hochleben lassen und viele stimmten mit den Familien ein Nikolausliedchen an, ganz in Ruhe und ohne Menschenmassen.

Zuvor hatten die Eltern bereits die von Michaela Leisten und Gisela Franzen vom Theaterverein zusammengestellten, festlich verpackte kleine Geschenkideen sowie Nikolausstiefel und Päckchen auf die Fensterbank und vor der Haustüre abgestellt.
Überrall erstrahlten Weihnachtslichter in den Fenstern und in den Vorgärten bei seinem Besuch. Ein wunderbares „Licht“ in dunklen Zeiten.

Die Familien und die Kinder bedankten sich beim Nikolaus für den Besuch mit einer Spende für die Kervenheimer Caritas. Am Ende kamen 400 Euro zusammen, die Clemens Spittmann der Caritas für soziale Projekte mit auf dem Weg geben kann.

Den größten Wunsch der Kinder am Nikolausabend, den konnten alle verstehen: „Lieber Nikolaus, bleibe gesund, damit Du im nächsten Jahr wieder zu uns ins Haus kommen kannst- und lass Corona ganz schnell verschwinden. Niemand darf mehr krank werden.“

Lockerung der Besuchsregelungen in Heimen angekündigt

Beginnend mit dem Muttertag am 10. Mai 2020 sind deutliche Lockerungen im Bereich der Betretungsverbote in Alten- und Pflegeheimen angekündigt. Unter Einhaltung von Schutzvorkehrungen und Auflagen soll dann wieder ein Kontakt mit pflegedürftigen und behinderten Menschen in Einrichtungen möglich sein. Grundlage für die Lockerungen sind die Empfehlungen eines zentralen Expertengremiums, welches extra für dieses Thema eingerichtet wurde.

Um den Heimbewohnerinnen und –bewohnern den wichtigen Kontakt zu Angehörigen wieder zu ermöglichen, sind unter Berücksichtigung der Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts (RKI) unterschiedliche Herangehensweisen möglich. Besuche mit bis zu zwei Personen können beispielsweise in separaten Arealen oder Räumlichkeiten im Außenbereich unter Einhaltung von Schutzmaßnahmen stattfinden. Bei Vorliegen entsprechender Rahmenbedingungen (Schutzmaterialen etc.) sollen gegebenenfalls auch Besuche von bis zu zwei Personen innerhalb der Einrichtung in einem separaten Raum möglich werden. Sofern es aus sozialen, humanitären oder medizinischen Gründen geboten ist, kann der Besuch einer Einzelperson auch innerhalb der Einrichtung im Bewohnerzimmer erfolgen. Grundsätzlich ist der Besuch auf höchstens zwei Stunden pro Tag begrenzt.

Besuche werden registriert

Um Besuche durch infizierte Personen / Kontaktpersonen und Personen mit Erkältungssymptomen auszuschließen, erfolgt eine Überprüfung der Besucher durch die Einrichtung. Ferner muss jeder Besuch registriert werden, um im Falle einer Infizierung eine lückenlose Kontaktnachverfolgung zu ermöglichen.

Die Einrichtungen stehen bei der Realisierung der Kontaktmöglichkeiten vor einer großen Herausforderung. Einerseits gilt es, den Bewohnern den nötigen sozialen Kontakt zu Angehörigen zu ermöglichen, andererseits müssen jedoch Bewohner und Mitarbeitende vor Infektionen geschützt werden. Die Einrichtungen entscheiden daher im Rahmen ihrer Möglichkeiten selbst, in welchem Rahmen Besuchsregelungen stattfinden können. Erkundigen Sie sich daher im Vorfeld bei der Einrichtung, welche Kontaktmöglichkeiten bestehen und vereinbaren Sie einen Besuchstermin. Die Einhaltung der bestehenden Hygieneregelungen schützt dabei nicht nur Sie, sondern insbesondere Ihre Angehörigen im Heim sowie alle anderen Heimbewohner.