Die Polizei griff einen Emmericher in Kevelaer mit Drogen im Gepäck auf. Foto: Pixabay

Isabell Lockstedt, die Vorsitzende Richterin am Amtsgericht, wollte den Ausführungen des jungen Mannes einfach keinen Glauben schenken. Zu undurchsichtig waren seine Argumente, zu welchem Zweck er die bei einer Polizeikontrolle in Kevelaer entdeckten Drogen in seinem Rucksack mit sich führte, als er mit einem Leihwagen gen Köln unterwegs war.

Die Konsequenz: Das Amtsgericht verurteilte ihn zu einer Strafe von 70 Tagessätzen á 40 Euro.

Er sei auf dem Weg zum Shoppen gewesen, antwortete der junge Emmericher auf die Frage der vorsitzenden Richterin, als er im März vergangenen Jahres in der Nähe eines Schnellimbiss‘ von einer Polizeistreife angehalten und kontrolliert wurde. Bei der Durchsuchung eines mitgeführten Rucksackes fanden die Beamten unter anderem acht Gramm Marihuana und ein halbes Gramm Haschisch, abgepackt in mehrere Tütchen, diverse Papiere wie Lohnsteuerbescheinigungen, Gehaltsnachweise und eine Quittung über die Anmietung des Leihwagens, mit dem der Mann mit zwei Freunden unterwegs war.

Den Wagen hatte er kurz vorher angemietet, um damit nach Köln und wieder zurück zu fahren. Während einer kurzen Rast am Imbiss stießen die Polizeibeamten auf das Trio. In der nun anberaumten Verhandlung erklärte er der Richterin, die ihm aufgrund der …