Eine Kampagne oder nur Zufall? Dies fragt sich die SPD in Kevelaer.
Sie sieht sich nach der zweifach missglückten Auslieferung von Flyern des Bürgermeisterkandidaten Dr. Dominik Pichler als zweiten Betroffenen bei der Auslieferung von Wahlwerbung durch die Deutsche Post.
Nicole Kraft-Englich, Co-Vorsitzende der SPD in Kevelaer: „Wir wollten mit einer Postkarte für uns werben. Auf der einen Seite waren alle unsere Stadtratskandidaten zu sehen und auf der anderen Seite hatten wir parteineutral für Bürgermeister Dominik Pichler geworben. Für die Verteilung wollten wir auf die bewährten Kräfte der Deutschen Post zurückgreifen! Bis heute ist uns kein Haushalt bekannt, der die Karte erhalten hat“, so Kraft Englich in einer Pressemitteilung am Mittwoch nach der Wahl.
Abgemacht sei die Verteilung der Karte in der Woche bis zum 6. September gewesen. Dies sogar auf Hinweis der Post, damit alle Karten auf jedem Fall rechtzeitig vor der Wahl bei den Wählerinnen und Wählern da sein sollten.
Lief aber nicht! Am 10.09. sei die Post dann aufgefordert worden, die Auslieferung bis zum 12.09. sicherzustellen.
Die verblüffende Antwort: „Wir haben die Produktion Ihres Print-Mailings 25810890-26290 überprüft. Ihre Postkarten wurden am 02.09. im Briefzentrum der Deutschen Post AG eingeliefert zur Verteilung als Postaktuell. Die Sendungen werden von der Deutschen Post in der Regel innerhalb von vier Werktagen nach dem Einlieferungstag von dienstags bis samstags zugestellt. Dabei handelt es sich um ein Qualitätsziel und nicht um eine Laufzeitzusage. Werbeverweigerer sind von der Zustellung ausgeschlossen.“
Die SPD hat inzwischen dem Unternehmen mitgeteilt, dass die Vertragserfüllung nicht gegeben ist.
Moritz Walter (Co-Vorsitzender der SPD -Kevelaer): „Wir hoffen ja, dass nicht erst jetzt diese Wahlwerbung in die Haushalte kommt. Die Leute würden uns ja für vollkommen daneben ansehen. Ich frage mich auch, wer hat von dieser Nichtauslieferung was? Die gut gedachte Maßnahme hätte ja noch die ein oder andere Stimme für uns gebracht. War es Unvermögen des Vertragspartners oder war es Absicht?“.



