Seniorenbeirat soll „breiter aufgestellt“ werden
In seiner jüngsten Sitzung beschäftigte sich der Kevelaerer Seniorenbeirat auch mit sich selbst – beziehungsweise seinem Nachfolger. Beate Sibben und Claudia Poen von der Verwaltung der Wallfahrtsstadt stellten einen Neuentwurf der Richtlinien zur Einrichtung dieses Gremiums vor.
Die ursprünglichen Richtlinen, mit denen der Rat erstmals einen Seniorenbeirat einrichtete und die bis heute offiziell gelten, sind inzwischen fast 30 Jahre alt.
Die Änderungen dienten in erster Linie dazu, den Seniorenbeirat „breiter aufzustellen“, erläuterte Sibben. Das mag zunächst verwundern, zählt der Beirat doch derzeit 15, künftig den Plänen zufolge aber nur 13 Mitglieder (plus jeweils einem Mitglied, das von den im Rat vertretenen Fraktionen benannt wird, derzeit also fünf).
Die gewählten Mitglieder sollten jedoch künftig je eine/n Stellvertreter*in haben. Diese dürfen beratend an den Sitzungen des Seniorenbeirates teilnehmen. „Das eröffnet mehr Menschen die Möglichkeit, in diese Arbeit mal reinzuschnuppern“, erklärte Beate Sibben den Hintergrund.
Im äußersten Fall würden dann mehr als 30 Mitglieder an einer Sitzung teilnehmen – dass dazu der kleine Raum neben der Tafel nicht ausreicht, ist auch der Verwaltung bewusst. Im Forum der Öffentlichen Begegnungsstätte gebe es aber eine Alternative, wo sich der Beirat in neuer Stärke versammeln könne, erklärte Sibben.
Neu soll auch das Wahlverfahren sein, das jeweils zur neuen Legislaturperiode durchgeführt wird. Wer sich für eine Mitgliedschaft im Seniorenbeirat interessiert, muss mindestens 55 Jahre alt sein (bisher 60) und mindestens 3 Monate in Kevelaer wohnen. In einer Vorschlagsliste führt die Verwaltung Bewerbungen aus Verbänden und Vereinen, die im Vorfeld angeschrieben wurden, Einzelbewerber*innen, die sich nach einem öffentlichen Aufruf beworben haben und jeweils zehn Unterstützungsunterschriften benötigen, sowie Bewerbungen aus dem amtierenden Seniorenbeirat (die diese Unterstützungsunterschriften nicht benötigen) auf.
Nach einer Anhörung des bestehenden Seniorenbeirates entscheidet der Rat dann in seiner konstituierenden Sitzung zur neuen Legislaturperiode über die konkrete Besetzung des Gremiums und soll dabei auch über ein „ausgewogenes Verhältnis“ befinden, beispielsweise darauf achten, dass aus jeder Ortschaft Vertreter*innen vorhanden sind.
Wie bisher führt der Seniorenbeirat seine Arbeit selbstverständlich auch nach der neien Richtline ehrenamtlich, verbandsunabhängig und neutral durch. Entsprechende Bewerbungsunterlagen wird die Verwaltung vorbereiten. Ansprechpartnerin bei der Stadtverwaltung in dieser, wie in anderen Angelegenheiten des Seniorenbeirates, ist Claudia Poen.
Die Mitglieder der Seniorenbeirats sahen die neuen Richtlinen positiv. Die Entscheidungshoheit liegt beim Rat, der sich in seiner Sitzung im Mai mit dem Verwaltungsvorschlag beschäftigen soll. Es sei auch „ein Versuch“, erkklärte Beate Sibben, die bisherige Arbeit des Gremiums auf breiter Füße zu stellen und stelle in igren Augen eine „gute Möglichkeit, Leute anzusprechen und zu gewinnen“ dar.