Marion Dietz klagte gegen einen Mahnbescheid, da sie angeblich ihren Laden an einem verbotenen verkaufsoffenen Sonntag geöffnet hatte

Sonntagsöffnung sollte teuer werden

Erst vor viereinhalb Jahren hat Marion Dietz ihre „Kreativstube“ an der Hauptstraße eröffnet. Dass sie einige Zeit später wegen eines Mahnbescheids von 528,50 Euro im Fokus stehen würde, hätte sie sich sicher nicht träumen lassen. „Wir hatten ja diesen verkaufsoffenen Sonntag im September, der abgesagt wurde“, erzählt sie. „Ich hatte mich dazu mit einer alten Schulfreundin aus Velbert verabredet.“ 

Als der Tag dann abgesagt wurde, sei sie erst sehr geknickt gewesen. „Und dann sagten wir: Wir dekorieren im Laden wenigstens um.“ Sie öffnete den Laden, hängte ein Schild mit der sichtbaren Aufschrift „Kein Verkauf“ auf, stellte zum Umdekorieren die Ständer und den Aufsteller raus und wurde dann von einer Frau fotografiert. „Ich habe sie dreimal gebeten, aufzuhören. Da ging sie weiter weg und knipste weiter und weiter.“ Es folgte eine Anzeige bei der Stadt.

Gegen den Bußgeldbescheid legte sie als einzige von fünf Betroffenen Einspruch ein. „Weil ich das nicht einsehe“, sagte sie dem KB damals. Vor gut vier Wochen sei dann die Zwangsvollstreckungsandrohung seitens der Stadt gekommen. Sie habe aber auf das Gerichtsverfahren gewartet, bei dem festgelegt wurde, ob die Zahlung erfolgt oder nicht. Die Interessengemeinschaft (IG) Hauptstraße bot daraufhin an, das Geld vorzustrecken – auch, um ihr einen Schufa-Eintrag zu ersparen. Erst lehnte s…