Was passiert in der „Südlichen Innenstadt“?
Eine Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger ist noch bis zum 17. September 2025 möglich.
Eine Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger ist noch bis zum 17. September 2025 möglich.
Es ist ein Thema, bei dem sich Politik und Verwaltung immer wieder in den Haaren liegen: Bauen nach Bebauungsplan oder nach § 34 BauGB. Das Bauvorhaben (Wohnbebauung auf dem Gelände des Stahlhandels Dohr) entspricht den Vorstellungen der Stadtplaner und Politiker. Warum also einen zeit- und kostenintensiven Bebauungsplan aufstellen? Darüber diskutierten jetzt Verwaltung und Politik in der jüngsten Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses.