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Gericht verurteilt Automatensprenger

Im Prozess gegen zwei junge Geldautomaten-Sprenger – einen 20-jährigen gebürtigen Mülheimer und einen 28-Jährigen aus Krefeld – hat das Landgericht Kleve jetzt das Urteil gefällt. Für den 20-Jährigen verhängte die siebte große Strafkammer eine Haftstrafe von drei Jahren und drei Monaten. Der 28-jährige Mittäter aus Krefeld war bereits wegen anderer Delikte aus den Jahren 2010/2011, die er mit dem „spiritus rector“ des Trios begangen hatte, zur Bewährung verurteilt worden. Er erhielt vier Jahre und drei Monate.

Damit blieb das Gericht unter den Anträgen des Staatsanwalts, der sechseinhalb Jahre und vier Jahre für die Angeklagten gefordert hatte. Die Männer wurden wegen schweren Bandendiebstahls und Raub in Tateinheit mit der Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion und wegen Diebstahls verurteilt.

Eine gefährliche Mischung

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die beiden Männer zusammen mit dem Haupttäter, der vor Kurzem ebenfalls gefasst wurde, zwischen dem 26. September 2018 und dem 30. Oktober 2018 mehrere Geldautomaten in Tönisvorst, Pulheim, Moers und Mülheim-Kärlich mit einer Mischung aus Propangas und Sauerstoff entweder sprengen wollten oder gesprengt haben.

In der Nacht vom 18. auf den 19. Oktober hatten sie den Geldautomaten am Twistedener „Irrland“ gesprengt und dort schweren Schaden angerichtet, aber keinerlei Beute gemacht. Ergänzend dazu hatte der 20-Jährige dem Haupttäter am Krefelder „Nordbahnhof“ den Weg zu dem dortigen Tresor geebnet. Der Einbruch brachte aber keine Beute – genauso wie alle Automaten-Versuche.

Der 28-jährige Krefelder hatte im Dezember dann noch mit dem Haupttäter drei Einbrüche in eine Schule in Grefrath, in eine Kindertagesstätte in Meerbusch und eine Wohnung in Korschenbroich begangen. Der Krefelder hatte zugegeben, dass er die Fensterscheiben eingeschlagen und in den Häusern nach Geld gesucht habe. Als Ergebnis dieser Raubzüge blieben am Ende 63,15 Euro. Die Richterin machte deutlich, dass die Geldautomaten-Taten „keine Dumme-Jungen-Streiche“ gewesen seien, sondern der gewerbsmäßige Versuch, damit zu Geld zu kommen – auch wenn wie in Pulheim wegen der Nähe zu einem Öltank auf eine Sprengung verzichtet worden sei und in Kärlich keine Sprengung erfolgt sei, weil auf einmal eine der Gasflaschen in Brand geriet.

Eine Gefahr für andere Personen

In Sachen Pulheim konnte dem Krefelder eine Beteiligung nicht nachgewiesen werden, weswegen dieses Verfahren für ihn eingestellt wurde. Der Staatsanwalt entschuldigte sich sogar dafür, diesen Punkt angeklagt zu haben. Für den Mülheimer wirkte sich sein Fortgehen nicht positiv aus, da er den Haupttäter nicht von seinem Tun abgehalten hatte. Von den Sprengungen sei wie in Moers, wo ein Teil des Tresors auf die andere Straßenseite geflogen war, und in Kevelaer eine Gefahr „für Personen, die unterwegs waren“, ausgegangen, sagte die Richterin. „Da hätte vieles passieren können.“ Zwar sei das Handling mit Gasflaschen, Kabeln und Mullbinden „schon dilettantisch“ gewesen, weswegen in Tönisvorst nicht mal eine Sprengung erfolgt sei. „Aber das war deswegen nicht minder gefährlich.“

Der Mülheimer wie der Krefelder hätten um die Vorstrafen des Haupttäters gewusst, trotzdem mit ihm als Bande zusammengearbeitet. Die Verteidigung hatte Milde für beide gefordert – der Krefelder habe eine Frau und einen Arbeitsplatz, der junge Mann die Aussicht auf die Fortführung seiner Gastronomie-Ausbildung. Das Gericht hatte den Jungen nach Erwachsenenstrafrecht abgeurteilt, die Geständnisse zwar mit einbezogen, aber klargestellt, dass sie die Wertigkeit hatten, die Statik des Urteils zu verändern.

Keine Gucci-Klamotten

Beide Männer hatten in dem Verfahren Reue gezeigt. Der 28-jährige Krefelder dankte seiner Frau, die ihn trotz des Schocks über die Taten und der Situation geheiratet habe. Sein Anwalt hatte gesagt, dass er neben sich im menschlichen Sinne „keinen Kriminellen“ sitzen habe, noch nie so einen höflichen und freundlichen Mann als Angeklagten gehabt habe. Und er habe sich auch nicht „mit Gucci-Klamotten“ und Goldkettchen versorgt, wie einer seiner Mandanten aus Düsseldorf. „Ein richtiger Verbrecher“ sei das, im Gegensatz zu dem jungen Mann hier.

Der Anwalt des 20-Jährigen erinnerte an die schwere Kindheit des jungen Mannes und hatte auf eine Bewährungsstrafe nach Jugendstrafrecht wegen des Entwicklungsrückstandes des Jungen durch die Situation zu Hause plädiert. Das Gericht sah das aber anders.