Strittige Relevanz des Flughafens Weeze

Ein einzelnes Wort im Entwurf des neuen Landesentwicklungsplans (LEP) hat einmal mehr Befürworter und Gegner des Flughafens Niederrhein gegeneinander aufgebracht. Im LEP-Entwurf wird der Weezer Flughafen nämlich nicht wie Düsseldorf, Köln/Bonn und Münster/Osnabrück als „landesbedeutsam“, sondern gemeinsam mit Dortmund und Paderborn/Lippstadt als „regionalbedeutsam“ geführt.
Für die Entwicklung der jeweiligen Flughäfen würde diese Unterscheidung ungleiche Entwicklungsmöglichkeiten mit sich bringen, denn es heißt weiter: „Die landesbedeutsamen Flughäfen des Landes sind einschließlich der Flächen für die Flughafeninfrastruktur sowie für flughafenaffines Gewerbe bedarfsgerecht zu entwickeln. Die Sicherung und Entwicklung der regionalbedeutsamen Flughäfen und sonstigen Flughäfen erfolgt im Einklang mit der Luftverkehrskonzeption des Landes und der Entwicklung der landesbedeutsamen Flughäfen.“ In einer Stellungnahme von vergangener Woche wehrt sich die Flughafen Niederrhein GmbH daher dagegen, nicht als landesbedeutsam eingestuft zu werden.
„Der geplante Landesentwicklungsplan ist rechtswidrig und sogar verfassungswidrig“, heißt es in der Stellungnahme. Dabei beruft sich der Flughafenbetreiber auf eine Einschätzung der Düsseldorfer Anwaltskanzlei „Baker & McKenzie“. Ein wesentlicher Einwand ist der, dass die Unterteilung der Flughäfen sich auf eine Luftverkehrskonzeption aus dem Jahr 2000 stützt. 2015 hatte Weeze jedoch 1 909 036 Passagiere, Dortmund 1 983 815 Passagiere und Münster 815 466 Passagiere. Münster als landesbedeutsam, Weeze und Dortmund aber nur als regionalbedeutsam einzustufen, sei daher „willkürlich und gleichheitswidrig“ – zumal 40 Prozent der Weezer Passagiere aus den Niederlanden kämen.
Kartellrechtlich sei die Unterteilung ebenfalls „bedenklich“, da sie zu einer „Verstärkung der marktbeherrschenden Stellung des Flughafens Düsseldorf“ führe und so Wettbewerber und Verbraucher benachteilige. „Es ist willkürlich, einen im Wettbewerb zu kleineren Flughäfen stehenden Flughafen allein deshalb zu bevorzugen, weil er größer ist“, kritisiert Holger Terhorst, Marketing Manager der Flughafen Niederrhein GmbH.
Auch Europarecht werde verletzt, heißt es in der Einschätzung der Rechtsanwälte, weil die diskriminierende Einstufung den Flughafen Weeze für Investoren weniger attraktiv mache und so die Kapitalverkehrsfreiheit einschränke.
Die Bundesvereinigung gegen Flug­lärm widerspricht diesen Einwänden. Ihr Kernargument: Münster ist eben genauso wenig wie Weeze landesbedeutsam. Beide Flughäfen seien zusammen mit Paderborn und Dortmund als regionalbedeutsam einzustufen. Ein „reines Ablenkungsmanöver“ nennt Helmut Breidenbach, Präsident der Bundesvereinigung gegen Fluglärm, die Stellungnahme aus Weeze. „Denn auch der Flughafen Weeze kämpft wie nahezu alle deutschen Regionalflughäfen ums nackte Überleben“, so Breidenbach. Die Gewinne des Flughafens gingen auf einmalige Buchgewinne aus Grundstücksverkäufen und der Hebung stiller Reserven zurück, schildert Breidenbach. 2015 seien „Einnahmen aus der Flüchtlingsunterbringung“ ursächlich für das Plus. „Seit Jahren kann der Flughafen seine Schulden in Höhe von 26,8 Millionen [Euro] gegenüber dem Kreis Kleve nicht bezahlen“, kritisiert der oberste Fluglärmgegner. Aufgrund nicht gezahlter Zinsen betrage die Darlehenssumme inzwischen rund 34,5 Millionen Euro. Mindestens zwischen 2011 und 2014 habe der Kreis seine Zinsforderungen in Höhe von 1,393 Millionen Euro jährlich gegen Anteile am Flughafen getauscht. Selbst eine Einstufung als landesbedeutsam werde Weeze nicht helfen, resümiert Breidenbach „denn die Landesregierung schließt generell Subventionen für Flughäfen aus Landesmitteln aus“.
Die Anteile des Kreises Kleve am Flughafen Weeze sind es auch, die dem Kevelaerer Ratsmitglied Karl Renard schon länger Sorgen bereiten. „Wird der Kreis weiterhin vermehrt Anteilseigner, hat er auch Verluste mit zu tragen“, warnt der KBV-Politiker. Renard betont, kein Flughafengegner zu sein. Angesichts der Zahlen gibt es für ihn aber nur ein Fazit: „Weeze privatwirtschaftlich belassen.“ (loh)