Soforthilfe vom Land nach Starkregen

 
Für die von Starkregenereignissen zwischen dem 31. Mai und 8. Juni außergewöhnlich stark betroffenen Haushalte in Kevelaer gibt es vom Land NRW Soforthilfen. Je nach Haushaltsgröße liegt die finanzielle Unterstützung zwischen 1.000 Euro und 2.500 Euro. Die Gewährung der Soforthilfe ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft, die das Innenministerium des Landes Nordrhein-Westfalen festgelegt hat. Eine Voraussetzung ist, dass Schäden in Höhe von mindestens 5.000 Euro entstanden sind, die nicht versichert werden konnten.
Neben Haushalten stellt das Land auch Kleingewerbebetrieben und landwirtschaftlichen Betrieben mit bis zu zehn Beschäftigten ebenfalls nur in den genannten Kommunen Soforthilfen von 5.000 Euro zur Verfügung, wenn Schäden von mindestens 10.000 Euro entstanden sind, die nicht versicherbar waren. Anträge können ab sofort und bis spätestens 15. Juli 2016 an die Kreisverwaltung Kleve, Nassauerallee 15-23, 47533 Kleve, gerichtet werden. Die Antragsformulare für Privathaushalte oder Betriebe können im Internet unter www.kreis-kleve.de heruntergeladen werden. Die Richtlinie zur Gewährung von Soforthilfen des Ministeriums für Inneres und Kommunales Nordrhein-Westfalen steht dort ebenfalls zur Verfügung. Bei Fragen sind Mitarbeiter der Kreisverwaltung unter den Telefonnummern 02821 85 515 und 02821 85218 zu erreichen.