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Land NRW stellt die Bescheinigung mit negativem Schnelltest gleich

Kreis Kleve stellt Bescheinigung für Covid-19-Genesene aus

Das Land NRW hat bereits am 1. Mai 2021 kommuniziert, dass es die Rechte der Personen mit einer Corona-Schutzimpfung sowie die Rechte von Corona-Genesenen anpassen wird: Diese Personen werden im Rahmen der aktuell gültigen „Corona-Notbremse“ des Bundes demnach den Personen gleichgestellt, die einen tagesaktuellen negativen Coronaschnelltest vorlegen können.