Kevelaer will Bürgerinnen und Bürger dabei unterstützen, sich für den Klimaschutz einzusetzen und selbst Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels zu ergreifen. Deshalb wurden für dieses Jahr wieder zwei Förderprogramme für Privatpersonen auf den Weg gebracht: Förderanträge für Dach- und Fassadenbegrünungen und Stecker-Solar-Geräte können ab sofort gestellt werden.
Das Förderprogramm für Dach- und Fassadenbegrünungen geht in die zweite Runde. „Die Gebäudebegrünung ist eine effektive Maßnahme, wenn es um die Klimafolgenanpassung geht,“ sagt Kevelaers Klimaschutzmanagerin Lea Heuvelmann. Denn durch die Begrünung kann zusätzliches Regenwasser zwischengespeichert und an Ort und Stelle verdunstet werden. So wird eine Überlastung der Kanalisation bei Starkregen vermieden. Außerdem können durch die Gebäudebegrünung Energiekosten eingespart werden: Im Winter wirkt die Begrünung isolierend und hält das Gebäude warm, im Sommer hält die Bepflanzung dank des gespeicherten Wassers das Gebäude kühl.
Klimafolgenanpassung
Die Förderung für Dach- und Fassadenbegrünungen beträgt 50% der förderfähigen Kosten bei maximal 20 Euro pro Quadratmeter begrünter Fläche. Pro Gebäude beträgt die maximale Fördersumme 1.000 Euro.
Ein weiterer Pluspunkt der Dach- und Fassadenbegrünung: Die Niederschlagsgebühren werden für begrünte Dachflächen reduziert. Statt 100% werden bei begrünten Flächen nur 30% der Fläche berechnet. Zur Neuberechnung der anfallenden Gebühren muss den Kevelaerer Stadtwerken mitgeteilt werden, wie sich die Quadratmeter-Werte geändert haben und welcher Gebäudeteil begrünt wurde.
Im Gegensatz zu Photovoltaikanlagen lässt sich die Installation von Stecker-Solar-Geräten bzw. Balkonkraftwerken auch von Mieterinnen und Mietern umsetzen. Denn Stecker-Solar-Geräte können auf Balkon, Terrasse und Flachdächern angebracht und leicht wieder abgenommen werden. So können Einzelpersonen auch in Mietwohnungen einen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Gleichzeitig werden mit selbst produziertem Strom Energiekosten eingespart. Gefördert wird die Installation neuer Stecker-Solar-Geräte an wohnwirtschaftlich genutzten Gebäuden im Stadtgebiet Kevelaer und den Ortschaften. Die Fördersumme für Stecker-Solar-Geräte beträgt pauschal 100 Euro. Antragstellende dürfen pro Gebäude nur einen Antrag stellen.
Frist endet am 31. Dezember
Eine Antragstellung ist bis 31. Dezember 2023 möglich. Die bewilligte Maßnahme muss innerhalb von 12 Monaten umgesetzt werden und funktionsfähig sein.
Auch die Anschaffung von Lastenrädern wird weiterhin von der Stadt gefördert. Die Förderanträge werden in allen Programmen in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet. Außerdem darf die Vergabe von Aufträgen erst nach Erhalt des Zuwendungsbescheids erfolgen.
Die Antragstellung für die Förderprogramme Dach- und Fassadenbegrünungen sowie für Stecker-Solar-Geräte erfolgt digital. In Ausnahmefällen ist auch eine analoge Antragstellung möglich. Photovoltaikanlagen werden derzeit nicht gefördert.
Infos zu den Förderprogrammen sowie die Links zur Antragstellung gibt‘s unter www.kevelaer.de/foerderprogramme. Fragen beantwortet Lea Heuvelmann unter Tel. 02832 / 122-740.