Stallpflicht für Geflügel im gesamten Kreis Kleve

Alle Halterinnen und Halter von Geflügel im Kreis Kleve haben mit sofortiger Wirkung Geflügel ausschließlich in geschlossenen Ställen oder unter einer Vorrichtung aus einer überstehenden, gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Schutzvorrichtung zu halten. Zu Geflügel gehören alle Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse.
Bislang war ein Sperrgebiet im nördlichen Kreis Kleve festgelegt. Am vergangenen Freitag hat sich der Verdacht auf Wildvogelpest eines in Xanten-Obermörmter auf der Reeser Schanz tot aufgefundenen Bussards bestätigt. Auf der Grundlage einer Risikobewertung zur Vermeidung der Einschleppung oder Verschleppung der Geflügelpest durch Wildvögel hat die Kreisordnungsbehörde jetzt die Stallpflicht für das Geflügel im gesamten Kreis Kleve angeordnet. Dies ist die wirkungsvollste und zugleich erforderliche Maßnahme, um den Eintrag der Geflügelpest in Geflügel haltende Betriebe und Privathaltungen durch infizierte Wildvögel so weit wie möglich zu verhindern. Die Geflügelhalter im Kreis Kleve wurden über die verpflichtenden tierseuchenrechtlichen Schutzmaßnahmen bereits informiert.