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Schwere Vorwürfe im Prozess um Messerstecherei in Kevelaer

23. Dezember 2016/in Kevelaer/von Kevelaerer Blatt

Im Prozess um eine Messerstecherei in Kevelaer hat das Opfer ihren Ex-Freund – einen 32-jährigen Weezer – schwer belastet.
Im Juli wurde in Kevelaer ein 32-jähriger Weezer unter dem Verdacht festgenommen, seine dort lebenden Ex-Freundin mit einem Messer schwer verletzt zu haben. Das Verfahren gegen den Mann wurde jetzt am Klever Landgericht eröffnet  – die Anklage lautet auf versuchten Totschlag und gefährliche Körperverletzung.
Im Rahmen des ersten Verhandlungstages vernahm Richter Martin Laux die in der Wohnung Beteiligten und die beiden Polizeibeamten, die vor Ort waren. Dabei belastete die heute 19-jährige Schülerin den Angeklagten schwer.
Es habe häufig Streit gegeben. Ihr Ex sei bereits vorher gewalttätig gewesen und habe sie während der Schwangerschaft mit der Tochter in den Bauch geboxt, sie “grün und blau” geschlagen, ihr einmal das Nasenbein gebrochen und gegen die Wand geschleudert. Er habe darauf geachtet, sie nach Möglichkeit nicht im Gesicht zu verletzen, damit es nicht offen sichtbar wird.
Am Tattag sei man mit seinem Cousin und einer Freundin in ihrer Wohnung gewesen. Nachdem die Freundin ihm dort ihren Eindruck eröffnet hatte, man verbringe zu viel Zeit miteinander, sei die Situation eskaliert. Er habe aus der Küche ein Messer geholt, um auf sie loszugehen, sie habe auf dem Sofa gelegen.
Sein Cousin und die Freundin hätten versucht, ihn festzuhalten. Er habe sich losgerissen – bei dem Versuch, ihn abzuwehren, sei es zu Schnittverletzungen an ihrer linken Hand gekommen.  “Er stand über mir und stach mir in die Brust. Sein Gesicht war über und nah an mir. Ich hab wohl die Auegn zugemacht und habe etwas gespürt”, schilderte sie dem Gericht.
Nach der Tat habe die Freundin sie ins Bad geschickt, damit sie in Sicherheit ist. Der Cousin habe sie dann ins Krankenhaus gefahren. Bis heute sei im Bereich der Brust noch alles taub. Sie nehme Schmerzmittel, um die Hand bewegen zu können.
Bereits im April habe der Angeklagte, als er unbedingt das gemeinsame Kind sehen wollte, via Telefon gedroht: “Ich stech Dich ab. Ein Leben ohne mich gibt es nicht.”
Anfang Mai 2016 habe sie sich erneut von ihm getrennt. Mitte Juni habe man in einen gemeinsamen Gespräch die Fortsetzung der Beziehung vereinbart, wenn er eine Therapie oder ein Anti-Aggressionstraining mache. Zu einem endgültigen Schnitt habe ihr der Mut gefehlt. “Und ich wusste, er wird nicht Ruhe geben.”
Eine andere Version
Der Angeklagte schilderte eine andere Version: Die Streitigkeiten in der Beziehung seien entstanden, weil sie immer “schlechte Laune “gehabt” habe. Er habe sich zwischendurch immer wieder von ihr getrennt. Sie habe Weihnachten 2015  “versucht nach mir zu schlagen” und versucht, ihm einen Diebstahl anzuhängen.
Er räumte ein, sie geschlagen zu haben, aber nur, um sich zu wehren. Er habe ihr am 14.  April 2016 gedroht – aber dasselbe solle sie zuvor getan haben. “Ich musste ihr ja irgendwie einen reinwürgen”, sagte der Angeklagte, das sei nicht ernst gemeint gewesen.
In der Wohnung sei es wegen einer Bemerkung zu der angeblichen neuen Frauenbekanntschaft seines Cousins zum Streit gekommen. Das Ganze sei ein  “Unfall” gewesen. Er habe das Messer nur in der Hand gehabt, um Wurst abzuschneiden, beim Losreißen von seinem Cousin sei er gestolpert. “Ich habe gar nicht gemerkt, dass ich sie getroffen habe.”
Energisch zurechtweisen musste Richter Laux dann den Cousin des Angeklagten,  der sich in lockerer Sprache immer wieder korrigierte und der sich nicht daran erinnern konnte oder wollte, ob der Angeklagte gestolpert sei, wie er das Opfer verletzt hat oder das Messer gehalten hat.
“Verkaufen Sie uns nicht für blöd!”, wurde Laux deutlich. Später musste der Zeuge sogar einräumen, dass er entgegen der vorherigen Aussage zu der Freundin des Opfers ein sexuelles Verhältnis hatte. “Sie können hier nicht entscheiden, wo sie lügen und wo sie die Wahrheit sagen. Nehmen Sie das ernst hier”, redete ihm der Richter ins Gewissen.
Zeugen bestätigen das Opfer
Die Freundin des Opfers bestätigte im Wesentlichen die Angaben des Opfers. Die Polizeibeamten machten aufgrund der Aufgeregtheit aller Beteiligten klar, dass sie nicht von einem Unfall ausgingen. Die Polizeibeamten gaben an, dass der Cousin sogar eingeschritten sei, um den Angeklagten von der Tat abzubringen, die beiden weiterstritten, nachdem der Angeklagte aus dem Fenster gesprungen und erfolglos versucht hatte, nochmal in Kontakt mit dem Opfer zu treten.
Danach sei er geflüchtet, aber wiedergekommen, als er das Signal erhalten habe, dass die Polizei da ist. “Er wirkte aufgelöst und alkoholisiert”, habe eine leichte Fahne gehabt, so der Eindruck der Beamten.  Der Prozess wird am 9. Januar fortgesetzt, ein Urteil wird für Mitte Februar erwartet.
(Aflo)

Schlagworte: Gericht, Kriminalität
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